Die EU-Richtlinie über die Tätigkeiten und Beaufsichtigung von Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung wird gegen Mitte Mai vom EU-Ministerrat verabschiedet. Ab 2005 werden deutsche Unternehmen die Pensionszusagen ihrer Arbeitnehmer über Pensionsfonds in Großbritannien oder in den Niederlanden managen können. Liam Kennedy analysiert die Auswirkungen der künfigen Brüsseler Vorgaben auf die betriebliche Altersversorgung in Deutschland und erörtert wichtige Fragen bei der Umsetzung der Richtlinie in das hiesige Recht.
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