„Eine Vereinfachung wird ein Wunschtraum bleiben“

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Ein Gesetz zu würdigen, das 50 Jahre alt geworden ist, unterscheidet sich grundlegend von der Würdigung eines verdienten Kollegen. Mit diesem Vergleich leitet Heinz-Dietrich Steinmeyer in jüngster Zeit gerne in seinen Vorträgen ein, wenn er über das Betriebsrentengesetz (BRG) referiert. Der im Herbst 2017 emeritierte Professor ist ein gefragter Experte – besonders in diesem Jahr. Das Gesetzeswerk feiert sein 50. Jubiläum. Am 22. Dezember 1974 ist es als Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersvorsorge (BetrAVG) in Kraft getreten. Seitdem hat der Gesetzgeber das Regelwerk den sich veränderten Rahmenbedingungen knapp 40-mal angepasst. Dabei den Überblick zu behalten, ist nicht einfach. Dem Juristen Steinmeyer fällt das nicht schwer. Bereits zwei Gutachten hat er für den Deutschen Juristentag erstellt: 2004 zum Thema „Private und betriebliche Altersvorsorge zwischen Sicherheit und Selbstverantwortung“ und 2020/2022 zu „Altersvorsorge und Demografie – Herausforderungen und Regelungsbedarf“.

Heinz-Dietrich Steinmeyer
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