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Oranje: Bärenstark in der betrieblichen Vorsorge
Von Pascal Bazzazi

Veröffentlicht am:  01. September 2008
— Maarten Gelderman, Niederländische Aufsichtsbehörde (DNB)

In den Niederlanden hat die bAV eine Durchdringung, von der Deutschland weit entfernt ist. Doch warum konnte die bAV sich durchsetzen? Welche Herausforderungen stehen an? Welche Rolle spielen Politik und Aufsicht? Und – man wagt es kaum zu schreiben – kann Deutschland von Holland lernen?

Nackte holländische Zahlen beeindrucken: fast 700 Pensionsfonds, Durchdringungsgrad über 90 Prozent der Beschäftigten, über 700 Milliarden Euro Deckungsmittel. Auf die demografischen Herausforderungen, vor denen die Vorsorgesysteme aller Industrienationen stehen, scheinen die Holländer gut vorbereitet zu sein. Insofern sollte der betrieblichen Altersversorgung (bAV) auch in Deutschland beizeiten eine Schlüsselrolle zukommen. Die Frage ist nur wann, wie und ob überhaupt.

Dem Vergleich mit den Traummaßen 700-90-700 der nur 16 Millionen Holländer hält die deutsche bAV von heute jedenfalls nicht stand: Die 81 Millionen Teutonen haben in der bAV über alle fünf Durchführungswege gerade einmal 416 Milliarden Euro an Deckungsmitteln (Ende 2006) anhäufen können, die Durchdringung liegt bei mageren 65 Prozent.


Von Holland lernen heißt bAV lernen?

Zunächst ein grober Blick auf die Strukturen: Insofern Deutschland und den meisten europäischen Ländern nicht unähnlich, ruht auch in den Niederlanden die Altersversorgung auf drei Säulen: der staatlichen Grundsicherung, dann der bAV – auf Niederländisch Bedrijfspensioenregeling – und schließlich der privaten Vorsorge. Damit sind die Gemeinsamkeiten aber auch schon erschöpft. Schon die Funktionen und damit die Gewichte sind völlig anders verteilt.

Die gesetzliche Rente – nach dem zugrunde liegenden Gesetz Algemene Ouderdomswet AOW genannt – stellt nur eine Grundversorgung dar. Das Umlagesystem wird allein von den Arbeitnehmern getragen, die derzeit 17,9 Prozent ihres Gehalts bis zur Beitragsbemessungsgrenze von heute knapp 32.000 Euro entrichten müssen. Die AOW erfasst unabhängig vom Beruf praktisch jeden Niederländer und ist nicht an Einkommen und Beiträge, sondern nur an die Aufenthaltsdauer in den Niederlanden gekoppelt. In der Spitze – nach 50 Jahren versicherungspflichtigem Aufenthalt – liegt sie heute bei 12.465 Euro (Verheiratete 17.092 Euro). Auf diesem für eine Grundsicherung respektablen Niveau stellt sie im Mittel die Hälfte des Einkommens eines Rentners. In Deutschland (West) liegen die gesetzlichen Durchschnittsrenten heute mit gut 14.000 Euro nur unwesentlich höher, machen aber nicht 50, sondern geschätzte 85 Prozent des Einkommens des durchschnittlichen alleinstehenden deutschen Rentners aus.


Aanvullende Pensioenen: Quasi-Obligatorium und Philosophie bringen Durchdringung

Da auch die private Vorsorge eine untergeordnete Rolle spielt, nimmt die Betriebsrente schon ex definitione eine Schlüsselstellung ein. Anders als in Deutschland dient sie nicht der Ergänzung der gesetzlichen Rente, sondern es ist ihre explizite Aufgabe, die Lücke zwischen Grundsicherung und gewohntem Lebensstandard zu schließen. Der Name Aanvullende Pensioenen ist also Programm.

