Für Anleger von Investmentfonds, die ihren Konzernabschluss nach den internationalen Rechungslegungsgrundsätzen (IAS/IFRS) erstellen, ist die Frage, unter welchen Bedingungen Sondervermögen in den Konzernabschluss einzubeziehen sind, von herausragender Bedeutung. Diese Konsolidierung des Sondervermögens wirkt sich sowohl auf die Bilanz als auch auf die Gewinn- und Verlustrechnung des Konzernabschlusses aus, da sämtliche Vermögenswerte und Verbindlichkeiten sowie Aufwendungen und Erträge des Investmentfonds ausgewiesen werden müssen.
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