Verleihung des ABV-Prädikats (zeitweise) ausgesetzt?

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Paukenschlag bei der Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungswerke e. V. (ABV): Wie dpn aus übereinstimmenden Quellen erfuhr, hat der Verband die Verleihung des Prädikats ausgesetzt, mit dem sich Versorgungswerke für die Einhaltung bestimmter Regeln auszeichnen lassen können. Das ABV-Prädikat wurde erst in diesem Jahr eingeführt und erstmals im Juli von einem Versorgungswerk – der Baden-Württembergischen Versorgungsanstalt für Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte – beantragt.

Grund für die Aussetzung ist demnach Abstimmungsbedarf mit dem Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW). Dieser habe seine Mitglieder vor einem Haftungsrisiko gewarnt, da unklar sei, wie genau der Prüfungsauftrag aussehe. Konkret: Geht es um das Vorhandensein der Voraussetzungen für die Vergabe des Prädikats oder um die Plausibilität der Voraussetzungen? Nach dpn-Informationen soll der Anpassungsbedarf aber gering sein.

Die ABV-Mitglieder wurden durch ein Rundschreiben über die Aussetzung der Prädikatsverleihung informiert.

Die ABV widerspricht dieser Darstellung ausdrücklich: Sie entbehre jeder Grundlage. „Wir freuen uns sogar, dass wir in dieser Woche wieder mehrere neue Prädikate verleihen konnten, die alle von einem Wirtschaftsprüfer bestätigten geltenden Voraussetzungen nachweislich erfüllt haben“, sagt ABV-Geschäftsführer Stefan Strunk auf dpn-Nachfrage. „Damit erhöht sich die Zahl der Prädikate auf dreizehn.“

Und auch der IDW will die Darstellung, er habe seine Mitglieder vor Haftungsrisiken gewarnt, so nicht stehen lassen: „Die Darstellung, das IDW habe seine Mitglieder vor einem Haftungsrisiko im Zusammenhang mit dem ABV-Prädikat gewarnt, greift zu kurz“, heißt es in einer Stellungnahme gegenüber dpn. „Der Versicherungsfachausschuss (VFA) des IDW hat in einer Sitzungsberichterstattung vom 06.08.2026 auf berufsrechtliche und fachliche Anforderungen hingewiesen, die bei einer Bestätigung durch Wirtschaftsprüfer zu beachten sind.“ Im Mittelpunkt stehe die Frage nach dem Gegenstand und der erforderlichen Intensität der Prüfung. Dafür müssten Umfang und Tiefe der Prüfung sowie die Aussagekraft einer Bestätigung klar definiert sein. „Dies sowohl für die Versorgungswerke als auch für die ABV und selbstverständlich ebenfalls für die Prüfer relevant“, so der IDW weiter. „Andernfalls könnte eine nicht gewünschte Erwartungslücke entstehen.“

Dem ABV-Prädikat stehen die Wirtschaftsprüfer insgesamt wohlwollend gegenüber: „Das IDW bewertet das Ziel des ABV-Prädikats, Transparenz sowie Risikomanagement und Governance berufsständischer Versorgungseinrichtungen zu stärken, grundsätzlich positiv. Es fordert jedoch eine fachlich klare Ausgestaltung der Voraussetzungen für die Vergabe des Prädikats und der Prüfungs- und Berichtsanforderungen.“

Erstveröffentlichung: 09. Oktober 2026, 12:03 Uhr. Zuletzt aktualisiert: 09. Oktober 2026, 18:50 Uhr

Patrick Daum ist Chef vom Dienst bei dpn-online. Er berichtet über alle Themen rund um das institutionelle Asset Management.

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