Ab dem 1. Januar 2025 müssen Emittenten von Krypto-Assets in Europa über potenzielle ESG-Risiken informieren. Das schreibt die MiCA-Verordnung (Markets in Crypto-Assets Regulation) der Europäischen Union vor. Eine wichtige Anforderung ist die Offenlegung von Nachhaltigkeitsindikatoren durch Emittenten von Krypto-Assets und Anbieter von Krypto-Dienstleistern wie Krypto-Exchanges. Ziel ist es, negative Auswirkungen auf das Klima und andere umweltbezogene Faktoren zu erfassen und wichtige Energieindikatoren von Krypto-Assets darzustellen.
Mehr ESG-Transparenz bei Krypto-Assets
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