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Pascal Bazzazi: Auf zur neuen Dauerbaustelle

Veröffentlicht am:  03. Mai 2008
— Pascal Bazzazi, Korrespondent

Sie meinen es also ernst: Ende April hat sich die große Koalition auf Eckpunkte einer Mitarbeiterbeteiligung geeinigt, eine Kombination der von der Union favorisierten direkten Beteiligung und dem Deutschlandfonds der SPD.

Zwar beruhigt es zunächst, dass vornehmlich bestehende Förderungen etwas aufgebohrt werden, doch angesichts der offenen Fragen dürfte weitere Regulierung – und damit neue Bürokratie – nicht lange auf sich warten lassen.

Beispielsweise wird die Insolvenzregelung der Zeitwertkonten gerade verschärft, soll aber bei der Mitarbeiterbeteiligung außen vor bleiben. Die Halbwertszeit dieser Zurückhaltung scheint limitiert. Gespannt sein darf man auch auf die konkrete Ausgestaltung der neuen Mitarbeiterbeteiligungsfonds, vor allem auf die zu lizenzierenden Verwalter. Sollten es etwa nur deren öffentlich-rechtliche sein? Renommierte Namen drängen sich geradezu auf: SachsenLB, WestLB, KfW.

Bemerkenswert, wie lässig die Koalition Freibeträge heraufsetzt und neue Fördertatbestände schafft, wenn sie sich erst einmal verständigt hat. Sehnsuchtsvoll wächst dem Beobachter das Herz, stellt er sich vor, was sich damit in den bewährten Formen der betrieblichen Vorsorge erreichen ließe, die schon jetzt kapitalgedeckt wie kapitalmarktorientiert, diversifizierend wie insolvenzsicher sind. Würde der Gesetzgeber dort mit gleicher Verve Anreize und Fördertatbestände schärfen, dabei die Kosten deckeln, wäre für die Alterssicherung der Deutschen weitaus mehr gewonnen als mit Eröffnung einer neuen Baustelle, die das Zeug zum Schattendasein ebenso hat wie zum Chronischen.

Doch drohende Bürokratie auf der einen Seite und verschenkte Möglichkeiten auf der anderen sind nicht alles. Nicht zu vernachlässigen auch das Klumpenrisiko, das die Arbeitnehmer eingehen, wenn Arbeitsplatz und Altersvorsorge an ein und demselben Unternehmen hängen. Wenn Diversifikation eine der Grundregeln für erfolgreiches Vorsorgeinvestment ist, warum sollte man dann ein einzelnes Unternehmen übergewichten, und auch noch dasjenige, von dessen Existenz man ohnehin abhängt? In den USA hat kurz nach der Jahrtausendwende ein Unternehmen letzte Schlagzeilen gemacht, bei dem sich eben dieses milliardenschwere Klumpenrisiko für die Mitarbeiter fatal realisiert hat. Sein Name war Enron.




KURZ-SCHLUSS:

Das Nicken des Ministerialrats


Gilt Kopfnicken im öffentlichen Recht als verbindlich? Wer sich die Frage rechtsdogmatisch schon länger gestellt hat, kann sie nun in Kürze empirisch prüfen. Denn auf 9. bAV-Jahrestagung in Berlin Anfang April 2008 hat der Ministerialrat im BMAS, Armin Knospe, bei der Vorstellung seines zweiten Diskussionsentwurfes zur Regulierung der Zeitwertkonten der Branche keine Konzessionen gemacht. Keine? Doch, vielleicht eine: Ein Kritikpunkt der Arbeitgeber an dem Entwurf ist die Absicht Knospes, die Führung der Konten nicht mehr in Zeit, sondern nur noch in Geld zuzulassen. Auch wenn das die Unternehmen wegen der Gehaltsentwicklung bevorteilt, wünschen sich die Arbeitgeber aus Gründen der Gestaltungsfreiheit weiter die Führung auch in Zeit. Für bestehende Konten soll es laut Entwurf zwar Bestandsschutz geben, aber nur bis zum Ende der Vereinbarung. Auf die erregte Frage des BDA-Geschäftsführers Arbeitsrecht, Roland Wolf, ob dies auch für neu eintretende Arbeitnehmer gelte, reagierte der Ministerialrat mit besagtem Kopfnicken. Sein Entwurf gibt dies aber eigentlich nicht her. Ob das Nicken eines Ministerialrats also verbindlich ist, wird der Referentenentwurf beizeiten an den Tag bringen. Lange muss man sich nicht gedulden, das Gesetz soll noch 2008 verabschiedet werden.

PBA



Bundesrichter verweigert Hochreck


Dauerbrenner Rente mit 67: Auf gleicher Jahrestagung (siehe linker Kurz-Schluss) bat Professor Reinhold Höfer zu dem Thema Rente mit 67 die Zuhörer – darunter den Vorsitzenden des 3. Senats am Erfurter Bundesarbeitsgericht Gerhard Reinecke – wieder an sein berüchtigtes Hochreck. Stringent führte er an einem Beispiel aus, dass der Nenner des Unverfallbarkeitsquotienten an die neue Regelaltersgrenze 67 angepasst werden müsse, weil sonst ein mit 65 Jahren Ausscheidender unter Umständen die gleiche Leistung aus der betrieblichen Vorsorge erhielte wie ein mit 67 Ausscheidender, und dies würde dem Gesetzeszweck widersprechen. Auf dem Podium reagierte Reinecke unbekümmert: Derartige Extrembeispiele sollten nicht der Maßstab der Gesetzesauslegung sein. Wie bitte? Wer Höfer kennt, war über dessen Fassungslosigkeit angesichts solch bundesrichterlicher Nonchalance nicht verwundert. Wie bekommt man also den Bundesrichter doch noch auf des Professors Hochreck?
Nun, Richter Reinecke betonte auf der Tagung mehrmals, dass viele dieser Fälle ihn wegen seiner baldigen Pensionierung ohnehin nicht mehr betreffen würden. Da Betriebswirt Höfer beizeiten sicher kürzer treten wird und für Reinecke noch kein Nachfolger nominiert ist, hätten wir einen Vorschlag: Höfer for Bundesrichter!    

PBA   

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