Die Kammer der Pensionskassenexperten belässt den Referenzzinssatz für die Schweizer Pensionskassen auf Vorjahresniveau.

Der Technische Zins ist ein wichtige rechnerische Grösse: Damit wird das Vorsorgekapital einer Pensionskasse gemäss der erwarteten künftigen Erträge abgezinst und für Rentenleistungen reserviert. In der jahrelangen Tiefzinsphase kannte dieser Richtwert auch in der Schweiz nur eine Richtung – stetig nach unten.

Für die Jahresabschlüsse 2018 hat die Kammer der Pensionskassenexperten SKPE nun einen Marschhalt eingelegt und der Referenzzins bei den geltenden zwei Prozent belassen. Dies ist vor allem den haussierenden Aktienmärkten der letzten beiden Jahre geschuldet. Der Referenzzinssatz wird von der SKPE jährlich aufgrund eines Vergleichsindexes mit einem Aktienanteil von 25 Prozent (Pictet BVG 25 plus) , gewichtet zu zwei Drittel, und der Rendite 10-jähriger Schweizer Staatsanleihen (Gewicht ein Drittel) festgelegt.

Dieses Ergebnis wird dann noch um 0,5 Prozent vermindert und auf 0,25 Prozent abgerundet. Der Referenzzins darf zudem weder unter der Rendite für 10-jährige Bundesanleihen noch über 4,5 Prozent liegen. Aufgrund aktueller Simulationen gilt es als wahrscheinlich, dass sich der Technische Zins bis 2024 in einer Bandbreite zwischen 1,75 und 2 Prozent bewegt. Der Tiefpunkt wäre demnach in den Jahren 2026 und 2027 mit noch 1,25 Prozent erreicht.

Der Referenzzinssatz ist in der Schweiz umstritten. Die SKPE konnte sich bisher nicht zu einer Anpassung durchringen. Für die Pensionskassen ist der Richtwert nicht verbindlich; sie können den Referenzzinssatz tiefer oder höher festlegen. So lange die Aufsichtsbehörde den Parameter akzeptiert, besteht kein Handlungsbedarf. Allerdings ist gut möglich, dass die Oberaufsichtskommission für berufliche Vorsorge eine verbindliche Weisung zum technischen Zinssatz verfügt. Angedroht wurde dieser Schritt bereits.

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