Die neue Anlageverordnung: eine positive Bewertung
Veröffentlicht am: 01. September 2004
Das BVV Gebäude, Berlin
Die Verordnung über die Anlage des gebundenen Vermögens von Versicherungsunternehmen (Anlageverordnung), die seit dem 1. Januar 2002 gilt, musste aufgrund der Änderung des Investmentrechts angepasst werden. Mit dem Inkrafttreten des Investmentmodernisierungsgesetzes am 1. Januar 2004, dessen Ziel die Fortentwicklung und Steigerung von Leistungsfähigkeit und Attraktivität des Investmentstandortes Deutschland ist, erfolgte auch die erstmalige Zulassung von „Sondervermögen mit zusätzlichen Risiken“ (Hedgefonds) in Deutschland.
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