Doch die dafür notwendige Durchdringung kommt auch in Holland nicht von allein. Selbst wenn es eine rechtliche Verpflichtung der Unternehmen zum Angebot einer bAV ebensowenig gibt wie einen Rechtsanspruch der Arbeitnehmer, vereinbaren die Tarifparteien regelmäßig die Einrichtung einer Bedrijfspensioenregeling. Grund genug haben sie: Als vor einigen Jahren die Durchdringung bei für deutsche Verhältnisse sagenhaften 80 Prozent lag, reichte das der Regierung, den Tarifparteien mit einem Obligatorium zu drohen. Doch gouvernementaler Druck aus Den Haag ist nur das eine. „Die betriebliche Vorsorge ist schlicht fester Bestandteil unserer ökonomischen Kultur und Philosophie, und für renommierte Unternehmen ist es einfach undenkbar, auf das Angebot einer Betriebsrente zu verzichten“, erklärt der international operierende Pensionsberater Bert Kiffen aus Angerlo die unternehmerische Mentalität im Nachbarland.

Außerdem kann das Arbeits- und Sozialministerium die Mitgliedschaft im tariflich vereinbarten Pensionsfonds für allgemeinverbindlich erklären. 60 Mal hat die Behörde bis heute von dem Gesetz über die verpflichtende Teilnahme an einem Branchenpensionsfonds (Wet betreffende verplichte deelneming in een bedrijfstakpensioenfonds) Gebrauch gemacht. Lediglich Niedrigverdiener, deren Lohn die Ansparung einer Betriebsrente nicht zulässt, bleiben ausgeschlossen. Anders als in Deutschland – und keineswegs unumstritten – können auch Selbständige zur Mitgliedschaft in einem Pensionsfonds verpflichtet werden. Geschäftsführende Gesellschafter mit mehr als 15 Prozent der Anteile einer NV (entspricht AG) oder BV (entspricht GmbH) können wiederum mittels einer Direkteur Groot Aandeelhouder (DGA) ähnlich der deutschen Direktzusage via Rückstellungen für ihr Alter vorsorgen.


Der Pensionsfonds regiert

In Deutschland bekommt er langsam das Image des ewigen Talents, in Holland regiert er mit eiserner Durchdringung: der Pensionsfonds. Ähnlich wie hierzulande tritt er vornehmlich als Branchenpensionsfonds oder als Betriebspensionsfonds auf. Die Dimensionen sind jedoch völlig andere: Den 27 Pensionsfonds in Deutschland stehen auf holländischer Seite heute 96 Branchenpensionsfonds, 585 Unternehmenspensionsfonds und 13 Spezialfonds (vornehmlich für Selbständige) gegenüber. Größter Player ist der 205 Milliarden Euro schwere Pensionsfonds der Beamten und des öffentlichen Dienstes Algemeen Burgerlijk Pensioenfonds ABP, der nach eigenen Angaben von 1993 bis Ende 2007 für seine 2,5 Millionen Berechtigten eine jährliche Durchschnittsperformance von 7,9 Prozent erzielt hat.

Kleinere Unternehmen arbeiten daneben oft mit individuellen Rentenplänen der Lebensversicherer. Das System ist damit – abgesehen von den DGA – komplett kapitalgedeckt, kennt nur externe Durchführung und gründet darauf seine Insolvenzsicherheit. Eine Einrichtung analog dem deutschen Pensionssicherungsverein existiert folglich nicht. Die DGA genießen im Insolvenzfall Vorrang.


Keine Rückstellungen und nachgelagerte Besteuerung

Die kapitalgedeckte Auslagerung führt dazu, dass die Unternehmen anders als in der deutschen Direktzusage außer in der DGA keine Pensionsrückstellungen bilden dürfen, ein steuergetriebener Finanzierungs- und Liquiditätseffekt für die Unternehmen also ausbleibt. Die Prämien der Arbeitgeber sind Betriebsausgaben, die der Arbeitnehmer absetzbar. Die Prämien sind wie in Deutschland von Sozialbeiträgen befreit, doch sind diese nicht so hoch. Die Beiträge zur Rentenversicherung zahlt der Arbeitnehmer ohnehin allein. In der Summe sind die finanziellen Anreize zur Einrichtung einer betrieblichen Vorsorge für den Arbeitgeber also limitiert. Ein weiterer bemerkenswerter Unterschied zur deutschen bAV: Die Unverfallbarkeitsfristen für arbeitgeberfinanzierte Beiträge liegen bei nur einem Jahr. Eine Bindungsfunktion an den Arbeitgeber entfällt also weitgehend – zum Wohle mobiler Arbeitsmärkte.

