Brief aus Berlin
Von Nikolaus Bora
Veröffentlicht am: 01. September 2008
In diesem Jahr bestreiten die Sozialdemokraten das große Sommertheater in Berlin. Für Aufregung sorgte zunächst der von der nordrhein-westfälischen Landesschiedskommission der SPD verfügte Ausschluss Wolfgang Clements aus der Partei. Der zweite Akt mit dem Titel „Der große Tabubruch Andrea Ypsilantis“ wird derzeit fast täglich ergänzt, immer wieder umgeschrieben und hat Chancen, bis in den Herbst hinein auf dem Spielplan zu bleiben.
Sichtbar wird darin die Verzweiflung einer Partei, die auf dem besten Wege ist, sich selbst zu erledigen. In der Forsa-Umfrage erreichte die SPD Anfang August gerade einmal 20 Prozent. In diesem Stück zeigen die Sozialdemokraten auch, dass sie das Eine tun können, ohne das Andere zu lassen. Da meldete am 14. August die Nachrichtenagentur AFP: „Bundes-SPD billigt Vorgehen Ypsilantis in Hessen.“ Über denselben Vorgang berichtete kurz darauf die Agentur Reuters: „SPD-Bundesspitze grenzt sich scharf vom Kurs der Hessen-SPD ab.“ Beide hatten Recht, denn in der ersten öffentlichen Erklärung zu Andrea Ypsilantis Anlauf zur Macht in Hessen erinnerten Parteichef Kurt Beck und seine Stellvertreter ihre Genossen in Wiesbaden an ihre „Gesamtverantwortung für die Partei“, erläuterten die Bedenken der SPD-Spitze und betonten zugleich, die Entscheidung über eine Koalition werde selbstverständlich in den Ländern getroffen. Genau daran will sich Hessens SPD-Landeschefin Andrea Ypsilanti halten und, geduldet von der Partei Die Linke, eine rot-grüne Minderheitsregierung bilden. Mit Rücksicht auf die Landtagswahlen in Bayern am 28. September soll der Landesparteitag den dafür erforderlichen Beschluss aber erst Anfang Oktober fassen.
Nachdem sich die Parteispitze eingeschaltet hat, wird Wolfgang Clement, einst Regierungschef in Nordrhein-Westfalen, Bundeswirtschaftsminister in der Regierung Schröder und Ex-Vize der SPD, Parteimitglied bleiben. Er hat sich entschuldigt. Er will „nicht zur Nichtwahl der SPD in Hessen aufgerufen“ und „nicht gegen die Regeln verstoßen“ haben. Clement empfindet „Bedauern“ darüber, dass sich seine Parteifreunde in Hessen „im Stich gelassen fühlten“. Das habe nicht in seiner Absicht gelegen, doch es sei seine Pflicht, „auszusprechen, was ist“. Ein Kniefall ist das nicht, nicht einmal eine richtige Entschuldigung. Vermutlich hat Clement an das französische Sprichwort „Qui s’excuse, s’accuse“ gedacht. Wer sich entschuldigt, klagt sich an. Davon ist die Symbolfigur der Agenda 2010 weit entfernt.
Entschuldigungen dieser Art sind an der Tagesordnung in der Politik, der Wirtschaft und auch bei Gewerkschaften. Die Lidl-Geschäftsführung fühlte sich offenbar nicht schuldig, als bekannt wurde, dass sie ihre Mitarbeiter bespitzelt hatte. Sie schrieb den Betroffenen: „Wenn Sie sich in Misskredit gebracht und persönlich verletzt fühlen, so bedauern wir dies außerordentlich und entschuldigen uns dafür bei Ihnen.“ Keine Rede von eigenem Fehlverhalten. Die Manager entschuldigten sich für die Gefühle der Mitarbeiter.
In Rabulistik übte sich auch Verdi-Chef Frank Bsirske, der während des von seiner Gewerkschaft inszenierten Streiks bei der Lufthansa mit eben dieser Linie kostenlos erster Klasse nach Los Angeles geflogen war. Das sei im Rahmen des geltenden Rechts geschehen, er habe nur „die Brisanz unterschätzt“, die der Flug „in der öffentlichen Wahrnehmung ausgelöst“ habe, erklärte der stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende der Kranich-Linie, der die Interessen der Arbeitnehmerseite vertreten soll. Bsirske fügte noch hinzu, bei den Freiflügen werde für Arbeitnehmer und Anteilseigner mit zweierlei Maß gemessen. Immerhin will er die Tickets für seine Frau und sich jetzt bezahlen.
In seiner ersten Sitzung nach der Sommerpause hat das Bundeskabinett am 14. August unter anderem das Gesetz „Flexi II“ beschlossen, durch das Langzeitkonten von Arbeitnehmern besser vor Insolvenz geschützt werden sollen. Mit der Regelung wird eine Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag von 2005 umgesetzt, über die lange Zeit verhandelt und oft auch gestritten worden ist.
Die bestehende Insolvenzschutzverpflichtung für Langzeitkonten ist wirkungslos, weil keine Sanktionsmöglichkeiten vorgesehen sind. Künftig haben Arbeitnehmer die Möglichkeit, bei fehlendem Insolvenzschutz die Wertguthabenvereinbarung zu kündigen. Sie haben Anspruch auf Schadensersatz, wenn die Insolvenzsicherung nicht ausreichend ist. Die Betriebsprüfer der Rentenversicherung werden den Insolvenzschutz für Langzeitkonten kontrollieren, die Wertguthaben möglicherweise zwangsweise auflösen und die Beiträge einziehen. Durch diese Sanktionsmöglichkeiten, so das Arbeitsministerium, wird „der unerfreuliche Zustand beendet, dass mehr als die Hälfte aller Arbeitgeber ihrer Insolvenzschutzverpflichtung nicht nachkommen und der Beschäftigte im Ernstfall sein Wertguthaben ersatzlos verliert“.
Vorgesehen ist, dass Arbeitnehmer bei einem Jobwechsel mit Zustimmung des neuen Arbeitgebers ein Guthaben mitnehmen können. Will der neue Arbeitgeber keine Vereinbarung über flexible Arbeitszeitkonten abschließen, können Guthaben auf die Rentenversicherung übertragen werden, vorausgesetzt, sie haben einen Mindestumfang von etwa einem Jahr Freistellung. Die Rentenversicherung verwaltet das Wertguthaben treuhänderisch für den Beschäftigten.
Die deutsche Wirtschaft ist im zweiten Quartal dieses Jahres geschrumpft. Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) lag um 0,5 Prozent unter dem des ersten Quartals. Jetzt streiten Koalitionspolitiker, ob ein Konjunkturprogramm erforderlich ist.
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