Die Sicherung von Alterseinkommen ist weltweit eine große Herausforderung. In keinem Industriestaat lässt sich mit den staatlichen Rentenzahlungen der erreichte Lebensstandard noch halten. In Deutschland liegt die durchschnittliche monatliche Altersrente laut Deutscher Rentenversicherung unter 1.000 Euro. Die Belastung der öffentlichen Haushalte ist jedoch bereits aufgrund der gewährten Renten enorm. In Deutschland, Italien und Frankreich verzehren die staatlichen Rentenzahlungen mehr als 10 Prozent des Bruttoinlandsproduktes.
Deutschland muss daher die private und die betriebliche Altersversorgung weiter stärken. Die Investment-Branche kann dabei helfen, Probleme zu lösen. Schon heute sind von den 1,8 Billionen Euro, die die Investment-Branche verwaltet, über 400 Milliarden Euro Altersvorsorgekapital. Eine Stärkung der betrieblichen Vorsorge lässt sich durch das sogenannte Pension Pooling erreichen. Damit können Gelder für die Pensionszusagen international tätiger Konzerne in deutschen Investment-Vermögen sinnvoll gebündelt werden. Pension Pooling kann die betriebliche Vorsorge erleichtern, damit den Druck auf die staatlichen Rentensysteme verringern und schließlich den Finanzplatz Deutschland stärken.
Systematisch lassen sich vier Intensitätsstufen einer internationalen Steuerung von Pensionsverpflichtungen und den zugehörigen Assets unterscheiden:
• Stufe eins: Im Konzern werden lediglich Daten gesammelt und ausgewertet.
• Stufe zwei: Auf Konzernebene bestehen verbindliche Vorgaben für Design, Leistungsniveau und Management.
• Stufe drei: Konzernweit werden Pooling-Ansätze weitreichend harmonisiert.
• Stufe vier: Konzernweit werden Pensionsvermögen einheitlich zugesagt, verwaltet und administriert.
Mit steigernder Intensität nimmt zwar der mögliche Nutzen zu, zugleich wächst aber auch die Komplexität. Gerade der letzte Schritt zur Stufe vier, den die Europäische Union mit der Überarbeitung der Pensionsfondsrichtlinie verfolgt, ist aufgrund der nicht harmonisierten Arbeits- und Sozialgesetze kaum möglich. Das Pension Pooling gemäß Stufe drei verbindet hingegen eine beherrschbare Komplexität mit einem hohen Nutzen.
Irland, Luxemburg und die Niederlande ermöglichen bereits Pension Pooling mit DBA-transparenten Investment-Vermögen.
Derzeit lässt im Regelfall jede nationale Einheit eines Konzerns das Vermögen für Pensionszusagen in ihrem jeweiligen Ansässigkeitsstaat verwalten oder verwaltet es selbst. Sie nutzt dabei die jeweiligen nationalen Strukturen. In Deutschland sind dies Pensionskassen, Pensionsfonds und Contractual Trust Arrangements (CTA). Statt das Vermögen für jede Konzerngesellschaft separat zu verwalten, kann der Konzern die Assets aber auch bündeln. Damit lassen sich Vermögensverwaltung, Risikomanagement und Berichtswesen vereinheitlichen und zentralisieren. Über die entsprechenden Skaleneffekte und Einsparungen kommen diese Effekte den Arbeitnehmern durch ein besseres Anlageergebnis zugute.
