Edgar Kresin leitet im Ministerium für Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt das Referat für Geld- und Kapitalmarktgeschäfte.

Damit zeichnet sich Kresin auch für die Kapitalanlage des Pensionsfonds für die Altersversorgung der Landesbeamten verantwortlich.

Herr Kresin, was unterscheidet den Pensionsfonds des Landes Sachsen-Anhalt von den Pensionseinrichtungen des Bundes und der anderen 15 Bundesländer?

Edgar Kresin: Da fallen mir viele Punkte ein. Der größte Unterschied zu den anderen Bundesländern und auch zum Bund ist, dass wir für die Kapitalanlage des Pensionsfonds, aber auch anderer Sondervermögen des Landes nur mit privaten Asset-Managern und privaten Dienstleistern kooperieren. Während die allermeisten anderen Bundesländer die kostenfreien Dienstleistungen der Bundesbank in Anspruch nehmen, haben wir uns von Anfang an dagegen entschieden, weil die Bundesbank die Services, die wir nachfragen, nicht anbietet. Eine weitere Besonderheit ist unsere Architektur der Geldanlage.

Wir kooperieren hier nicht mit einem einzigen Dienstleister, der für uns alle Services vom Global Custodian über das Management einzelner Asset-Klassen in Spezialfonds bis zum Overlay-Management in einer Hand durchführt. Vielmehr haben wir die einzelnen Glieder der Wertschöpfungskette unserer Geldanlage separiert und vergeben diese über europaweite, wettbewerbliche offene Verfahren. Dadurch konnten wir unsere Kosten enorm senken und profitieren zugleich von Dienstleistungen spezialisierter Anbieter am Markt. Zudem erhöht ein zeitnahes digitales Reporting für uns die Transparenz in jeder Anlageklasse und bei jedem Titel enorm.

Inzwischen weist unser Pensionsfonds im Vergleich zu anderen Bundesländern in den Asset-Klassen Aktien und Anleihen die breiteste Diversifizierung auf. Das hilft uns gerade angesichts des Niedrigzinsumfelds, die Renditen zu erzielen, die wir brauchen, um unsere gesetzlichen Verpflichtungen, nämlich die Volldeckung der Altersversorgung von inzwischen 13 Beamtenjahrgängen, zu erfüllen und um die Existenz und Fortführung des Pensionsfonds gegenüber der Landesregierung und dem Landtag zu rechtfertigen.

Dorthin, wo wir heute stehen, sind wir nicht direkt gekommen, sondern der Weg führte über viele kleine Schritte ans Ziel. Auf diesem Weg haben wir nicht nur den Pensionsfonds aufgebaut, sondern wir bündeln verschiedene Sondervermögen des Landes Sachsen-Anhalt sowie die Vermögen von sechs Landesstiftungen und von Landesbetrieben und Landesgesellschaften in externer Verwaltung unter einem Dach. Dabei reden wir von einem Gesamtvermögen des Landes in Höhe von 3 Milliarden Euro.

Wann hat das Land Sachsen-Anhalt den Pensionsfonds eingerichtet?

Edgar Kresin: Das Pensionsfondsgesetz ist am 15. Dezember 2006 in Kraft getreten. In diesem Jahr hat der Bund im Rahmen der Föderalismusreform I die Gesetzgebungszuständigkeit für die Besoldung der Beamtinnen und Beamten der Länder auf diese übertragen. Bereits acht Jahre zuvor, im Jahr 1998, hat der Bund im § 14a des Bundesbesoldungsgesetzes festgelegt, dass Bund und Länder Versorgungsrücklagen im Rahmen der Beamtenbesoldung zu schaffen haben, um künftige Haushaltslasten abzumildern. Seitdem mussten die Länder 0,2 Prozent der regelmäßigen Erhöhung der Beamtenbesoldung unmittelbar der Rücklage zuführen.

