Gruppen-CTA wird zum Multifunktionswerkzeug
Veröffentlicht am: 03. Mai 2008
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Peter Doetsch, Mercer Deutschland, Geschäftsführer
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Die Allianz hat einen neuen, HDI-Gerling so gut wie, und Mercer nach dem Merger mit Höfer jetzt schon zwei: Die Rede ist von Gruppen-CTAs (CTA = Contractual Trust Arrangement), die sich derzeit bei den führenden Beratern großen Zuspruchs erfreuen.
Bei Großunternehmen, die nach IFRS bilanzieren, gehören die CTAs zur Ausfinanzierung von Pensionslasten schon lange zum Standard.
Doch künftig dürfte dies auch bei Mittelständlern verstärkt zu beobachten sein, für die der Aufwand eines eigenen CTA nicht lohnt. Grund ist das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG), das seine Schatten bereits massiv vorauswirft.
Neues HGB befiehlt Verrechnung
In der Folge wird auch das HGB mit einem neuen Paragrafen 246 II befehlen, dass die Plan Assets eines CTA mit den Pensionsrückstellungen saldiert werden müssen. Damit wird das bisherige Saldierungsverbot nun für alle nach HGB Bilanzierenden in ein Verrechnungsgebot gewandelt. Bilanzverkürzung ist dabei nicht alles. Peter Doetsch, Geschäftsführer bei Mercer, betont gegenüber dpn den verbesserten Insolvenzschutz für hohe Zusagen: „Beispielsweise übernimmt der Pensions-Sicherungs-Verein im Insolvenzfall die Leistungen aus unverfallbaren Anwartschaften nur im Rahmen seiner Höchstgrenzen. Diese können bei Führungskräften schnell überschritten sein. Ein Gruppen-CTA bietet auch für den übersteigenden Teil sofortigen Insolvenzschutz.“ Die Höchstgrenze des PSVaG liegt beim Dreifachen der monatlichen Bezugsgröße des Paragrafen 18 SGB IV, 2008 ist das eine Monatsrente von 7.455 Euro.
Doch die Gruppen-CTAs können noch mehr, auch außerhalb von Pensionszusagen: Die bevorstehende Neuregelung des Insolvenzschutzes von Zeitwertkonten wird sich ebenfalls über die Gruppen-CTAs abbilden lassen, wie Björn Schütt-Alpen, Vorstand der HDI-Gerling Pensionsmanagement, im Gespräch mit dpn erläutert (siehe Rubrik „Redezeit“, Seite 40 bis 41 in dieser Ausgabe). Die genaue Neuregelung des Insolvenzschutzes steht zwar noch aus, doch ist denkbar, dass die bisherigen Verpfändungsmodelle keinen Bestand haben werden.
Man darf demnach gespannt sein, welche weiteren großen Berater sich in Kürze mit dem neuen Multifunktionswerkzeug ausrüsten werden.
PBA
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