Lehren aus Greensill-Pleite: Bundesverband deutscher Banken (BdB) begrenzt die private Einlagensicherung deutlich. Institutionelle Anleger verlieren Sicherungsansprüche.

3,1 Milliarden Euro betrug das Gesamtvolumen der gesicherten Einlagen, die im Zuge der Pleite der Bremer Greensill Bank ausgezahlt wurden. Zwei Milliarden Euro davon stammten allein aus Einlagenfonds. Ein teures Entschädigungsverfahren, in Folge dessen der BdB umfassende Reformen der Einlagenfonds ankündigte, die seit dem 1. Januar 2023 gelten. Auch, weil im Zuge des Bremer Bankenbankrotts Gelder nicht dorthin geflossen seien, „wo es dem Schutz der Sparer dient“, wie es der Verband im zugehörigen Blog-Post formuliert.

Institutionelle Anleger verlieren privaten Sicherungsanspruch

Auf Seiten professioneller und institutioneller Anleger wie Versicherungen, Investmentgesellschaften oder auch Einrichtungen öffentlichen Rechts verfällt durch die Reform in Zukunft der Anspruch auf Schutz aus dem privaten Einlagensystem. Gleiches gilt für ausländische Filialen und Zweigstellen. Man wolle sich auf die Kernaufgabe der Einlagensicherung konzentrieren, so der BdB.

Zusätzlich zur Anpassung der Ansprüche werden für Unternehmen auch die Obergrenzen der Anspruchssummen schrittweise abgesenkt. Unter den Begriff „Unternehmen“ fallen im Sinne der Reform in erster Linie nichtfinanzielle Unternehmen, Institutionelle, die qua Gesetz Einlagenschutz benötigen, Organisationen ohne Erwerbszweck sowie Verbände und Kammern ein.

Seit dem 1. Januar beträgt die Obergrenze für Unternehmen 50 Millionen Euro. Ab 2025 sind es noch 30 Millionen Euro und bis zum Jahr 2030 fällt die maximale Entschädigungssumme schließlich auf zehn Millionen Euro. Des Weiteren gilt ab sofort eine Begrenzung der Laufzeit von zwölf anstelle der bisherigen 18 Monate.

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