• Durch das Gesetz vom 8. Juni 1999 wurden Sepcav (Société
d’Epargne Pension ŕ Capital Variable – Pensions-Spar-Gesellschaft mit
variablem Kapital) und Assep (Association d’Epargne Pension –
Pensions-Spar-Vereinigung) eingeführt. Ein Sepcav kann nur als Vehikel
mit festgelegten Beiträgen und Einmalauszahlung strukturiert werden.
Ein Assep kann ein DC-Vehikel mit festen Beiträgen sein, das entweder
eine Einmalzahlung oder eine Annuität anbietet. Die Aufsichtsbehörde
für diese Vehikel ist die CSSF (Commission de Surveillance du Secteur
Financier), die auch für Banken, Investmentfonds und in der
Investmentbranche tätige Fachkräfte zuständig ist.
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