Neue Wege für die Übertragung von Pensionsrückstellungen
Veröffentlicht am: 10. November 2003
Ein großer Geschäftsvorteil gegenüber der Pensionskasse oder der Direktversicherung liegt für den Pensionsfonds im § 3 Nr. 66 EstG, oder die Möglichkeit einer steuerfreien Übertragung von Ansprüchen mittels Direktzusagen oder Unterstützungskassen.
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