25 Jahre in der europäischen Herzkammer
Veröffentlicht am: 18. Februar 2010
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Van Hulle Karel
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Die betriebliche Altersversorgung in Deutschland steht vor neuen Impulsen aus Brüssel. Pascal Bazzazi über den Mann, der daran maßgeblichen Anteil haben wird
Am Ende entscheidet auch in Europa die Politik, namentlich Europäischer Rat, Europäisches Parlament und initiativ vor allem die Europäische Kommission. Dort ist das Pensionswesen in erster Linie Sache dreier neuer Kommissare, des Finnen Olli Rehn (Wirtschaft und Währung), des Ungarn Lázló Andor (Beschäftigung und Soziales) und besonders des Franzosen Michel Barnier (Binnenmarkt und Dienstleistungen). Doch die Facharbeit in ihren Generaldirektionen machen andere. Daher wird er in den nächsten Jahren einer der wichtigsten Ansprechpartner für die Profis im europäischen Pensionswesen sein, der Chef des Referats H 2 „Versicherungen und Altersversorgung“ im Kommissariat Barnier, der belgische Professor Karel Van Hulle (57).
Vor mittlerweile gut einem viertel Jahrhundert kam der aus Leuven (Löwen) stammende Jurist, ausgebildet in Belgien und den USA, nach acht Jahren bei der belgischen Bankenaufsicht zur Kommission nach Brüssel, in die Herzkammer der europäischen Politik, wo er sich zunächst mit Bilanzrecht und Rechnungslegungsstandards beschäftigte. Ende 2004 übernahm er dann das Referat H 2. Und dort steht derzeit einiges auf der Tagesordnung, wovon wir in Deutschland noch hören werden, sei es mit kurz-, mittel- oder langfristiger Perspektive: in erster Linie natürlich Solvency II und die Überarbeitung der Pensionsfondsrichtlinie, aber im Querschnitt mit anderen Generaldirektionen auch die Neuordnung europäischer Finanzaufsicht, das Grünbuch zur bAV, die Insolvenzsicherung und der Trend von Defined-Benefit- zu Defined-Contribution-Systemen; und selbst die Portabilitätsrichtlinie sollte irgendwann wieder auftauchen (siehe Rubrik „Pensions International“ in dieser Ausgabe).
Der fließend deutsch sprechende Van Hulle macht schnell klar, worum es ihm grundsätzlich geht. Besonders nach der Finanzkrise interessiert ihn alles, was seiner Meinung nach Sicherheit und Verlässlichkeit der Betriebsrenten zu Lasten der vorsorgenden Arbeitnehmer in Frage stellen kann: „Im Pensions- wie im Versicherungswesen erhalten die Menschen Versprechungen, die sich über mehrere Jahrzehnte erstrecken. In einem Binnenmarkt muss dies in gewisser Weise reguliert sein“, so Van Hulle im Gespräch mit dpn.
Im fachöffentlichen Fokus steht natürlich die Frage der Unterwerfung der betrieblichen Altersversorgung (bAV) unter Solvency II, auch wenn sich die Diskussion noch mehrere Jahre hinziehen dürfte. Möglich ist wohl weiter alles. Van Hulle bekräftigt auf Nachfrage zwar, dass die Eigenheiten der bAV berücksichtigt werden müssten, macht aber keinen Hehl daraus, dass er den versicherungsnahen Argumenten vom Level Playing Field weiter aufgeschlossen gegenübersteht, insoweit als Pensionsversprechungen genauso wie Versicherungsversprechungen durch angemessene Solvabilitätsvoraussetzungen untermauert sein müssen. Fachlich ist er auf der Höhe. An seiner Alma Mater, der Katholischen Universität Leuven, hält er weiterhin Vorlesungen. Thema: Solvabilitätsregeln für Banken und Versicherer.
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