Opting Out – nur trügerische Scheinsicherheit in der bAV?

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Noch immer ist der Referentenentwurf zum Betriebsrentenstärkungsgesetz II (BRSG) ein großes Thema unter den Verbänden und Altersvorsorgeexperten. Dieser muss nun vom Kabinett beschlossen und vom Bundestag verabschiedet werden. Noch können also Interessenvertreter Änderungen in das überarbeitete Regelwerk einbringen. In Optionsmodellen sieht die Arbeitsgemeinschaft für bAV (aba) große Chancen. Diese hätten sich im Ausland bewährt, um die Verbreitung der bAV zu steigern. Bei Optionsmodellen nehmen Arbeitnehmer an der bAV teil, solange sie sich nicht aktiv dagegen entscheiden – durch ein Opting Out.

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