Wer bei der BASF für die bAV verantwortlich ist, der hat eine schon traditionsreich zu nennende Aufgabe. Nikolaus Bora über Withold Galinat.

Das Thema betriebliche Altersversorgung fasziniere ihn, sagt Withold Galinat. Es sei vielfältig und darum eine Herausforderung. „Man kommt eigentlich nie zum Ende. Außerdem ist es von unmittelbarer praktischer Bedeutung. Es betrifft jeden, denn jeder wird irgendwann Rentner und muss versorgt werden.“ Galinat ist nicht nur Experte für die bAV. Er ist Vice President Global Benefits Strategy bei der BASF SE in Ludwigshafen, dem weltgrößten Chemiekonzern mit mehr als 110.000 Beschäftigten und Produktionsstätten in über 80 Ländern. Dort kümmert er sich „um Grundsatzfragen zu Sozialleistungen und -parallel dazu um die internationale Steuerung dieser Sozialleistungen, also insbesondere um Altersversorgung, Krankenversicherung oder Versicherung von Invalidität und Pflege“. Zudem unterstützt er als Sekretär das Group Pension Committee der BASF, das zentrale Organ der Pension Governance innerhalb der BASF-Gruppe.

Die Frage nach den Pensionsrückstellungen

Mit der bAV kam er zum ersten Mal in Berührung, als er nach dem Studium von Wirtschaftspsychologie und Betriebswirtschaft in Heidelberg, Mannheim und an der US-amerikanischen Purdue University in West Lafayette/Indiana sowie einer Assistententätigkeit an der RWTH Aachen 1986 in Mannheim promovierte. Im Rigorosum fragte ihn – „völlig überraschend für mich“ – ein BWL-Prüfer nach Pensionsrückstellungen. Galinat wusste die richtige Antwort. Beruflich blieb er bei der bAV, zunächst als Mitarbeiter bei der Beratungsfirma Dr. Dr. Heissmann in Wiesbaden, heute Towers Watson, und seit 1990 bei der BASF.

Galinat, Jahrgang 1956, wurde in Birkenau im Odenwald geboren. Im benachbarten Rimbach machte er 1975 Abitur. Die Bundeswehr verließ er als Fähnrich; zu Übungen brauchte er später nicht anzutreten. Im Odenwald fühlt sich der Vater dreier erwachsener Kinder wohl. Hier erholt er, der früher viel Sport trieb, sich bei Spaziergängen mit seiner Frau. In der evangelischen Gemeinde seines Wohnorts ist er Vorsitzender eines Fördervereins zur Finanzierung sozialer Projekte.

Bei der BASF blieb Galinat zunächst im Bereich der bAV, dann arbeitete er von 1996 bis 1999 als Manager International Human Resources bei der BASF-Tochter Knoll AG und leitete gleichzeitig die bAV. Als Business Personal Manager wurde er 1999 und 2000 zur BASF plc in Großbritannien delegiert. Danach kehrte er nach Ludwigshafen zurück.

Neben der Arbeit im Unternehmen engagiert er sich bei der aba. Dort ist er Mitglied des Arbeitskreises „Strategiegruppe EbAV“. Als Mitglied des europäischen Arbeitgeberverbandes BusinessEurope ist er auch Mitglied des Pensions Forums der Europäischen Kommission.

Die lange bAV-Tradition in Ludwigshafen

Bei der BASF hat die bAV eine lange Tradition – mit einer Besonderheit: „Schon bei der Gründung der BASF-Pensionskasse 1888 war das Unternehmen der Meinung, wenn Mitarbeiter regelmäßig einen monatlichen Beitrag leisten, sind sie sich zum einen der Altersversorgung bewusst, zum anderen schätzen sie diese umso mehr.“ Darum sei eines der Grundprinzipien, so Galinat, „dass wir die Mitarbeiter, wenn möglich, am Aufbau der Altersversorgung beteiligen“. In Deutschland beschränkt sich die BASF in der bAV auf zwei Durchführungswege. Die Grundversorgung erfolgt durch die Pensionskasse. Weil über diese aber nur begrenzt Leistungen finanziert werden können, gibt es „Pension Plus“, eine  Direktzusage. „Im Ausland haben wir Pension Funds oder Versicherungslösungen.“ Dabei gebe es in den einzelnen Ländern durchaus Unterschiede, sagt Galinat. Die BASF orientiere sich bei der inhaltlichen Ausgestaltung der Altersversorgung an den Gegebenheiten und rechtlichen Vorschriften des jeweiligen Landes. Auch sei es ein Ziel, die bAV steuereffizient zu gestalten. „So sollen etwa die bAV-Beiträge als Betriebsausgaben anerkannt werden, aber es dürfen gleichzeitig auch keine geldwerten Vorteile für die Mitarbeiter entstehen. Die Steuerung der bAV passiert dann über breite Ausgestaltungsgrundsätze auf der Metaebene.“

Warum noch ein Durchführungsweg?

Derzeit wird in Deutschland heftig darüber diskutiert, wie die bAV verbreitert werden kann, vor allem in den kleinen und mittleren Unternehmen. Das BMAS arbeitet an einer Vorlage, über die noch im März mit bAV-Experten beraten werden soll. Unter anderem ist da von einem weiteren Durchführungsweg die Rede. Galinat ist skeptisch: „Wir haben in Deutschland ohnehin schon eine große Auswahl. Man müsste die Voraussetzung für die einzelnen Durchführungswege verbessern, wenn man die Altersversorgung fördern will.“ Den Vorschlag, bei von Tarifpartnern einzurichtenden Versorgungswerken die Haftung der Arbeitgeber zu streichen, hält er für unausgereift. „Es leuchtet mir nicht ein, dass tarifliche Versorgungswerke durch den Verzicht auf die Subsidiärhaftung anders behandelt werden sollen als betriebliche Einrichtungen, bei denen die Sozialpartner ebenfalls mitwirken. Auch unsere Pensionskasse ist sozialpartnerschaftlich eingerichtet und geführt. Betriebsrat und Mitarbeiter haben Vertrauen in ihre Pensionskasse.“ Diese unmittelbare Nähe gehe verloren, wenn durch tarifliche Regelungen „zwischen Versorgungswerk und Mitarbeitern beziehungsweise der Firma eine Distanz geschaffen wird“.

Arbeitgeber klagen darüber, dass zu viele Sicherungspuffer nötig sind, um die Milliardenverpflichtungen der bAV abzusichern. Sie fordern, die Dynamisierung zu beschränken und die für Neuzusagen geltende Regelung auf den Altbestand zu übertragen. Dem stimmt Galinat zu: „Aus Solidarität mit den Jüngeren, die immer mehr zu schultern haben, wäre eine Ein-Prozent-Anpassung bei den Betriebsrenten durchaus vertretbar.“ Das heißt, die Betriebsrenten würden nicht mehr so stark wachsen wie derzeit. Auf der anderen Seite stünden mehr Mittel als Finanzierungsmöglichkeit für Neuzusagen zur Verfügung. λ

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