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Faktisch gefundet und trotzdem frei

Veröffentlicht am:  07. Juni 2010
— Halbleiterfabrik am Standort Reutlingen. Foto: Bosch

Unbeschwert von den Zwängen der Aktienmärkte hat die nicht notierte Bosch-Gruppe gute Ideen in der bAV, schreibt Pascal Bazzazi

Nicht an der Börse notiert zu sein, hat manchmal so seine Annehmlichkeiten. So gibt es keine gierigen Aktionäre, vor denen man überschüssigen Cash in Sicherheit bringen müsste. Einer der wenigen echten Vorteile der schweren Contractual Trust Arrangements der großen, börsennotierten Konzerne ist es ja, dass man Mittel zur Begleichung künftiger Verbindlichkeiten reserviert und so Cash-orientierte Aktionäre fernhält, die man sich als Vorstand nicht immer wünscht (in manchen Branchen, wie bei den Versorgern, tritt hinzu, dass man sich auch Regulierungsbehörden und Öffentlichkeit gegenüber nicht zu vermögend und profitabel präsentieren sollte).

Der Preis: Die Liquidität steht unabänderlich nicht mehr operativ zur Verfügung; in diesen Zeiten mehr als nur ein Wermutstropfen. Und mit den bilanzkosmetischen Effekten allein kann man mittlerweile nicht mal mehr Rating-Agenturen beeindrucken.

Anders bei Bosch. Doch der Reihe nach. Der 1886 als Werkstätte für Feinmechanik und Elektrotechnik von Robert Bosch in Stuttgart gegründete Technologie- und Dienstleistungskonzern weist Kennziffern auf, die problemlos Größenordnungen notierter Player erreichen: 271.000 Mitarbeiter in 60 Ländern, davon 112.000 in Deutschland; 2009 Umsatz von 38,2 Milliarden Euro und (wohl konjunkturbedingt) vor Steuern ein Verlust von 1,2 Milliarden Euro (Vorjahr Gewinn 942 Millionen Euro).

Entsprechend knackig die bAV-Kerndaten: Defined Benefit Obligation Ende 2009 über 8,7 Milliarden, Plan Assets knapp 3 Milliarden, demzufolge Pensionsrückstellungen von gut 5,7 Milliarden Euro, bilanziert nach IFRS. So weit so ähnlich zum Dax. Doch im Unterschied zu notierten Konzernen kann sich die Bosch-Gruppe – im Wesentlichen im Besitz der gemeinnützigen Robert Bosch Stiftung und der Bosch-Familie – einen etwas anderen Umgang mit ihrem stattlichen Planvermögen leisten.

Jedermann auf dem Parkett wohlvertraut ist der Bosch-Pensionsfonds, nicht zuletzt durch das offenkundige Engagement des Bernhard Wiesner, Leiter Betriebliche Versorgungsleistungen bei Bosch, für diesen Durchführungsweg. 3.800 Patente meldet die Bosch-Gruppe an, Jahr für Jahr. Und wenn es das Patentrecht zuließe, dann hätten die Stuttgarter glatt den Unternehmenspensionsfonds anmelden können. Schließlich hat man im November 2002, just nach Inkrafttreten des Altersvermögensgesetzes, Deutschlands ersten Unternehmenspensionsfonds gegründet.

In Deutschland operiert das Unternehmen dabei mit dem Bosch-Vorsorgeplan, einer geschickten Kombination aus einer Dach-Direktzusage und dem Pensionsfonds: Bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze laufen über den Pensionsfonds, alles Weitere geht in die Direktzusage. Und da steuerlich im Paragrafen 3 Nummer 63 Betriebsrentengesetz Arbeitgeber- vor Arbeitnehmerbeiträgen gehen, verfährt man entsprechend auch bei der Aufteilung auf Fonds und Zusage. „Jeder Mitarbeiter verfügt also nur noch über ein Vorsorgeguthaben, das aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträgen gespeist und von uns komplett gemäß der Performance des Pensionsfonds verzinst wird. Asset-seitig spiegelt dazu die Direktzusage den Fonds“, erläutert Wiesner. Das Investment erfolgt als Lifecycle-Prinzip in drei Masterfonds (Aktien, Renten, Alternatives), die jährliche Rendite für die unter 55-Jährigen seit 2002 beträgt 5,3 Prozent (2009 21,6 Prozent nach minus 21,9 im Vorjahr). Mit Start dieses integrierten Systems Anfang 2006 – bis dahin diente der Pensionsfonds nur der Entgeltumwandlung und ab 2005 der Übertragung von Rentnerbeständen – und der Umstellung von Endgehalts- auf Beitragszusagen bereits 1998 hat sich das Unternehmen demografischer Risiken weitestgehend entledigt.

