Redezeit: Klaus Stiefermann
Veröffentlicht am: 14. Dezember 2009
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Klaus Stiefermann
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Klaus Stiefermann, Geschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. (aba), spricht mit Pascal Bazzazi über die Wechselwirkungen zwischen der Europäischen Union und Deutschland und die Folgen für die bAV.
Herr Stiefermann, so zurückhaltend, wie sich der schwarz-gelbe Koalitionsvertrag speziell zur betrieblichen Altersversorgung äußert, sollten die Impulse in den nächsten Jahren eher aus Brüssel kommen denn aus Berlin?
Aus Brüssel sind ja immer schon viele Impulse für die bAV gekommen. In den 80er und frühen 90er Jahren waren es Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes, seit Mitte der 90er Jahre dann die Richtlinienvorhaben der Union, vorneweg die Richtlinie für die Einrichtungen der bAV, besser bekannt als Pensionsfonds-Richtlinie. Aktuell wird die Frage nach den künftigen Solvabilitätsanforderungen für Einrichtungen der bAV diskutiert, in Deutschland sind das Pensionskassen und Pensionsfonds. Auch wenn wir nach jahrelangen Diskussionen noch keine Richtlinie zu Mindeststandards in der bAV haben, zuletzt versteckt im Richtlinienentwurf Portabilität, dürfte dies im Langzeitgedächtnis der Brüsseler Akteure gespeichert sein. Nicht umsonst denkt die Kommission derzeit nach, ein umfassendes Grünbuch zur bAV in Europa zu erstellen. Momentan ist Brüssel zwar eher mit sich selbst beschäftigt, aber ab nächstem Jahr werden viele Themen, die im Moment nicht brandaktuell scheinen, wieder auf die Tagesordnung kommen.
Auf dem deutschen Parkett beherrscht derzeit die Insolvenzsicherung die Diskussion. Wie bewerten Sie die Rekorderhöhung der Beiträge zum Pensions-Sicherungs-Verein?
Man darf hier nicht nur den aktuellen Beitragssatz sehen. Mit Direktzusagen haben die beitragspflichtigen Unternehmen jahrzehntelang erhebliche Finanzierungskosten sparen können. Diesen Vorteil genießen Unternehmen mit externen Durchführungswegen nicht. Außerdem haben sich Gesetzgeber und Wirtschaft seinerzeit bewusst entschieden, PSV-Beiträge ohne Puffer zu erheben und die Liquidität in den Unternehmen zu belassen. Hätte man beispielsweise die von der aba 1974 prognostizierten drei Promille Beitragssatz durchgängig erhoben, hätte der PSV über die Jahrzehnte selbst bei sehr moderaten Erträgen Mittel angesammelt, mit denen er die Beiträge auch nach diesem Krisenjahr hätte stabil halten können. Doch genau diese Mittel haben stattdessen immer den Beitragszahlern zur Verfügung gestanden, und gerade dies harmoniert mit dem Prinzip der Innenfinanzierung. Außerdem würden große PSV-Geldtöpfe in der Politik Begehrlichkeiten wecken. Schnell würden in Krisenzeiten Forderungen laut, die Mittel für Sanierungen einzusetzen. Dies ist aber nicht Aufgabe des PSV. Ohne entsprechende Reserven ist jedoch eine Glättung nicht möglich. Damit sind die PSV-Kosten zwangsläufig zyklisch.
Sollte denn die Reservierung von Kapital wie in Contractual Trust Arrangements in Zukunft bei der Beitragsbemessung zum PSV Berücksichtigung finden?
