Das Bundesarbeitsgericht hat in einem Urteil entschieden, dass die Zahlung von Provisionen in Kryptowährung grundsätzlich möglich ist, wenn dies im Interesse des Arbeitnehmers liegt. In dem Fall ging es um die Klägerin, die in einem Unternehmen beschäftigt war, das sich mit Kryptowährungen befasst. Ihr Arbeitsvertrag sah vor, dass ein Teil ihres Provisionsanspruchs in der Kryptowährung Ether (ETH) ausgezahlt wird. Die Provision sollte zum aktuellen Wechselkurs in ETH umgerechnet und bis zum Ende des Folgemonats ausgezahlt werden.
Krypto-Provision als Teil des Gehalts
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