Wer glaubt, dass Demokratie Kompromissfindung heißt, der findet in der von der Opposition als „Kuhhandel“ bezeichneten Einigung der Koalition auf Betreuungsgeld, Praxisgebührenwegfall und die nun so genannte „Lebensleistungsrente“ ein Musterbeispiel. Einige Details sind zum Redaktionsschluss noch unklar, andere strittig. Dazu gehört auch ein in der medialen Öffentlichkeit kaum noch zur Kenntnis genommener Teil des ursprünglichen Konzeptes der vonderLeyenschen Zuschussrente: die freiwilligen Zusatzbeiträge zur gesetzlichen Rente. Doch genau dort liegt – zumindest für die bAV – der Hund begraben. Schließlich darf man sich eine möglicherweise kommende Praxis nicht nur beschränkt so vorstellen, dass ein Arbeitgeber seinen Mitarbeitern einfach Gutes täte und zusätzliche Beiträge zur GRV leistete. Denn dabei müsste es nicht bleiben. Vielmehr: Warum sollte es für einen Arbeitgeber nicht verführerisch sein, über das Angebot freiwilliger Zusatzbeiträge dem Arbeitnehmer den Anspruch auf Entgeltumwandlung quasi abzukaufen beziehungsweise wegzuberaten und so die bAV mit allem, was dazugehört, draußen vor dem Werkstor zu lassen? Harte Gegenargumente zu finden ist leider nicht ganz einfach. Die bAV krankt schließlich bei kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) durchaus an Komplexität, Kostenbelastung und unterm Strich bescheidenen Fördertatbeständen. Und keine bAV im Haus hieße für KMU auch (je nach Struktur der bAV): kein Vertriebler im Haus, keine Rechtsunsicherheit, keine Abschlusskosten, keine Regulierung, kein Beratungsbedarf, keine Bilanzberührung, kein Kapitalanlagerisiko, kein Versorgungsausgleich. Dafür zahlte so mancher sicher gern ein paar Zusatzbeiträge in die GRV. Und dann mit allem aus dem Schneider sein – das wäre Defined Contribution at its best.
Analoges gilt für den Arbeitnehmer: Warum sollte er überhaupt beispielsweise eine Direktversicherung abschließen, die außer absehbaren Renditen in homöopathischen Dimensionen auch heute noch zuweilen untragbar teuer sein kann? Der Autor weiß aus eigener Anschauung von Direktversicherungen, die durchaus mehrere tausend Euro an Vertriebs- und Verwaltungskosten mit sich bringen – für Krankenschwester, KFZ-Schlosser und Straßenkehrer.
Bleibt zur Gegenargumentation also Systemisches, mit dem man zumindest der Politik kommen könnte. Doch die Kritik, dass die freiwilligen Zusatzbeiträge in ein umlagefinanziertes und verstärkt unter demografischen Druck geratendes System fließen, ist zwar berechtigt. Angesichts fortgesetzter Finanzkrisen und entsprechender Zerrüttungen zuweilen auch in kapitalgedeckten Systemen bis hin zur Angst vor echtem Währungsverfall sind solche Bedenken derzeit aber schwer vermittelbar (abgesehen davon, dass man bei so manchem kapitalgedeckten Versorgungswerk respektive Versicherer infolge fast ausschließlicher Investition in Staatstitel faktisch auch von einem verbrieften Umlagesystem sprechen kann). Bezüglich der versicherungsförmigen Durchführungswege tun die derzeit schriller werdenden Medienberichte über die Folgen der künstlich herbeigeführten Niedrigzinsphase ein Übriges.
Ob die freiwilligen Zusatzbeiträge nun kommen oder nicht, ob sie attraktiv wären oder nicht, all das sei dahingestellt. Doch allein die Überlegungen hierzu legen den Finger auf die Wunde der bAV: Deren Grundproblematik bleibt, dass sie – partiell – in dem Dreieck aus zu hohen Kosten (vor allem bei vertriebsorientierten Versicherern), zu hoher und unstetiger Komplexität (nicht zuletzt durch europäische Regulierung) und schlussendlich zu mangelhafter Förderung gefangen ist. Fazit: Eine echte Reform pro bAV täte not. Und sei es als Teil eines Kuhhandels.