Der Ansatz beispielsweise der Arbeitgeberverbände, Unternehmen über risikoorientierte PSV-Beiträge zur externen Kapitaldeckung zu veranlassen, um das Schadensniveau insgesamt zu senken, ist diskussionswürdig. Dann muss diese Kapitaldeckung aber dauerhaft werthaltig sein. Doch wer soll die Werthaltigkeit wann und wie überprüfen? Droht am Ende Beaufsichtigung? Das Thema Insolvenzsicherung ist nicht trivial, und wir sollten nichts überstürzen. Gerade der PSV hat während der Finanzkrise dazu beigetragen, dass, im Gegensatz zu Rettungsschirmen für Banken und Bilanzierungserleichterungen für Versicherer, in der bAV Krisenmeldungen ausgeblieben sind. Mag sein, dass sich bei den großen Insolvenzen dieses Jahr so mancher gefragt hat, wie es mit den PSV-Beiträgen weitergehen wird, aber kein Ruheständler in Deutschland musste sich fragen, wie es mit seiner Betriebsrente weitergeht. Die Leistungsfähigkeit der deutschen bAV wurde nicht in Frage gestellt. In einigen anderen Ländern war das nicht der Fall.
Allein das deutet darauf hin, dass die derzeitige Diskussion zwar eine deutsche ist, ungeachtet dessen auch hier mit Brüsseler Wechselwirkungen zu rechnen ist?
Richtig. Insolvenzsicherung wird mit Macht zum europäischen Thema, und dabei scheint die Kommission auf Deutschland zu blicken. Selbst wenn der PSV originär mit der rückstellungsfinanzierten bAV verknüpft ist, die in anderen Ländern keine vergleichbare Rolle spielt, aber vielfach dennoch als Durchführungsweg vorhanden ist, beginnt sich in Brüssel offenbar der Eindruck durchzusetzen, dass die deutsche Insolvenzsicherung Best Practice sein könnte. Wir sollten uns davor hüten, hier Dinge in Frage zu stellen, die in Europa nicht ohne Grund Wertschätzung genießen. Anderenfalls könnte es sein, dass wir eines Tages mit einem fremden System aus Brüssel beglückt werden.
Auch der europaweite Trend zu Defined-Contribution-Zusagen scheint bei der Kommission Aufmerksamkeit zu erregen. Werden wir hier Regulierungen sehen, beispielsweise obligatorische Mindestleistungen oder Anlagen in Life-Cycle-Fonds?
Seit rund zehn Jahren hat sich der Trend zur Abwälzung des Risikos auf den Arbeitnehmer massiv verstärkt, vor allem in Großbritannien und Irland, wo selbst bestehende Versorgungssysteme komplett umgestellt werden und Betriebsrenten gekürzt wurden. In Osteuropa sind seit Einrichtung der Systeme in den 90er Jahren Beitragszusagen dominierend. Da Anwärter erhebliche Wertverluste erlitten haben, hat die Kommission dies durchaus alarmiert zur Kenntnis genommen. In Brüssel fragt man zu Recht, wieso Arbeitnehmer viele Jahre Mittel ansparen, und damit wird in der Branche schließlich ja auch Geld verdient, dann aber in einer Krise ohne Sicherheit dastehen. Nicht zu vergessen den Fiskus. Europaweit ist die nachgelagerte Besteuerung für die Altersversorgung vorherrschend. Insofern haben die Staaten ein doppeltes Interesse an Sicherheit bei kapitalgedeckter Altersversorgung. Die Menschen sollen im Alter erstens nicht den Sozialkassen zur Last fallen, und zweitens soll überhaupt noch etwas zum Besteuern da sein. Die Kommission macht derzeit mit Hilfe der European Federation for Retirement Provision erst einmal eine Bestandsaufnahme. Ja, ich denke, dass wir hier mit Regulierungen zu rechnen haben werden.
Sie hatten Solvency II schon angesprochen, und nächstes Jahr dürfte die Pensionsfonds-Richtlinie wieder angegriffen werden. In der vergangenen Ausgabe der dpn hat Dr. Peter Schwark vom GDV seine Position darstellen dürfen. Wie ist die Ihre? Schließlich sind auch Versicherer aba-Mitglieder.