In dieser Versorgungsrücklage kam für Sachsen-Anhalt kein großes Vermögen zusammen. Deshalb hat die Landesregierung 2015 beschlossen, die Versorgungsrücklage in den Pensionsfonds von 2006 zu überführen. Bis dahin war das Vermögen der Rücklage über 16 Jahre auf 115 Millionen Euro gestiegen. Zum Vergleich: Das Land hat im Pensionsfonds über einen Zeitraum von zehn Jahren 1,2 Milliarden Euro angespart. Das ist eine andere Dimension. Wir waren vor fünf Jahren eines der ersten Bundesländer, die das gesamte Vermögen für die Beamtenpensionen im Pensionsfonds konzentriert haben.

Andere Bundesländer haben sich anders entschieden, indem sie zum Beispiel sowohl eine Versorgungsrücklage als auch einen Pensionsfonds gebildet haben. Ein Motiv für uns, die Versorgungsrücklage auf den Pensionsfonds zu verschmelzen, war, dass wir von der alten gesetzlichen Grundlage für die Rücklage wegkommen wollten. So wurde der Beirat durch einen Kapitalmarktausschuss mit jeweils einem Abgeordneten jeder im Landtag vertretenen Partei sowie mit dem Präsidenten des Landesrechnungshofes ersetzt, so dass die finanzpolitische Komponente der Vorsorge an Gewicht gewann. Schließlich bietet die Langfristigkeit der Anlage die Chance, auch langfristige Risiken bei der Kapitalanlage eingehen zu können. Dies führt zu einer neuen Gewichtung von Risiko und Ertragserwartung.

Wie funktioniert der Pensionsfonds?

Edgar Kresin: Der Pensionsfonds des Landes Sachsen-Anhalt ist ein „unreguliertes Versorgungsvehikel“ in der Rechtsform eines Sondervermögens. Wir werden nicht von der BaFin beaufsichtigt, sondern berichten direkt an die Landesregierung und an den Landtag. Das Sondervermögen des Pensionsfonds ist praktisch ein „öffentlicher Nebenhaushalt“. Er ist gesetzlich reglementiert und funktioniert ähnlich einem Haushaltsplan mit Ein- und Auszahlungen.

Dieses unselbständige Vermögen hat den gesetzlichen Zweck, eine Rücklage für das Land zu bilden. Allein daraus ergibt sich noch kein Anspruch eines Beamten auf künftige Pensionszahlungen gegen den Pensionsfonds. Allein das Land ist berechtigt, aus diesem „Sparbuch“ künftige Belastungen zu entnehmen. Auch diese künftigen Entnahmen regelt das vom Landtag beschlossene oder dann zu novellierende Pensionsfondsgesetz. Bis heute haben wir dem Fonds noch nie Geld entnommen. Alle drei bis vier Jahre lassen wir ein versicherungsmathematisches Gutachten erstellen.

Darüber ermitteln wir, welche Rückstellungen wir für einen einzelnen Beamten ansparen müssen, um seine Pensionsversorgung voll abzudecken. Dafür legen wir jeweils sechs Musterbeamte zugrunde. Die unterscheiden sich nach der Höhe des Endgehalts vor dem Eintritt in den Ruhestand, nach den Krankenversicherungskosten, nach den Zeitpunkten des Eintritts in den Ruhestand und nach dem Level des Beamtenstatus. Wir haben alle 13 Beamtenjahrgänge seit 2007 über das Ansparen im Pensionsfonds versicherungsmathematisch voll abgedeckt. Wir müssen die Zuführungen Jahr für Jahr erhöhen, weil immer ein weiterer Beamtenjahrgang hinzukommt und auch Besoldungsanpassungen Berücksichtigung finden. Das, was das Ministerium der Finanzen damals mit dem Pensionsfonds erreicht hat, wird heute im gesamten Landtag über alle Fraktionen hinweg mehr oder weniger positiv gesehen. Auch externe Rating-Agenturen bewerten unseren Ansatz grundsätzlich positiv.

Wie sind Sie anfangs mit der Kapitalanlage für den Pensionsfonds gestartet?

Edgar Kresin: Wir haben das Vermögen aus der Versorgungsrücklage Ende der 90er Jahre und in den 2000er Jahren zunächst konservativ in Anleihen anderer Bundesländer angelegt und diese Titel in einem Depot bei der Bundesbank gehalten. Dann haben wir als eines der ersten Bundesländer im Jahr 2000 mit dem Bund einen Versorgungsausgleich für die Altlastensanierung in Sachsen-Anhalt ausgehandelt.

