Gundula Dietrich, Senior Consultant bei Hewitt Associates in Wiesbaden
Mit der Anwendung von IAS 19 sind betriebliche Versorgungsverpflichtungen neu zu kategorisieren. Besonders davon betroffen sind Arbeitgeber mit mittelbaren betrieblichen Pensionsverpflichtungen. In deutschen Bilanzen konnte man in diesen Fällen meistens keine Angaben über den Verpflichtungsumfang vorfinden. Der Aufwand beschränkte sich auf die aktuelle Beitragsverpflichtung an den externen Träger. Oft muss jedoch der Arbeitgeber für Verpflichtungen aufkommen, die der externe Träger nicht erbringen kann oder planmäßig nicht vorfinanziert.
Die Archivsuche und der Bezug von dpn ist kostenfrei für Personen, die in der institutionellen Pensions- & Investmentindustrie arbeiten. Bitte melden Sie sich hier an.
Wenn Sie schon ein registrierter Benutzer sind, geben Sie bitte Ihr Passwort ein.