Viele Wege führen in den Ruhestand

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Frau Dr. Meurs und Herr Walthierer, welche Gestaltungsmöglichkeiten bietet das BRSG II beim Rentenübergang?

Sebastian Walthierer: Das BRSG II zeichnet den Wegfall der Hinzuverdienstgrenzen im Januar 2023 nach und löst damit die strikte Trennung zwischen Erwerbsleben und Ruhestand auf. Dadurch werden neue Kombinationsmöglichkeiten aus Flexirente, Betriebsrente und Zeitwertkonten für Arbeitgeber und Mitarbeitende geschaffen. Das eröffnet Unternehmen zukünftig einen größeren Gestaltungsspielraum. Durch die nun mögliche Kombination der verschiedenen Instrumente kann jedes Unternehmen je nach Zielsetzung von Personalabbau bis Fachkräftebindung entsprechende Optionen nutzen.

Katharina Meurs: Ich sehe das genauso. Auf der einen Seite beschäftigen sich viele Unternehmen mit Transformationsprojekten und Personalabbau. Auf der anderen Seite haben viele unserer Kunden hochqualifizierte ältere Mitarbeitende, die sie angesichts des Fachkräftemangels gern so lange wie möglich im Unternehmen beschäftigen wollen. Für diese Betriebe stellen sich konkrete Fragen: Was bedeutet die Flexirente für die Betriebsrente der Beschäftigten? Wie wirkt sich der Abruf der Flexirente auf das Zeitwertkonto aus? In solchen Fällen nehmen die Verantwortlichen die neuen Gestaltungsmöglichkeiten des BRSG II sehr positiv auf. Aber auch hinsichtlich des vorzeitigen Renteneintritts stehen durch die Änderungen des BRSG II weitere Kombinationsmöglichkeiten aus Flexirente, Zeitwertkonto und Betriebsrente zur Verfügung.

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