Nach der Wiedervereinigung hatten der Bund und die Bundesländer sich darauf geeinigt, dass der jeweilige Eigentümer von Grund und Boden – also in unserem Fall das Land – für die Kosten der Altlastensanierung aufkommen muss. So haben sich der Bund und das Land Sachsen-Anhalt auf eine prozentuale Kostenteilung bei der Sanierung einiger Großprojekte, wie beispielsweise im Chemiedreieck Halle–Leipzig–Bitterfeld, verständigt. Solche Projekte wie zum Beispiel die Grundwassersanierung können für mehrere hundert Jahre angelegt sein und immense Summen kosten.

In einem Generalvertrag aus dem Jahr 2000 mit Sachsen-Anhalt hat sich der Bund mit 1 Milliarde Euro aus dieser Verpflichtung herausgekauft. Das Land hat für dieses Geld ein Sondervermögen gegründet. Dorthin sind jährlich 200 Millionen Euro vom Bund zugeflossen, die das Finanzministerium per Gesetz investieren musste. Wir haben damals vier Spezialfonds für das Land aufgelegt. Das war unser Start in das Asset-Management.

Und dann kam der Pensionsfonds als Vehikel ins Spiel?

Edgar Kresin: 2006 standen wir vor der Herausforderung, für den Pensionsfonds viel Geld langfristig und richtig anzulegen. Um unser Asset-Management so effizient wie möglich zu gestalten, haben wir die verschiedenen Sondervermögen des Landes gebündelt. Dafür haben wir uns einen Global Custodian gesucht, der gleichzeitig unsere Depotbank ist. Hier arbeiten wir bis heute mit BNP Paribas zusammen. Dort können unsere Stiftungen und Sondervermögenseigner ihr Vermögen in die Depots bringen.

Dahinter stehen immer unsere Spezialfonds. Dadurch, dass wir die Sondervermögen und die Stiftungsvermögen gebündelt haben, sind unsere Kosten dank der Skaleneffekte und minimaler eigener Ressourcen mit nur einem Mitarbeiter enorm gesunken. Dies hat es ermöglicht, weitere Landesvermögen in unsere Kapitalanlage zu integrieren. Neben den Skaleneffekten auf der Kostenseite ist ein zusätzlicher Vorteil unseres Ansatzes, dass wir früher und ausführlicher als andere Informationen zu Ereignissen am Kapitalmarkt bekommen, wie etwa zur Hochzeit der Finanzmarktkrise nach der Lehman-Pleite.

Dadurch sind wir vom Finanzministerium bei einem relevanten Ereignis in der Lage, unseren Ministerpräsidenten, das Kabinett und den Landtag sehr frühzeitig und exakt darüber zu informieren, was geschehen ist und in welchem Maße unsere Vermögen davon betroffen sind. Diese Transparenz schafft Vertrauen in der Regierung und im Parlament. Für Politiker wird ersichtlich, welche Risiken bestehen. Dies erzeugt die Möglichkeit, mit uns in den Dialog darüber zu treten, wie diesen Risiken begegnet werden kann.

Welche Bausteine gehören noch zu Ihrer Geldanlagearchitektur?

Edgar Kresin: Im nächsten Schritt haben wir verschiedene Kapitalverwaltungsdienstleistungen auf eine Kapitalverwaltungsgesellschaft zentralisiert, so dass wir heute nur noch mit einem Dienstleister bei unserer zentralen KVG zusammenarbeiten. Das ist Universal Investment. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft legt Spezialfonds auf, die von verschiedenen Vermögensverwaltern gemanagt werden. Wir haben mit fünf dieser Asset-Manager für Spezialfonds begonnen, heute mandatieren wir zehn deutsche und internationale Asset-Manager.

