Dr. Wolfgang Mansfeld: Bewegung bei der Altersvorsorge
Veröffentlicht am: 03. Mai 2008
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Dr. Wolfgang Mansfeld
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Trotz unbestreitbarer Fortschritte in den vergangenen Jahren ist der weitere Ausbau der geförderten Altersvorsorge unabdingbar. Offenkundig wächst in der Politik die Bereitschaft, auch über neue Wege nachzudenken:
– So hat die Landesregierung Baden-Württemberg den Landesbeirat „Pro Sicherheit im Alter (Prosa)“ eingesetzt. Der kürzlich veröffentlichte Abschlussbericht stellt die betriebliche Altersvorsorgung in den Mittelpunkt. Der Beirat erteilt – aus meiner Sicht sehr erfreulich – einen expliziten Auftrag, die Ausweitung der aktuellen Durchführungswege auf Investmentfonds zu prüfen.
– So hat der Bundesrat unlängst (in seiner Stellungnahme zur Fortsetzung der Sozialversicherungsfreiheit in der Entgeltumwandlung) angeregt, Anlageformen auf Basis von Investmentfonds auf ihre Eignung für die betriebliche Altersvorsorge hin zu prüfen.
– So erwägt die Bundestagsfraktion „Die Grünen“, ein Altersvorsorgekonto vorzuschlagen, welches zu einer Vereinfachung der geförderten Altersvorsorge und gleichzeitig verstärkter Wahlfreiheit des Sparers führen würde.
Neue Impulse gegen alte Vorurteile
Diese Impulse sind auch deshalb bemerkenswert, weil es inhaltlich viele Berührungspunkte zu den diesbezüglichen Vorstellungen der Investmentfonds-Branche gibt. Das lange gepflegte Vorurteil, dass „Kapitalanlage“ und „Altersvorsorge“ völlig unterschiedliche Felder seien, ist auf dem Rückzug. Dies dürfte auch damit zu tun haben, dass Investment-Sparpläne in der geförderten Altersvorsorge heute mehr als nur ein interessantes Konzept sind – sie sind Realität: Beim Riester-Sparen steigt der Anteil von Fondssparplänen am Gesamtmarkt stetig. Lag der Anteil im Dezember 2003 erst bei 6 Prozent von knapp 4 Millionen Riester-Verträgen, so hatten Ende 2007 schon rund 18 Prozent aller Riester-Sparer (knapp 2 Millionen von insgesamt 10,8 Millionen einen Fondsvertrag. Der erste Rürup-Investment-Sparplan wird seit Ende 2007 angeboten.
Wenn die erwähnte „Prosa“-Studie fordert, dass Investment-Sparpläne nur einen Platz auch in der betrieblichen Altersvorsorge haben können, wenn sie „die Qualitätskriterien der geförderten kapitalgedeckten Altersversorgung erfüllen“, so ist dem beizupflichten. Aber dieser Nachweis ist zwischenzeitlich erbracht. Gerade der längerfristige Fondssparplan ist eine anerkannt gute Vorsorgelösung, und zwar aus systematischen Gründen. Weil der Fondssparplan individuell ausgerichtet werden kann, kann über viele Jahre eine hohe individuelle Aktienquote realisiert werden, ohne dass auf Sicherheit in Form von Garantie der eingezahlten Beiträge verzichtet werden muss. Derartige Lösungen finden sich sowohl als Teil der fondsgebundenen Lebensversicherung, aber – und das ist zur Sicherung der Wahlmöglichkeiten wichtig – eben auch in Form direkter Fondssparpläne.
Die Rolle der AS-Fonds
Was aber wird, so mag man fragen, aus den Altersvorsorge-Sondervermögen, die AS-Fonds? Immerhin wurden diese vor einem Jahrzehnt als Fondskategorie speziell für die Altersvorsorge auch für kapitalmarktunerfahrene Sparer in das Investmentgesetz eingefügt.
Zunächst einmal gilt es, eine Lanze für die AS-Fonds zu brechen. Sie waren seinerzeit eine bedeutende Innovation, der zu Unrecht die Aufnahme in die geförderte Altersvorsorge verwehrt worden ist. Das zeigt jedenfalls die hervorragende Performance, die AS-Fonds nach nunmehr fast zehnjährigem Track Record aufweisen.
Gütezeichen der AS-Fonds sind relativ feste Anlagegrenzen für Aktien, Renten und Immobilien – ein Konzept, das für verlässliche Diversifikation sorgt und das die Akzeptanz des Fondssparplans unbestreitbar gefördert hat. Indes ist die Produktinnovation seither nicht stehen geblieben. Am Lebenszyklus orientierte, dynamische Allokationskonzepte stellen moderne Lösungen dar, die Ertrag und Sicherheit verbinden. Sie benötigen allerdings deutlich weitere Allokationsbandbreiten, um zum Beispiel mit höchstmöglichen Aktienquoten zu starten und im Zeitverlauf oder kapitalmarktbedingt in schwankungsarme Anlagen umzuschichten. Das gilt insbesondere dann, wenn die Fondsgesellschaften die eingezahlten Beiträge garantieren, wie es von der Politik als unverzichtbares Kriterium für die geförderte Altersvorsorge verstanden wird.
„Freie“ Vorsorge nicht vernachlässigen
Nicht übersehen werden darf, dass auch das Vorsorgesparen außerhalb des geförderten Bereichs Potenzial hat und haben muss: Denn die betriebliche Altersvorsorge und die Riester-Rente allein können die Versorgungslücken, welche die gesetzliche Rente lässt, nicht schließen, wie Berechnungen unter anderem der Stiftung Warentest zeigen. Das eigenverantwortliche Vorsorgesparen außerhalb der staatlichen Fördermechanismen muss daher auch künftig einen bedeutenden Beitrag zur Lebensstandardsicherung der Rentner der Zukunft leisten. In diesem Rahmen behalten auch AS-Fonds einen wichtigen Platz.
Sorgen bereitet, dass die Abgeltungsteuer auch langfristige Wertsteigerungen gerade von Investment-Sparplänen außerhalb der geförderten Vorsorge undifferenziert erfasst. Die Forderung der Investment-Branche lautet deshalb zu Recht, die (sinnvollen) Regelungen für vorsorgeorientierte Lebens- und Rentenversicherungen (insbesondere Besteuerung des erzielten Zuwachses zum hälftigen persönlichen Steuersatz) auch auf Fondssparpläne anzuwenden. Dies würde bei der „freien“ Vorsorge einen zusätzlichen Schub bewirken.
Dr. Wolfgang Mansfeld, Präsident des BVI Bundesverband Investment und Asset Management.
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