Die Rentnergesellschaft als Buy-out-Option für Pensionsverbindlichkeiten

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Die Auslagerung von Pensionsverpflichtungen über eine Rentnergesellschaft hat in Deutschland in den letzten zehn Jahren eine bemerkenswerte Entwicklung durchlaufen. Angesichts des Zinsumfelds, der steigenden Inflation und den in den letzten Jahren zunehmenden Langlebigkeitsrisiken suchen Unternehmen verstärkt nach Lösungen, um die mit der betrieblichen Altersversorgung (bAV) verbundenen Risiken zu managen oder diese gleich vollständig aus der Bilanz auszulagern.

Der Pension Buy-out, also die Enthaftung des Sponsors der bAV, z. B. mittels Übertragung von Pensionsverpflichtungen auf eine spezialisierte Rentnergesellschaft etabliert sich dabei als wirkungsvolle und kosten-effiziente Strategie. Denn nur ein Buy-out ermöglicht ein vollständiges „De-Risking“, also den umfassenden und endgültigen Transfer aller Risiken im Zusammenhang mit der Altersversorgung.

In den letzten zehn Jahren haben sich spezialisierte Anbieter etabliert, einen Track Record aufgebaut und bereits mehrere Krisen, wie die Corona-Pandemie, eine Niedrigzinsphase und die Hochinflation, erfolgreich gemeistert. Damit haben sie die Wirtschaftlichkeit und Robustheit der Rentnergesellschaften unter Beweis gestellt.

Im folgenden Beitrag beleuchten wir die Entwicklungen, Herausforderungen, aber auch Erfolge der letzten zehn Jahre im Bereich des „De-Riskings“ via Rentnergesellschaft. Dabei werden sowohl die betriebswirtschaftlichen als auch die rechtlichen Aspekte dieser Strategie analysiert.

Grundlagen und Möglichkeiten der bAV in Deutschland

Die betriebliche Altersversorgung (bAV) in Deutschland kann über verschiedene Durchführungswege realisiert werden, die im Betriebsrentengesetz festgelegt sind. Dazu zählen die Direktzusage, Unterstützungskasse, Pensionskasse, Pensionsfonds und Direktversicherung. Bei einer Direktzusage übernimmt der Arbeitgeber die Versorgung ohne Einschaltung eines externen Versorgungsträgers. Er verpflichtet sich direkt gegenüber den Beschäftigten zur Zahlung von Alters-, Invaliditäts- und/oder Hinterbliebenenleistungen und bildet entsprechende Pensionsrückstellungen in der Bilanz. Da die Höhe dieser Rückstellungen aufgrund verschiedener Einflussfaktoren von Jahr zu Jahr schwanken kann, beeinflussen sie insbesondere die handelsrechtliche Gewinn- und Verlustrechnung sowie das bilanzierte Eigenkapital. Aus diesem Grund erwägen viele Finanzverantwortliche, diese Risiken zu reduzieren oder idealerweise vollständig auszulagern, um die Bilanz zu entlasten.

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