BaFin veröffentlicht Umsetzungshinweise zu DORA

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Derzeit wenden die von der BaFin beaufsichtigten Unternehmen des Banken- und Versicherungssektors die bank- bzw. die versicherungsaufsichtlichen Anforderungen an die IT (BAIT bzw. VAIT) an. Vom 17. Januar 2025 an müssen die meisten dieser Unternehmen das reguläre Risikomanagementrahmenwerk des Digital Operational Resilience Act, kurz DORA anwenden. Die EU hat mit DORA eine finanzsektorübergreifende, europäische Regulierung für die Themen digitale operationale Resilienz, IKT-Risiken und Cybersicherheit geschaffen. Die Unternehmen müssen ihre Risiken der Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) gemäß den Anforderungen aus DORA managen. Jetzt hat die Bafin diesen Unternehmen Umsetzungshinweise an die Hand gegeben. Hier können Sie sich das 32-seitige PDF herunterladen.

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