Gehemmt wird die Entwicklung jedoch durch ein steuerrechtliches Problem: Die gebündelten Vermögen dürfen nicht stärker mit Quellensteuern belastet werden. Zwischen den Quellenstaaten und den Staaten, in denen die Konzerngesellschaften (beziehungsweise deren Altersvorsorgeeinrichtungen) ansässig sind, bestehen zwar regelmäßig Doppelbesteuerungsabkommen (DBA). Diese gewähren oft eine besonders vorteilhafte Quellensteuerermäßigung für die betriebliche Altersversorgung. Die Bündelung darf aber nicht zu einem Verlust dieser günstigen DBA-Regeln führen. Erforderlich ist also ein für die günstigen DBA-Regeln transparentes Investment-Vermögen. Die heutigen Rechtsformen deutscher Fonds – Sondervermögen und Investment-AG – sind hierfür ungeeignet. Die Steuerbehörden in Deutschland und vielen Quellenstaaten betrachten sie als intransparent. Der BVI setzt sich daher für eine neue Rechtsform ein: die Investmentkommanditgesellschaft (Investment-KG). Ein solcher Fondstyp kann als DBA-transparent anerkannt werden. Pensionskassen, Wissenschaft und Beraterschaft unterstützen dieses Vorhaben. Mit der Einführung einer DBA-transparenten Investment-KG lässt sich verhindern, dass Deutschland den Wettbewerb mit anderen Staaten verliert, die bereits Pension-Pooling-Lösungen anbieten oder bald anbieten werden. Andernfalls würden Gelder, die Pensionszusagen deutscher Arbeitnehmer decken, künftig häufiger im Ausland verwaltet. Irland, Luxemburg und die Niederlande ermöglichen bereits Pension Pooling mit DBA-transparenten Investmentvermögen. Konzerne wie Aegon, Deutsche Bank, IBM, Royal Dutch, Unilever und Vanguard nutzen diese Möglichkeiten. Schon heute werden dabei laut BNP Paribas rund 100 Milliarden Euro in Pension-Pooling-Fonds verwaltet. Das Marktpotenzial beträgt jedoch nach Branchenschätzungen ein Vielfaches hiervon. Deshalb soll auch in Großbritannien noch im Sommer 2012 ein DBA-transparenter Fonds starten.
Die Bundesregierung hat signalisiert, Pension Pooling auch in Deutschland ermöglichen zu wollen. Die Gelegenheit hierzu bietet die ab Mitte 2012 anstehende Umsetzung der AIFM-Richtlinie (Alternative Investment Fund Managers). Neben der für DBA-Zwecke erforderlichen Transparenz muss die Investment-KG allerdings weiteren Anforderungen genügen:
Erstens müssen die aufsichtsrechtlichen Rahmenbedingungen beachtet werden. Eine international vermarktungsfähige Lösung erfordert eine dem deutschen Spezialfonds entsprechende Aufsicht. Die Investment-KG sollte daher in das Investmentgesetz aufgenommen werden. Zudem darf der Anleger respektive Gesellschafter keinen Nachschusspflichten unterliegen. Auch innerhalb des gepoolten Vermögens müssen die Teilvermögen sauber getrennt sein. Darüber hinaus sollten unterschiedliche Anteilsklassen möglich sein. Schließlich sollten Teile des gepoolten Vermögens von unterschiedlichen Managern verwaltet werden können. So lassen sich verschiedene Mandate an jeweils besonders spezialisierte Verwalter vergeben und für die Arbeitnehmer höhere Renditen erzielen.
Zweitens müssen die bilanziellen Rahmenbedingungen klar sein. Entsprechend den investmentgesetzlichen Regeln sollten die im Fonds befindlichen Werte mit den aktuellen Preisen bewertet werden. Eine Konsolidierungspflicht der im Fonds gehaltenen Wertpapiere sollte aber ausgeschlossen und stattdessen die Werte der Fondsanteile bilanziell ausgewiesen werden. Drittens gilt es, die Investment-KG für sämtliche Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung zu öffnen.
Und viertens muss schließlich eine flexible Aufteilung der Mandate ermöglicht werden. Pooling wird oftmals mit Umbrella-Fonds dargestellt. Diese müssen dynamisch in einzelne Mandate mit Teilfonds und Anteilsklassen teilbar sein. Die Investment-KG muss insoweit individuelle Anlagemandate, eine haftungsrechtliche Trennung der Teilvermögen, verschiedene Anteilsklassen für verschiedene Anlegergruppen mit jeweils einem speziellen Steuerstatus sowie Multi-Manager-Strukturen darstellen können.
Kurzum: Pension Pooling in deutschen Fonds würde Arbeitnehmern, Staat und Investmentgesellschaften gleichermaßen nützen. Das Vermögen der Arbeitnehmer kann kostengünstiger verwaltet werden. Die deutsche Investment-Branche gewinnt Mandate und sichert Arbeitsplätze im Finanzsektor. Der Staat verliert keine Steuern und verhindert, dass Gelder für Pensionszusagen deutscher Arbeitnehmer im Ausland verwaltet und der deutschen Aufsicht entzogen werden.

Irland, Luxemburg und die Niederlande ermöglichen bereits Pension Pooling mit DBA-transparenten Investment-Vermögen.