Mit der Unterteilung in Kapitalverwaltungsgesellschaft, Global Custodian und Portfoliomanagement haben wir die Dienstleistungspalette der Kapitalanlage aufgebrochen und setzen jedes Element der Wertschöpfungskette nur noch in Einzelmandaten um. Darüber haben wir ein Risiko- und ein Währungs-Overlay implementiert. Das schafft für uns mehr Kostentransparenz in den einzelnen Prozessen sowie Skaleneffekte. Zudem profitieren wir vom Wettbewerb hochspezialisierter Dienstleister untereinander, die ausgezeichnete Services bieten. Den bisherigen Abschluss unserer Geldanlagearchitektur bilden ein Masterfonds und ein Nachhaltigkeits-Overlay durch Engagement. Wir haben diese Architektur selbst entwickelt und über die Jahre in kleinen Schritten erweitert und ohne externe Beratung verbessert.

Wie behalten Sie bei so vielen externen Asset-Managern und nur einem internen Experten die Kontrolle über Ihre Anlagen?

Edgar Kresin: Die wichtigsten Aufgaben unseres Kollegen sind die Kommunikation mit den Dienstleistern und die Entscheidung darüber, welcher Asset-Manager welche Dienstleistung ausführt und wie viel Vermögen in welchen Topf kommt. Er kümmert sich also ganz klassisch um die Asset Allocation und die Managerselektion. Natürlich kontrollieren und evaluieren wir sehr genau, ob der einzelne Asset-Manager seinen Job gut macht und ob wir unsere Ziele in der Kapitalanlage erreichen.

Dabei kommt es uns sehr entgegen, dass wir in der Kapitalanlage grundsätzlich vollkommen frei sind und keiner externen Aufsicht unterliegen. Natürlich haben wir eine große treuhänderische Verpflichtung gegenüber unserem Bundesland. Bei der Managerselektion nutzen wir europaweite Vergabeverfahren. Diese Verfahren sind besonders aufwendig, da wir bis zu 80 internationale Bewerbungen je Verfahren erhalten und einen objektiven und transparenten Auswahlprozess durchführen und dokumentieren müssen.

Wie stark gehen Sie bei der Kapitalanlage ins Risiko?

Edgar Kresin: In den ersten Jahren haben wir das Vermögen des Pensionsfonds zunächst sehr konservativ in Anleihen angelegt. Unser Aktienanteil betrug anfangs 10, dann 21 Prozent. Heute sind 33 Prozent des Portfolios über unsere Spezialfonds in Aktien investiert, während wir zu 67 Prozent im Fixed-Income-Bereich breit diversifiziert allokiert sind.

Wir wägen immer Schuldentilgung versus Ansparen ab, auch in Abhängigkeit vom jeweiligen Landeshaushalt pro Jahr. Ein entscheidendes Argument für die Kapitalanlage und die Spartätigkeit ist, dass wir für das Land eine Gesamtrendite erzielen, die die Zinsbelastung übersteigt. Insgesamt war das Ansparen im Pensionsfonds gegenüber einer fiktiven Schuldentilgung rückblickend deutlich überlegen. Der Vorteil lag per 31. Dezember 2019 bei rund 100 Millionen Euro und wird fortlaufend aktualisiert. Über das Ansparen im Sondervermögen Pensionsfonds stehen wir heute bei einem Vermögen von über 1,2 Milliarden Euro. Die Entwicklung des angelegten Kapitals verläuft seit 14 Jahren insgesamt stabil, wobei das Risikokapital auch mal schwanken darf.

Beim Risiko-Overlay verfolgen wir mittlerweile einen Value-at-Risk-Ansatz: Wir können jeden Euro, den wir investiert haben, auch behalten. Für unsere Risikosteuerung ist wichtig, dass wir auch in extrem schlechten Marktphasen unsere langfristige Anlagestrategie aufrechterhalten können. Wir arbeiten mit unserer Geldanlage in einem Kapitalmarktumfeld, das die Aufnahme von Risiken in den vergangenen 20 Jahren stets belohnt hat. Durch unsere „Politik der Trippelschritte“ haben wir unsere Risikotragfähigkeit zu keinem Zeitpunkt überschritten, wurden allerdings auch durch dieses risikobewusste Vorgehen der Trippelschritte gegenüber einem risikoreicheren Vorgehen nicht belohnt. Wir haben uns von europäischen Blue Chips sowie Staats- und Unternehmensanleihen hin zu globalen Wandelanleihen und Emerging Markets geöffnet.