Der Pensionsfonds, Kampfgewicht derzeit 1,1 Milliarden Euro, dazu weltweit weitere Plan Assets in Höhe von 1,9 Milliarden Euro: Bleiben die erwähnten Pensionsrückstellungen von 5,7 Milliarden, die – denkt man in den Kategorien der IFRS – ungedeckt sind. Doch faktisch haben die Stuttgarter das Geld auf der Kante, investiert in diverse Spezialfonds und mark-to-market bewertet, wie sie betonen. Nur: Mangels Börsennotierung besteht keinerlei Anlass, die Mittel IAS-19-fest und damit unwiederbringlich zu reservieren.

Ist dem Dax-Treasurer, der aus Furcht vor räuberischen Aktionären Milliarden in das CTA geschoben hat, der Zugriff darauf für immer verwehrt, kann Bosch, sollte es im operativen Geschäft einmal hart auf hart kommen, über diese Mittel verfügen. Wer weiß, so etwas kann eines Tages vielleicht mal entscheidend sein.


Fragen: Pascal Bazzazi

Antworten: Bernhard Wiesner

Herr Wiesner, ist Deutschland mit seiner Altersversorgung gut auf die Zukunft vorbereitet?

Der Einstieg in die kapitalgestützte Altersvorsorge war richtig. Unglücklicherweise geht die deutsche Politik aber einen einmaligen Weg ohne Parallele. Sie bevorzugt offenkundig die individualisierte, private dritte vor der kollektiv effizienten zweiten Säule. Und wenn die Politik noch so sehr Beratungsprotokolle, Transparenzpflichten et cetera einfordert, wird doch die individualisierte Altersvorsorge weder heute noch in Zukunft mit Hochleistungsformen kollektiv strukturierter, freiwilliger betrieblicher Altersversorgung mithalten können. Wir brauchen also in der zweiten Säule mehr Kreativität des Gesetzgebers und eine deutlich stärkere Beteiligung der Trägerunternehmen.

Sie fordern ein eigenes Pensionsfondsgesetz. Warum?

Der Pensionsfonds wurde von der Politik als Hoffnungsträger und neuer Typ einer Versorgungseinrichtung mit qualitativen Standards kreiert, bewusst abgesetzt von der traditionellen Lebensversicherungsmethodik. Tatsächlich hat er auch eine besondere Stellung in der bAV. Er ist der einzige bilanzexterne Weg, auf den Pensionsrückstellung und U-Kassen-Verpflichtungen übertragen werden können. Und er ist zugleich Einrichtung der bAV, also IORP im Sinne der EU-Pensionsfondsrichtlinie, was ihm nationale und grenzüberschreitende Zukunftsoptionen gibt. Eine solche strategische Schlüsselposition finden Sie in der deutschen bAV-Landschaft kein zweites Mal. Allerdings wurde er in der damaligen Hektik durch sieben VAG-Paragrafen und einen Generalverweis auf die Lebensversicherung definiert. Damit schaut die Aufsicht immer wieder zurück auf die Lebensversicherung. Sie sollte aber nach vorne, auf neue leistungsfähige Optionen schauen. Es muss auch gelingen, viele in der zu Recht aufsichtsfreien Welt der Direktzusage bewährte Muster in die Aufsichtspraxis des Pensionsfonds zu übertragen, sonst sehen wir auf Dauer Überregulierungen und Effizienzverluste. Daher ist es jetzt dringend an der Zeit, den Pensionsfonds von der Lebensversicherung vollständig abzulösen und in einem eigenen Gesetz eigenständig weiterzuentwickeln.

Stichwort grenzüberschreitende Zukunftsoptionen: Wie bewerten Sie die Diskussion um die Neuordnung der europäischen Aufsicht?

