PSV gewinnt Rechtsstreit zu Verjährungsfristen

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Das Bundesarbeitsgericht hat eine wichtige Entscheidung zur Verjährungsfrist bei Betriebsrenten getroffen. Der Pensions-Sicherungs-Verein (PSV) hat als Träger der gesetzlichen Insolvenzsicherung für betriebliche Altersversorgung einen bedeutsamen Rechtsstreit gewonnen. Das Gericht stellte klar, dass für kapitalisierte Forderungen des PSV eine 30-jährige Verjährungsfrist gilt und nicht die reguläre dreijährige Frist.

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