Die Renten selbst unterliegen der vollen nachgelagerten Besteuerung beim Arbeitnehmer. Auch in den Niederlanden müssen Rentner mit 11,5 Prozent ihres Einkommens ihren Beitrag zur Krankenversicherung leisten. Eine Kapitalleistung lassen die Niederländer anders als in Deutschland grundsätzlich nicht zu, auch nicht in der DGA. Bert Rürup würde es zu schätzen wissen.


Der Fiduziar: Asset Management auf Holländisch

Auch als institutioneller Anleger hat die betriebliche Vorsorge eine Bedeutung im Finanzplatz erreicht, die man allenfalls mit Großbritannien vergleichen kann: Die 96 Branchenpensionsfonds verwalten zusammen knapp 500 Milliarden Euro. Bei den 585 Unternehmens-pensionsfonds sind es immerhin 200 Milliarden und bei den 13 Spezialfonds 20 Milliarden Euro unter Verwaltung. Häufig als Stiftung organisiert, hat sich bei den Pensionsfonds dabei mit dem fiduziarischen Asset Management eine Form der Vermögensverwaltung entwickelt, die Aufgaben von Consultant und Asset Manager in einem Mandat vereint. Daraus ergibt sich eine Art treuhänderische Gesamtverantwortung des Fiduziars. Von den über 700 Milliarden Euro AuM werden heute bereits circa 100 Milliarden fiduziarisch verwaltet.

Der durchschnittliche Aktienanteil der niederländischen Pensionsfonds liegt bei beachtlichen 40 Prozent. Nun ist die niederländische Aktienkultur der angelsächsischen sicher verwandter als der deutschen, doch für Roland van den Brink, Mitglied des Executive Board bei Mn Services in Rijswijk, ist dies nicht nur eine Frage der Aktienkultur, sondern eine echte Systemfrage, auch verwurzelt in der Philosophie der Aufsichtsbehörde De Nederlandsche Bank (DNB): „Anders als in Deutschland erlässt die DNB im Vorfeld keine konkreten Anlagerichtlinien. Das bedeutet nicht, dass es hier keine Kontrolle gibt. Doch diese Kontrolle besteht nicht in grundsätzlichen Einschränkungen, sondern darin, dass der Asset Manager seine Anlagestrategie jederzeit schlüssig begründen können muss.“ Durch Vertrauen schafft die Aufsichtsbehörde Raum für individuelle Kreativität und individuelle Strategien und erreicht damit nicht nur bei den einzelnen Playern, sondern auch im Gesamtmarkt mehr Diversifikation. Ein sich selbst verstärkendes Herdenverhalten, wie es die deutschen Stresstests in einer Krise möglicherweise auslösen können, sei damit weitgehend ausgeschlossen, ist der frühere Präsident der niederländischen Aktuarvereinigung überzeugt.

Im Gespräch mit dpn bemitleidet der Holländer die Deutschen fast: „Ausgerechnet der Export-Weltmeister selbst profitiert immer weniger von seinen eigenen Erfolgen, weil immer weniger Aktien der großen deutschen Player in deutscher Hand sind, auch in der bAV.“ Folgt van den Brink seiner eigenen Logik, so dürften viele Erträge teutonischer Ingenieurskunst in die Altersversorgung ihrer holländischen Kollegen fließen: Unter den circa 65 Milliarden Euro Assets, die der größte fiduziarische Manager der Niederlande betreut, sind auch die der Pensioenfonds Metaal & Techniek (PMT) und Bedrijfstakpensioenfonds voor de Metalektro (PME).

