Am 20. Dezember 2002 kann der Bundestag das Beitragssicherungsgesetz, mit dem der Anstieg des Beitragssatzes auf 19,5% begrenzt werden soll, verabschieden. Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) würde sich dann ab dem 1. Januar 2003 auf 61 200 Euro erhöhen. Wäre die BBG entsprechend der durchschnittlichen Erhöhung der Bruttoeinkommen aller versicherungspflichtig beschäftigten Arbeitnehmer angepasst worden, so hätte dies nur zu einem Anstieg auf 55 200 Euro geführt.
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