Pensionsfonds
Pensionsfonds: Mehr Freiheiten bei der betrieblichen Altersvorsorge
Im Gegensatz zu Pensionskassen unterliegen sie nicht der Versicherungsregulierung.
Pensionsfonds führen die kapitalgedeckte betriebliche Altersvorsorge (bAV) für einen oder mehrere Arbeitgeber – gegen eine Beitragszahlung – durch. Die Beiträge werden durch den Arbeitgeber finanziert, der Arbeitnehmer erhält einen Anspruch auf Auszahlung der Versorgungsleistung.
Pensionsfonds gehören zu der Gruppe der institutionellen Investoren. Sie sind in Deutschland seit dem 1. Januar 2002 für die betriebliche Altersvorsorge zugelassen. Pensionsfonds werden entweder in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft oder als Pensionsfondsverein auf Gegenseitigkeit geführt. Sie unterliegen der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Gemäß Paragraf 236 Absatz 4 des Gesetzes über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen (VAG) ist für den Geschäftsbetrieb von Pensionsfonds auch eine Erlaubnis der BaFin erforderlich.
Im Unterschied zu Pensionskassen unterliegen Pensionsfonds aber nicht der Versicherungsregulierung. Der Vorteil: sie verfügen damit über größere Freiheiten bei der Kapitalanlage als Pensionskassen oder auch Lebensversicherer. So gibt es für Pensionsfonds keine Vorschriften zu Quoten in der Kapitalanlage. Sie können damit zum Beispiel mehr Geld in Aktien anlegen. Die BaFin listet aktuell (Stand 21. April 2020) 33 Pensionsfonds in ihrer Unternehmensdatenbank auf.
Größte Pensionsfonds in Deutschland
Die Kapitalanlagen der Pensionsfonds für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern des größten deutschen Pensionsfonds, dem Daimler Pensionsfonds, betrug Ende 2018 laut Statista fast 8,2 Milliarden Euro. Gemessen an der Anzahl der Versorgungsberechtigten liegt der Pensionsfonds von Bosch vorne. Im internationalen Vergleich ranken deutsche Penisonsfonds auch in den Top-Plätzen.
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Quelle: Statista
Das Beratungsunternehmen Mercer hat ermittelt, dass die Pensionsverpflichtungen der DAX-Konzerne 2019 Höchststände erreichten. Sie kletterten auf 409 Milliarden Euro, nach 365,3 Milliarden Euro im Vorjahr. Doch durch die Coronakrise ändert sich vieles. So wird laut der Unternehmensberatung Willis Tower Watson die Volatilität des Rechnungszinses im Jahr 2020 wohl anhalten. Gleichzeitig entwickelt sich auch der Aktienmarkt sehr volatil. Daher zeigen die Kapitalanlagen von Pensions-Einrichtungen zum Teil einen starken Rückgang, so der Unternehmensberater.
Laut dem CFA Institute verteilen sich die Deckungsmittel der bAV in Höhe von rund 613 Milliarden Euro in Deutschland auf die fünf Durchführungswege Direktzusage (zirka 49,5 Prozent) und Pensionskasse (zirka 27,5 Prozent) sowie auf Direktversicherungen, Unterstützungskassen und Pensionsfonds.