Vertrauen ist gut – Deckungsvorschriften auch

Ohne Deckungsvorschriften geht es aber auch in den Niederlanden nicht, und die sind sogar knackiger als in Deutschland. Fordert das deutsche Versicherungsaufsichtsgesetz für versicherungsförmige Pensionspläne erst ab fünf, für nicht-versicherungsförmige gar erst ab zehn Prozent Unterdeckung Sanierungspläne, greift das niederländische Aufsichtsrecht früher ein: Das Minimum Capital Requirement MCR – dessen Verletzung einen Recovery Plan mit unter drei Jahren Laufzeit nötig macht – liegt bei 105 Prozent. Das Solvency Capital Requirement SCR hängt von der strategischen Asset Allocation ab, fordert für Aktien einen höheren Puffer und liegt regelmäßig bei circa 130 Prozent. Eine Verletzung muss innerhalb von 15 Jahren geheilt werden.

Diese Strenge hat ihre Historie: Auf dem Höhepunkt der Aktienbaisse 2003 mussten auch die niederländischen Pensionsfonds Federn lassen. „Jeder zehnte Fonds unterschritt damals einen Deckungsgrad von 100 Prozent“, erinnert sich Kiffen. Nachschussforderungen an die Arbeitgeber waren die Folge, und die DNB erhöhte das MCR auf 105 Prozent. Auf der Passivseite müssen die Pensionsfonds seit 2007 mit einem Marktzins statt mit pauschal 4 Prozent kalkulieren.


IAS 19 treibt CDC-Pläne

Auch die Unternehmen haben reagiert, der Trend geht von Defined-Benefit- zu Defined-Contribution-Zusagen. Doch anders als in weiten Teilen Europas haben es reine Beitragszusagen im „Land ausgeprägter Defined-Benefit-Kultur“ (Kiffen) schwer. Vorneweg die Gewerkschaften wollen von reinen DC-Plänen nichts wissen. Die Arbeitgeber behelfen sich daher mit sogenannten Collective-Defined-Contribution-Plänen (CDC): Zwischen Unternehmen und Pensionsfonds herrscht ein DC-Verhältnis, zwischen Fonds und Versorgungsberechtigtem jedoch ein DB-Verhältnis. Dabei muss allerdings die Prämie alle fünf Jahre neu kalkuliert werden. Mit den CDC-Plänen kann der Arbeitgeber nicht nur seine Nachschussrisiken abfedern. Auch das Vordringen der internationalen Rechnungslegung IFRS – und hier insbesondere IAS 19 – hat die Entwicklung begünstigt, da CDC-Pläne laut IAS 19 als DC-Plan zu bewerten sind.

Solvency II im Argusauge behalten

Angesichts einer solchen Anlagepolitik ist Solvency II auch in den Niederlanden großes Thema. Die europaweit noch offene Kardinalfrage, ob auch Institutions for Occupational Retirement Provisions (IORP) dem Regime von Solvency II unterworfen werden sollen, hat die Europäische Union noch nicht geklärt, und so wird die Entwicklung auch in den Niederlanden mit Argusaugen verfolgt. Schließlich wird in der ersten Säule von Solvency II quantitativ festgelegt, welche Risiken mit welchem Eigenkapital unterlegt werden müssen, und tendenziell wird eine höhere Aktienquote höhere Eigenkapitalanforderungen nach sich ziehen.

Wie in Deutschland lehnen die Branchenvertreter in den Niederlanden die Einbeziehung der bAV unter Solvency II ab. Die Argumentation ist weitgehend identisch: Die beiden großen Verbände Vereniging van Bedrijfstakpensioenfondsen (VB) und Stichting voor Ondernemingspensioenfondsen (OPF) befürchten unisono vor allem nachlassende Renditen, damit sinkende Renten und eine Verteuerung der DB-Zusagen, einen stärkeren Trend zu DC-Zusagen und schlussendlich eine nachlassende Attraktivität der betrieblichen Vorsorge.

Die Position der niederländischen Regierung in dieser Frage sollte also angesichts der Bedeutung der Bedrijfspensioenregeling klar sein. Dabei dürfte man in Den Haag übrigens nicht nur Wohl und Wehe der heimischen Pensionsfondsindustrie im Auge haben, sondern auch das des eigenen Staatssäckels. Schließlich verantwortet man mit dem ABP den größten aller Pensionsfonds selbst und wäre Hauptbetroffener der eigenen Zustimmung.

