Das Bundeskabinett hat am Mittwoch den Entwurf eines Zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG II) beschlossen. Damit soll die bAV weiter ausgebaut und für mehr Beschäftigte zugänglich gemacht werden – insbesondere für Geringverdiener und Arbeitnehmer in KMUs. Ziel des Gesetzes ist es, die Betriebsrente als zweites Standbein der Alterssicherung neben der gesetzlichen Rente zu stärken und breiter zu verankern.
Der Gesetzentwurf sieht verschiedene Maßnahmen vor:
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