Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat am Dienstag in einem Urteil entschieden, dass die Commerzbank ihre Betriebsrenten zum 1. Juli 2022 nicht an den Kaufkraftverlust anpassen musste. Der Kläger, ein Betriebsrentner der Bank, hatte auf eine Anpassung seiner Rente in Höhe des Kaufkraftverlustes zum genannten Stichtag geklagt – wir berichteten. Er argumentierte, dass die wirtschaftliche Lage der Bank eine Anpassung nicht ausschloss und die Bank ihre Bewertung der finanziellen Situation zu eng auf die Jahre 2019 bis 2021 beschränkte, die durch die Covid-19-Pandemie geprägt waren.
BAG bestätigt Ermessensspielraum bei Betriebsrentenanpassung
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