Bei den künftigen Solvabilitätsanforderungen für EbAV steht zu befürchten, dass man die Solvency-II-Regelungen der Versicherer weitgehend übernimmt, schon allein weil sich die gleichen Regulierungs- und Aufsichtsbehörden damit zu befassen haben. Das ist nicht akzeptabel. Die Versicherer bringen gern ihr Totschlagargument vom Level Playing Field. Richtig ist, dass für alle Spieler die gleichen Regeln gelten müssen. Will also ein Fußballer Handball spielen, dann gelten auch für ihn die Handballregeln. Da die private und betriebliche Altersversorgung nun mal so unterschiedlich sind wie Fußball und Handball, müssen sich auch die Spielregeln unterscheiden. Oder wäre es etwa sinnvoll, die Fußballregeln künftig auch auf Handball anzuwenden? Wohl kaum.
Diese Logik hat was. Aber vielleicht geht es den Versicherern bei der Diskussion nicht um Logik, sondern um Marktbereinigung, vor allem bezüglich der regulierten Pensionskassen?
Ich denke weniger darüber nach, was die Versicherer wollen oder nicht, sondern mehr darüber, was sinnvoll ist. Wenn also die Versicherer auf beiden Feldern spielen, dann sollen sie sich auf dem jeweiligen Level Playing Field an die Regeln halten, sprich ihre Operationen in der bAV und in der privaten Vorsorge an den jeweils geltenden Solvenz-Vorschriften ausrichten.
Dann nochmal zur Insolvenzsicherung. Die Versicherer verweisen besonders auf die fehlende PSV-Pflicht der regulierten Pensionskassen.
Direktversicherungen und Pensionskassen sind nicht PSV-pflichtig, das Insolvenzrisiko des sekundär haftenden Arbeitgebers muss hier nach Ansicht des Gesetzgebers nicht abgesichert werden. Struktur, Nachschussverpflichtungen der Arbeitgeber und Aufsicht gewähren seiner Meinung nach für die Begünstigten genügend Sicherheit. Die Versicherungswirtschaft hat ihre Pensionskassen und Direktversicherungen dennoch zusätzlich unter den Schutz von Protektor gestellt. Ob und gegebenenfalls welche Form der Insolvenzsicherung für regulierte Pensionskassen auch vor dem Hintergrund der europäischen Diskussion um die Solvabilitätsanforderungen für EbAV notwendig sein könnte, gilt es sorgfältig zu prüfen. Die aba wird dies im Januar im Rahmen eines Infotages zum Gesamtkomplex der Insolvenzsicherung tun.
Brauchen wir einen sechsten Durchführungsweg in der bAV, der stärker renditeorientiert ist, beispielsweise gestützt auf Investmentfonds?
Das Thema wird im Abstand von wenigen Jahren immer wieder diskutiert. Erst sollten die Zeitwertkonten den sechsten Durchführungsweg darstellen, dann das Altersvorsorgekonto, jetzt sogenannte Direktfonds. Interessanterweise kommen die Vorschläge zumeist von denen, die klagen, dass wir mit fünf Durchführungswegen eigentlich schon zu viele hätten und die bAV zu komplex sei. Sehen Sie, als 2002 der Pensionsfonds kam, wurde von uns vorgeschlagen, einen Durchführungsweg abzuschaffen oder mit dem Pensionsfonds zu verschmelzen, im Gespräch waren U-Kasse und Pensionskasse. Die Politik hat anders entschieden, und dann kamen die Klagen, dass die bAV doch viel zu kompliziert werde. Warum ausgerechnet das nun mit einem sechsten Durchführungsweg besser werden soll, will mir nicht so recht einleuchten. Ich glaube, wir haben heute im europäischen Vergleich eine große Vielfalt, die breite Auswahlmöglichkeiten bietet und von den Unternehmen auch angenommen wird. Außerdem haben wir in einigen Durchführungswegen weitgehende beziehungsweise völlige Freiheit in der Kapitalanlage. Für einen sechsten Durchführungsweg sehe ich die Notwendigkeit nicht.
CV
Klaus Stiefermann
seit 1999 Geschäftsführer der aba Arbeitsgemein-schaft für betriebliche Altersversorgung e.V. seit 2005 Mitglied des Vorstandes der EFRP, European Federation for Retirement Provision, Brüssel 1998–1999 Abteilung Sozialpolitik GDV 1995–1998 Abteilung Soziale Sicherung BDA
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