Wir beschäftigen allein in Europa mehr als 180.000 Menschen. Damit ist für uns die grenzüberschreitende Perspektive auch in der bAV selbstverständlich. Wir halten europäische Initiativen für sinnvoll und sehen dies im Gegensatz zu vielen anderen tendenziell positiv. Selbst wenn manches aus Brüssel nicht optimal sein mag, so geben wir dennoch der europäischen Perspektive grundsätzlich Vorrang vor nationalem Eingraben. Wir sollten die zweite Säule in Europa voranbringen und von anderen lernen, statt eine Abwehrhaltung einzunehmen, wie dies gerade in der bAV-Welt immer wieder vorkommt.

Wo wir gerade bei Europa sind: Könn-ten Sie sich denn im Falle einer Anwendung von Solvency II auf IORPs einen Rückzug des Unternehmens aus unternehmenseigenen bAV-Einrichtungen vorstellen?

Belastungen der Non-Profit-IORPs würden natürlich schrittweise dazu beitragen, die Trägerunternehmen weiter von der bAV wegzudrängen. Das kann aber nicht Intention der Politik sein. Gerade in diesen Zeiten zeigt sich, wie nachhaltig Non-Profit-Einrichtungen der Trägerunternehmen für die Mitarbeiter sind. Wir sind optimistisch, dass Kommission und Parlament eine für Trägerunternehmen und Arbeitnehmer positive Strategie in der zweiten Säule unterstützen werden und in diesem Licht auch die EU-Pensionsfondsrichtlinie weiterentwickeln.

Gehen Sie denn davon aus, dass Solvency II in der einen oder anderen Form Anwendung auf IORPs finden wird?

Solvency II findet nach geltendem EU-Recht Anwendung in der Versicherungswirtschaft, aber nicht auf IORPs, in Deutschland also Pensionskassen und Pensionsfonds. Das ist völlig in Ordnung so. Allerdings sind Gedanken, die Solvency II nicht ganz fernliegen, in die neuen Regelungen zur internen Struktur und zum Risikomanagement von Pensionskassen und Pensionsfonds eingeflossen. Die Bafin hat hier gerade für Einrichtungen der bAV den Grundsatz der Proportionalität besonders hervorgehoben, demzufolge können die Prozesse schlank gestaltet werden. Auch das ist so weit in Ordnung. Ansonsten ist aber äußerste Behutsamkeit und Vorsicht angesagt. Die europäische und nationale Politik muss im Sinne der Menschen ein fundamentales Interesse daran haben, die bAV als effizienteste Form der kapitalgestützten Altersvorsorge zu schützen und zu stärken und nicht zu beschädigen. Kommission und Parlament werden sich daher auch nicht in eine bewusste oder unbewusste Strategie einbinden lassen, in Europa Non-Profit-IORPs zu schwächen oder sie durch For Profit Concepts zu ersetzen. Vor diesem Hintergrund gehen wir davon aus, dass auch in der Weiterentwicklung der Pensionsfondsrichtlinie durch Solvency II keine Belastungen für die Non-Profit-IORPs der Unternehmen eintreten.

Sehen Sie angesichts der gegenwärtigen Krise im Euro-Raum kurz-, mittel- und langfristig Hand-lungsbedarf in Ihrem Asset Management?

Wir beobachten die Entwicklung zeitnah und sorgfältig. Unser Pensionsfonds ist mit einer gut balancierten Zusage/Vermögensrelation strategisch langfristig orientiert. Damit verfügen wir über eine angemessene Risikotragfähigkeit mit Optionen für ein ruhigeres und längerfristiges Handeln als manch anderer Investor. Derzeit haben wir keine besonderen Maßnahmen ergriffen. Vieles spricht dafür, dass dies im Rahmen unserer Strategie auch mittel- und langfristig so bleiben wird.

CV

Bernhard Wiesner

Seit 2001 Vorstandsvorsitzender Bosch Pensionsfonds AG

Seit 1992 Leiter Betriebliche Versorgungsleistungen der Bosch-Gruppe

1986–1991 Referent in der Zentralabteilung Arbeitsrecht der Bosch-Gruppe

1985 Eintritt als Rechtsanwalt in das Personalwesen der Bosch-Gruppe

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