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Das erste unabhangige Fachmagazin fur institutionelle Anleger und die betriebliche Altersversorgung

 
 
Bernd Haferstock

Veröffentlicht am:  01. März 2005

Der Begriff Benchmark muss differenziert, insbesondere fallbezogen für jeden Anleger individuell interpretiert werden. Hinter jeder Anlage steht eine im weitesten Sinne bestimmbare Verpflichtung. Jede Anlageentscheidung sollte daher mit einem definierten Ziel verbunden werden, und die Definition dieses Anlageziels muss jeglicher Investitionsentscheidung vorangehen. In diesem Sinne bedeutet Benchmarkorientierung, dass ich mich in meiner Anlageentscheidung an der definierten Zielsetzung ausrichte, auch bei der Erfolgsmessung.Übergeordnete Ziele werden dabei sukzessive auf nachgelagerte Ziele heruntergebrochen. Ein übergeordnetes Ziel kann bspw. die Erreichung einer bestimmten Mindestrendite im Gesamtportfolio, das Einhalten von Risikobudgets oder eine Kombination von beidem sein. Ein nachgelagertes Ziel könnte darin bestehen, in einem Teilmandat die Geldmarktrendite plus x zu verdienen.

Diese Sichtweise lässt deutlich werden, dass Benchmarkorientierung vor allem mit der Frage nach der Perspektive verknüpft ist. Der Begünstigte einer Versorgungseinrichtung kann vom Management dieser Einrichtung erwarten, dass verbindlichkeitsorientiert gedacht wird und Anlageentscheidungen auf der Basis von Asset Liability Management-Überlegungen getroffen werden. Der singuläre Nachweis, einen Kapitalmarktindex geschlagen zu haben, wäre in diesem Kontext eindimensional und klammert die Risikosituation der Einrichtung aus. Benchmark aus der Sicht eines Begünstigten kann in diesem Fall also nur heißen, den Nachweis einer best practice der Kapitalanlageorganisation zu erbringen.

Anders sieht es aus der Perspektive des Vorstands dieser Versorgungseinrichtung mit Blick auf ein intern oder extern organisiertes Vermögensverwaltungsmandat aus. Hier könnte die nachgelagerte Zielsetzung in der Nachbildung oder dem Übertreffen eines bestimmten Kapitalmarktindex bestehen. Ex post wird darum der Finanzvorstand vom Asset Manager genau diesen Nachweis einfordern.

Kurzum: Benchmark- und damit Zielorientierung muss sein – praktische Umsetzung und Interpretation stehen jedoch im Kontext von Zweck und Perspektive.

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