Neue Anlageverordnung für Versicherungsunternehmen
Veröffentlicht am: 01. September 2004
Am 9.7.2004 erteilte der Bundesrat seine Zustimmung zur neuen Anlageverordnung für Versicherungsunternehmen. Diese konkretisiert die Regelung zulässiger Vermögensgegenstände für Investitionen des so genannten gebundenen Vermögens der Versicherungsunternehmen und enthält darüber hinaus quantitative und schuldnerbezogene Anlagegrenzen.
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