Doch zumindest die DNB will sich ähnlich wie die deutsche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) noch nicht so recht festnageln lassen. Im Moment habe es oberste Priorität, Solvency II für Versicherer fertigzustellen, und dann gebe es natürlich auch in der betrieblichen Vorsorge sehr wohl die Notwendigkeit einer europäischen Harmonisierung, erklärt Maarten Gelderman, Head of Quantitative Risk Management der DNB, gegenüber dpn, und Solvency II sei ein guter Ausgangspunkt dafür. Andererseits betont auch die DNB die großen und kleinen Eigenheiten der betrieblichen Vorsorge, und infolgedessen sei Solvency II nicht ohne weiteres auf IORPs übertragbar. Doch Handlungsbedarf steht für die Behörde fest: „Wenn die Richtlinie verabschiedet ist, wäre es sehr wünschenswert, hier weiterzumachen und zu klären, wie die nationalen Features der verschiedenen betrieblichen Vorsorgesysteme harmonisiert werden können, egal ob sich dies dann auch Solvency II nennt oder nicht“, so Gelderman weiter.


Oranje beinhart in Brüssel

In Parlament und Rat wird zwar nur mit qualifizierter Mehrheit entschieden, doch sollte eine Einigung trotzdem nicht einfach werden. Wer die beinharte Haltung der Niederländer in Sachen EU-Portabilitätsrichtlinie beobachtet hat, muss sich bezüglich der Haltung Oranjes zu Solvency II keinen Illusionen hingeben. Europäische Einflussnahmen wollen offenbar grundsätzlich nicht recht mit der Philosophie über das eigene System der betrieblichen Vorsorge zusammenpassen, was angesichts dessen Erfolges wenig verwundert. Anders als in Deutschland scheinen die niederländischen Versicherer zu der Frage Solvency II vs. bAV erst gar keine Meinung zu haben. Und der Unterstützung der Briten, Belgier, Spanier und Iren müsste sich Den Haag einigermaßen sicher sein können.

Irgendwann wird die Europäische Union ihre Richtlinie erlassen, und dann wird es interessant sein, die unterschiedlichen Umsetzungen der Aufsichtsbehörden zu beobachten. Aufsichtsarbitrage ist mittlerweile schließlich zu einem Thema in der europäischen bAV geworden. Eine zu strenge Umsetzung der neuen Eigenkapitalvorschriften durch die Bafin könnte die Cross-Border-Aktivitäten zumindest der deutschen Großkonzerne auch in der bAV vorantreiben. Ob die Niederlande dann ähnlich wie Liechtenstein zu einem Standort werden können, wird man sehen. Europäisches Cross-Border Asset Pooling lässt sich jedenfalls in der betrieblichen Vorsorge von Multis schon heute vereinzelt beobachten, so beispielsweise bei Shell, Aegon und Unilever.


Die Zukunft: Kapitaldeckung schützt noch nicht vor Demografie

Die Freude an der Fortpflanzung ist bei Holländer und Holländerin ähnlich debil ausgeprägt wie bei anderen europäischen Völkern. So muss auch Oranje seine Versorgungssysteme neuen Zwängen anpassen. Das Mindestalter für den Bezug der Betriebsrente ist schon Anfang 2005 angehoben worden, und zwar nicht wie in Deutschland jüngst von 60 auf 62, sondern von 62 auf 65 Jahre. Damit liegt es nun gleichauf mit dem gesetzlichen Renteneintrittsalter. Dies wiederum soll möglicherweise auf 67 angehoben werden, doch gibt es Vorbehalte, die man auch aus Deutschland kennt: „Im öffentlichen Dienst ist das faktische Renteneintrittsalter 61,4 Jahre. Bevor wir die Anhebung des Rentenalters diskutieren, sollten wir uns Gedanken machen, wie wir die Menschen dazu bringen, zumindest wirklich bis 65 zu arbeiten“, meint beispielsweise Jaap F. Maassen, Vorstand des ABP-Verwalters APG.