Mittlerweile hat das Land bei Aktien in Europa breit diversifiziert nach Regionen und Kapitalisierungsgraden investiert und kürzlich auch ein Mandat für Emerging Markets aufgelegt. Im Anleihenbereich bestehen schon seit dem Jahr 2015 globale währungsgesicherte Investitionen. Parallel dazu haben wir unser Risikomanagement erweitert und eine Crossover-Quote für den Sub-Investment-Grade-Bereich geöffnet. Und das alles ausschließlich über private Anbieter, die wir über EU-weite öffentliche Vergabeverfahren ermitteln.

Hat die Landespolitik Ihnen bei der Diversifizierung immer freie Hand gelassen?

Edgar Kresin: Wir wissen nicht, was in der Zukunft passiert. Deshalb wollen wir uns in der Kapitalanlage so breit wie möglich aufstellen. Diese Breite mussten wir uns Stück für Stück erarbeiten. Jede Erweiterung des Anlageuniversums ist im Kabinett und im Landtag behandelt worden. Das führt auch zu kontroversen Diskussionen, zum Beispiel bei der Frage, ob Investitionen in Kasachstan getätigt werden sollen. So können etwa bei unseren Emerging-Markets-Staatsanleihen auch Anleihen aus Kasachstan enthalten sein.

Über die Politik und die Wirtschaft in Kasachstan herrschen aber unterschiedliche Ansichten in den Landtagsfraktionen, womit wir uns inhaltlich auseinandersetzen müssen. Ein anderer Aspekt der Diversifizierung ist, dass wir immer wieder die Risikotragfähigkeit der Asset Allocation für das Land abwägen müssen, wenn wir Geld langfristig anlegen wollen. Schließlich müssen wir unsere Strategie auch in Krisenzeiten durchhalten.

Ist der zementierte Niedrigzins für Versorgungseinrichtungen eine solche Krise?

Edgar Kresin: Der Niedrigzins ist eine enorme Herausforderung für Vermögen. Als wir vor Jahren mit Aktien gestartet sind, haben wir erst einmal schauen müssen, wie wir eine Asset Allocation überhaupt durchführen. Wir betreiben seitdem eine Risikobudgetierung, indem wir unsere Risiken zwischen Aktien- und Anleihenmarkt aufteilen. Anfangs haben wir für das Erreichen unserer Renditeziele mit der Asset Allocation eine Risikobudgetierung von 50:50 angenommen.

Je stärker wir auf der Aktienseite ins Risiko gehen, um unsere Renditeziele zu erreichen, desto mehr steigt auch der Risikobeitrag auf der Aktienseite. Konkret heißt das: Unser heutiger Aktienanteil von 33 Prozent in der Asset Allocation stellt einen Risikobeitrag von circa 75 Prozent am Gesamtrisiko dar. Über diese Methode haben wir das zu tolerierende Aktienrisiko in der Asset Allocation schrittweise erhöht. Das Risiko eines Aktienanteils von 33 Prozent lässt sich über die Langfristigkeit der Anlage aushalten. Hier haben wir als Landesbehörde den Vorteil, zum Jahresende keine Bilanz erstellen zu müssen.

Stattdessen müssen wir einen Bericht für den Landtag verfassen. Ein früherer Ministerpräsident sagte mir einmal mit einem Augenzwinkern, Verluste in der Kapitalanlage würde er nicht dulden, aber er wolle mir nicht vorschreiben, zu welchem Stichtag ich mein Reporting erstelle. Mit unserem unregulierten Pensionsfonds haben wir an der einen Stelle vielleicht etwas größere Freiräume, die jedoch von einer treuhänderischen Verpflichtung umrahmt sind. Hierbei hilft auch die vertiefte und sehr transparente fachliche Diskussion mit Landtagsabgeordneten im Kapitalmarktausschuss.

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