Die Ergebnisse lauten wie folgt: Von 148 unter BaFin-Aufsicht stehenden Pensionskassen haben 132 einen Stesstest vorgelegt. 18 Unternehmen waren von der Vorlage befreit. Zwei dieser Pensionskassen haben den Stresstest trotz Befreiung vorgelegt. Acht Pensionskassen haben den Stresstest in einem oder mehreren Szenarien nicht bestanden. Von diesen acht haben drei Pensionskassen alle Szenarien nicht bestanden, eine Kasse hat zwei Szenarien nicht bestanden und vier Pensionskassen haben ein Szenario nicht bestanden.
Bei den acht Pensionskassen handelt es sich laut BaFin um kleinere Pensionskassen, die nicht zu den 20 größten Unternehmen der Branche gehören. Vier der acht durchgefallenen Pensionskassen sind für den Neuzugang geschlossen. „Die Unterdeckungen der aufsichtsrechtlichen Mindestanforderung sind gering und liegen bei maximal 3,5 Prozent“, so die BaFin. Drei der acht Pensionskassen erfüllen die Solvabilitätsvorschriften nicht und haben den Stresstest deshalb nicht bestanden. „Die durchgefallenen Pensionskassen haben in Absprache mit der BaFin bereits Maßnahmen zur Verbesserung der Risikotragfähigkeit oder Erfüllung der Solvabilitätsvorschriften ergriffen oder wurden zur Mitteilung von Maßnahmen aufgefordert. Zur Beobachtung der weiteren Entwicklung werden quartalsweise Stresstests angefordert,“ so die Anstalt. Im gestern vorgelegten Jahresbericht heißt es dagegen noch: „Den Schätzungen zufolge konnten sieben Pensionskassen die Solvabilitätsspanne zum 31. Dezember 2012 nicht vollständig bedecken.“
Im Stresstest des Jahres 2013 (also zum Bilanzstichtag 31.12.2012) wurden die folgenden Szenarien gerechnet:
Isoliertes Rentenszenario: Kursrückgang festverzinsliche Wertpapiere um 10 Prozent.
Isoliertes Aktienszenario:Kursrückgang Aktien um 18 Prozent (entsprechend Indexstand zum 31.12.2012).
Renten- und Aktienszenario: Kursrückgang Aktien um 13 Prozent (entsprechend Indexstand zum 31.12.2012) sowie gleichzeitig Kursrückgang festverzinsliche Wertpapiere um 5 Prozent.
Aktien- und Immobilienszenario: Kursrückgang Aktien um 13 Prozent (entsprechend Indexstand zum 31.12.2011) sowie gleichzeitig Marktwertrückgang Immobilien um 10 Prozent).
Sanierung und Abwicklung von Versicherern
Der Solvency-II-Kelch ist an der bAV nun erst einmal vorbeigegangen, doch was BaFin-Chefin Elke König vor der Presse in Bonn zu dem Regime sagte, lässt gleichwohl aufhorchen: „Solvency II steht unter dem nicht unbegründeten Verdacht, die ökonomische Realität zu überzeichnen und prozyklisch zu wirken. Doch dieser Effekt dürfte durch die nun angedachten Nachbesserungen an der Zinsstrukturkurve abgemildert werden.“ Und weiter mahnte König: „Was Solvency II nicht bietet, sind ökonomische Lösungen für das Niedrigzinsproblem. Die müssen die Unternehmen schon selbst finden, und sie sollten damit nicht zulange warten.“ Nun, das betrifft EbAV nicht minder. Und auch wenn kein Lebensversicherer und nur acht Pensionskassen beim Stresstest durchgefallen ist, scheint König durchaus Krisenpotential zu sehen: „Dass es systemrelevante Banken gibt, ist unbestritten. Weit mehr Fragen tun sich auf bei der Definition systemrelevanter Versicherer und der Frage, wie wir regulatorisch mit ihnen umgehen sollten. Fest steht jedoch, dass wir uns auch mit der Sanierung und Abwicklung von Versicherern beschäftigen müssen.“ Auch wenn König hier ausdrücklich den präventiven Charakter betonte, kann man sich in der Assekuranz wohl schon mal darauf einstellen, in dieser Frage beizeiten von der BaFin zu hören.
Quelle: http://www.leiter-bav.de