Doch muss ein System, das für 16 Millionen Menschen über 700 Milliarden Assets verwaltet, demografisch über den Tellerrand der Biometrie hinausblicken. Wenn sich – analog zum Gesamtmarkt – das Verhältnis von ansparenden Beschäftigten und entsparenden Rentnern dreht, kann der Asset Meltdown auch Pensionsfonds zur Anpassung ihrer Anlagestrategien zwingen. Van den Brink betont schon jetzt die kürzeren Anlagehorizonte niederländischer und britischer Pensionsfonds: „Auch wenn die Entwicklung erst beginnt, wird das Thema in fünf bis zehn Jahren auf der Tagesordnung der Pensionsfonds stehen.“ Asset Manager in der Altersversorgung sind in der angenehmen Situation, infolge der langen Zeithorizonte regelmäßig ansehnliche Illiquiditätsprämien einstreichen zu können. Doch van den Brink sieht schon in den nächsten Jahren die Notwendigkeit, den Anteil liquider Investments zu erhöhen, und die Nachfrage danach entsprechend steigen. Auch kapitalgedeckte Systeme sind nicht resistent gegenüber dem demografischen Druck.


Fazit: Kultur und Hygiene treiben die Entwicklung

Auch die Niederlande stehen vor den üblichen Herausforderungen der westlichen Industrienationen, da macht die Altersversorgung keine Ausnahme. Doch durch die selbstverständliche Durchdringung der betrieblichen Vorsorge sollte das Land hier passabel auf die Zukunft vorbereitet sein. Dabei scheint der hohen Durchdringung das Fehlen vieler Elemente, die man in Deutschland bezeichnenderweise für unerlässlich hält, offenbar nicht zu schaden. So sind die monetären Anreize der Unternehmen, eine betriebliche Vorsorge anzubieten, äußerst limitiert. Die sehr kurze Unverfallbarkeitsfrist von nur einem Jahr beraubt die betriebliche Vorsorge wie erwähnt ihrer Funktion, Mitarbeiter an den Betrieb zu binden. Auch die Arbeitnehmer sind teilweise größeren Restriktionen ausgesetzt, als da wären in erster Linie das spätere Bezugsmindestalter von 65 Jahren und der völlige Ausschluss einer Kapitalleistung.

Doch überwiegt das Positive auf der Makroebene. Eine tief verwurzelte Kultur der betrieblichen Vorsorge ist erster Treiber der Entwicklung. So machen die faktisch komplette Durchdringung, die Organisation der Pensionsfonds als Stiftung und die klare Zuordnung der Fonds zu einzelnen Unternehmen beziehungsweise Branchen einen Sales-Apparat überflüssig. Kosten- und Vertriebsskandale, wie sie die deutsche bAV diskreditieren und destabilisieren, sind in Holland auf die privaten Versicherungen beschränkt; ein Aspekt, den man in die Kategorie „Hygiene“ einordnen muss.


Kultur kann man nicht befehlen, Kultur muss sich entwickeln

Branchenweite Lösungen der Tarifparteien sind auch für Deutschland der richtige Weg; erstens weil sie der bAV mehr Selbstverständlichkeit geben und zweitens Vertriebsexzesse tendenziell eindämmen sollten. Verlässliche Rahmenbedingungen und enge Regulierung des Vertriebs durch die Politik wären nicht minder hilfreich. Doch unerlässlich wäre auch ein Bewusstseinswandel der Menschen in Deutschland, eine Einsichtsfähigkeit in die unausweichlichen Notwendigkeiten. Solange Monitor-Sendungen ihre Einschaltquoten finden, bleibt hier viel zu tun. Und wer als maßgebliche Ursache für den Erfolg der betrieblichen Vorsorge in den Niederlanden ohnehin nur die Tatsache sieht, dass die gesetzliche Rente lediglich eine Grundsicherung darstellt, sollte sich um den Erfolg der bAV in Deutschland nicht sorgen. Da muss man möglicherweise nur abwarten.










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