Bei der diesjährigen Auftaktveranstaltung der Pensionsakademie stand in einer Diskussionsrunde unter anderem die reine Beitragszusage (rBZ) bzw. die Vermeidung von Arbeitgebereinstandspflichten im Mittelpunkt. Bei der rBZ schuldet der Arbeitgeber ausschließlich die Zahlung von Beiträgen an einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder eine Direktversicherung – eine Einstandspflicht des Arbeitgebers für die zugesagten Leistungen besteht demnach nicht. Weder Arbeitgeber noch Versorgungseinrichtungen dürfen eine bestimmte Leistungshöhe garantieren. Das Anlagerisiko trägt allein der Arbeitnehmer. „Die rBZ ist weiter ein gutes Konzept“, betont aba-Vorsitzender Georg Thurnes und fügt hinzu: „Das Ausland beneidet uns darum, insbesondere die Angelsachsen.“
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