2026: Aktuare empfehlen Höchstrechnungszins von 1 Prozent

Artikel anhören
Artikel zusammenfassen
LinkedIn
URL kopieren
E-Mail
Drucken

Im vergangenen Jahr hatte die Deutsche Aktuarvereinigung e.V. (DAV) eine deutliche Erhöhung des Höchstrechnungszinses für Neuverträge in der Lebensversicherung zum Jahr 2025 empfohlen. In der Folge hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) den Höchstrechnungszins ab Januar 2025 auf 1,0 Prozent festgelegt. Für 2026 sprechen sich die Aktuarinnen und Aktuare für eine Beibehaltung auf gleichem Niveau aus. Auf eine langanhaltende Niedrigzinsphase war in den Jahren 2022 und 2023 auch aufgrund höherer Inflationsraten ein deutlicher Zinsanstieg zu registrieren. Die Inflation hat sich mittlerweile wieder beruhigt. Auch die Zinsen gingen etwas zurück, liegen aber weiterhin deutlich über dem Level vor dem Ukraine-Krieg. „Die Krisen in der Welt sind nicht weniger geworden“, sagt Maximilian Happacher, Vorsitzender der DAV, und nennt den bereits knapp drei Jahre andauernden russischen Angriffskrieg in der Ukraine sowie den sich immer weiter zuspitzenden Nahost Konflikt und die zunehmenden Spannungen im asiatisch-pazifischen Raum.

Sie möchten diesen Artikel weiterlesen?
Sie haben bereits ein Nutzerkonto?
LinkedIn
URL kopieren
E-Mail
Drucken