Der Allianz Dresdner Pensionsfonds (ADPF) hat von der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungaufsicht (BAFin) die Genehmigung erhalten, mit
eigenen Pensionsplänen bestehende Leistungszusagen anderer
betrieblicher Altersvorsorgemodelle übernehmen zu können.
Folglich sei ab sofort die Ablösung bestehender Leistungszusagen für
aktive Mitarbeiter, beherrschende Gesellschafter/Geschäftsführer und
ausgeschiedene Mitarbeiter mit nur vertraglich unverfallbaren
Anwartschaften durch einen Einmalbeitrag an den ADPF möglich, teilte
der Pensionsfonds in Frankfurt mit. Sowie bei anderen
Altersvorsorgemodellen erbringe ADPF alle Leistungen ausschließlich in
Form von Renten.
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