Thomas Dittrich
Veröffentlicht am: 02. März 2004
Die gegenwärtigen Veränderungen der Rahmenbedingungen in Deutschland – z.B. die Einführung von IAS, das Investmentmodernisierungsgesetz und die aktuelle Steuergesetzgebung – führen zu deutlich steigenden Anforderungen an die Qualität und die Anpassungsfähigkeit der Master-KAG Anbieter. Dies wird nachhaltig Auswirkungen auf die Anzahl der im Markt verbleibenden Dienstleistungsanbieter haben.
Nach dem Investmentmodernisierungsgesetz wird jetzt erstmals die reserveschonende Verschmelzung von Fonds möglich, was zugleich die Abschreibungsrisiken einzelner Assetklassen auf Fondsebene nach HGB deutlich reduziert. Im Bereich der betrieblichen Altersversorgung wird die Zulassung von bis zu 30 Anteilseignern an einem Spezialfonds die Nutzung von Master Fonds für CTAs möglich machen, die mehr als 10 Geschäftsbereiche oder Unternehmens-Töchter konsolidieren möchten.
Die Einführung der IAS hat sich bereits als Motor für die Entwicklungen im Master KAG-Geschäft gezeigt. Da für die Bilanzberichterstattung (Anlagen- und Eigenkapitalspiegel nach IAS) die Fondsbuchhaltungsdaten die entscheidende Grundlage bilden, wird sich die Rolle einer Master-KAG, die dann für den Fonds als sog. Special Purpose Entity allein die Gewinn- und Verlustdaten liefert, etablieren. Die Master-KAG als Vollanbieter liefert die „passenden“ Antworten auf die verstärkten Anforderungen an das Berichtswesen, das Risikomanagement und das Controlling.
Nach unserer Einschätzung dürften langfristig nur Vollanbieter dem Kunden die Sicherheit bieten, bei Bedarf auf organisatorische Abläufe, IT-Lösungen und Verbuchbarkeit auch neuester Finanzinstrumente für jede denkbare Asset Management Lösung zugreifen zu können.
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