Das seit dem 1.Januar 2004 geltende Investmentgesetz (InvG) bietet institutionellen Anlegern Möglichkeiten für bisher nicht zulässige Portfoliostrukturen und -strategien. Die Umstellung der Vertragsbedingungen für Spezialfonds vom Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften (KAGen) auf das InvG läuft. Besonders bedeutend ist die Umstellung für Segmentfonds im Rahmen von Masterfonds-Strukturen. Geänderte Anlagegrenzen, die Zulassung von Hedgefonds und die Kombination unterschiedlicher Anlageinstrumente in einem Fonds sollen Rendite steigernd wirken und ein professionelles Portfoliomanagement ermöglichen.
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