Home   Über uns   Kontakt   Impressum   Anzeigen   Abonnements   Konferenz   Pensions News  
Das erste unabhangige Fachmagazin fur institutionelle Anleger und die betriebliche Altersversorgung
TERMINE
19. - 20. Mai 2008
Das aktuelle Steuerrecht der bAV

03. - 04. Juni 2008
11. Jahrestagung Portfoliomanagement

6 Mehr Termine

 
 
Pascal Bazzazi: Erfurt ante portas: Schaumschlägerei statt Grundsatzentscheidung?

Veröffentlicht am:  11. März 2008
— Pascal Bazzazi

Zu laufenden oder bevorstehenden Verfahren äußert sich ein Richter nicht. Aber zumindest eine allgemeine Aussage konnte er sich dann doch nicht verkneifen, der Vorsitzende des 3. Senats am Bundesarbeitsgericht (BAG), Gerhard Reinecke. Und was er zur bevorstehenden Revision des Urteils des Landesarbeitsgerichts (LAG) München sagte, dürften die Branchenvertreter auf der Konferenz „Betriebliche Altersversorgung 2008“ am 24. Januar in Wiesbaden eher erleichtert aufgenommen haben.

Zur Erinnerung: Das LAG München hatte im März 2007 einer Arbeitnehmerin Recht gegeben, der nach einer Umwandlung von 6.230 Euro in eine rückgedeckte U-Kasse ein Rückkaufswert von 639 Euro mitgeteilt wurde, selbstverständlich abzüglich Verwaltungsgebühren. Kernstück der Urteilsbegründung war die nach Meinung des LAG grundsätzliche Unvereinbarkeit der Zillmerung mit dem gesetzlichen Erfordernis der Wertgleichheit in der betrieblichen Altersversorgung (bAV).

Wird die Kardinalfrage beantwortet werden?

In Wiesbaden bezeichnete Reinecke – der die Revision in Erfurt verhandeln wird – das kommende Verfahren nun als „dem Grunde nach eine Vergangenheitsbewältigung“, um die „zu viel Schaum geschlagen werde“. Zur Begründung verwies er auf das Alterszertifizierungsgesetz. Dieses schreibt für Riester-Produkte die Verteilung der Abschlusskosten auf fünf Jahre vor. Eine analoge Vorschrift enthält nun auch das zum Jahresbeginn in Kraft getretene neue Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Nach Meinung vieler Branchenvertreter gilt die Vorschrift damit auch für die versicherungsförmigen Durchführungswege der bAV beziehungsweise für Rückdeckungsversicherungen und stellt so einen Eckpfeiler in deren Argumentation dar.

Dass man zwar trotzdem keine Chance hat, explizit diese Revision vor dem BAG zugunsten des Arbeitgebers zu entscheiden, dessen ist man sich in der Branche natürlich bewusst. Jedoch hofft man auf eine andere Begründung des Urteils, nämlich eine, mit der das bisherige, sehr lukrative Vertriebsmodell der bAV in die Zukunft gerettet werden kann. Eben dazu setzt man auf die Regelung im neuen VVG und hofft, dass Richter Reinecke anders als die Vorinstanz das – in diesem Fall gar konspirativ anmutende – Vorgehen von Arbeitgeber, Vertrieb und Versicherer gegenüber der Arbeitnehmerin nicht in Bausch und Bogen verdammen, sondern lediglich eine Verteilung der Abschlusskosten auf fünf Jahre fordern wird; ein Kollateralschaden, mit dem man leben könnte.

Es wäre mehr als nur bedauerlich, sollte Reinecke die Problematik tatsächlich rein auf die Dauer der Abschlusskostenverteilung, also auf die Frage des Zeitraums der Zillmerung verkürzen. Die Kardinalfrage ist schließlich, warum eine Arbeitnehmerin mit einem Bruttogehalt von 2.000 Euro überhaupt Tausende Euro an Kosten für ihre Entgeltumwandlung schultern soll, egal in welchem Zeitraum dies geschieht. Zu Recht hat das LAG die Schutzwürdigkeit der Arbeitnehmer in der bAV betont und andere Maßstäbe als in der privaten Vorsorge angelegt.

Der unbefangene Beobachter sucht in der Branche selbst jede Form einer aufrichtigen Selbstkritik nahezu vergebens. Im Gegenteil: Selbst Spitzenvertreter der Finanzdienstleistung wie der Wirtschaft bemühen regelmäßig die Argumentation, dass sich Problemfälle wie der in München verhandelte schon „auswachsen“ werden, wenn der Arbeitnehmer seinen Vertrag nur lange genug durchhalte. Im Klartext: Wenn der Arbeitnehmer zum Renteneintritt eine halbwegs passable Auszahlung erhält, wird er seiner üblichen Trägheit wegen vermutlich gar nicht bemerken oder gar bemängeln, dass er mit völlig überzogenen Kosten belastet worden ist. Und wo kein Kläger, da kein Richter. Manchmal gewinnt man gar den Eindruck, dass manche Versicherer, Berater und Funktionäre den Begriff „Beitragszusage mit Mindestleistung“ bereits dahin gehend interpretieren, dass nach jahrzehntelanger Vorsorge die eingezahlten Beiträge zur Verfügung stehen müssen, der Rest aber neben Biometrie im Zweifel auch in verschiedene Abschluss- und Verwaltungskosten geflossen sein darf.

Wie steht es um das Verantwortungsbewusstsein der Branche?

Für die Branche steht dabei viel auf dem Spiel: Sollte höchstrichterlich die Nichtigkeit eines Teils der circa sechs Millionen Entgeltumwandlungen in Deutschland festgestellt werden, dürfte das Hauen und Stechen zwischen Arbeitgebern, Vertrieben und Versicherern losgehen. Es geht um Dutzende von Milliarden, die sich aus den Rückabwicklungen ergeben könnten, zuzüglich gesparter Sozialabgaben – deren Nachzahlung im Wesentlichen wohl die Arbeitgeber zu übernehmen hätten. Auch wenn es pathetisch klingt: Mit der Verhinderung der Altersarmut in Deutschland hat die Branche eine nationale Aufgabe, nicht mehr und nicht weniger. Doch dazu ist nicht nur eine Verbesserung der Rahmenbedingungen der bAV durch den Gesetzgeber nötig, sondern auch eine echte und nachhaltige Selbstreinigung der Branche. Doch die dazu notwendige Erkenntnis scheint bei den Verantwortlichen noch lange nicht angekommen zu sein. Die Hoffnung, dass wenigstens die obersten Gerichte in Deutschland diesen Paradigmenwechsel befördern würden, ist mit den Wiesbadener Äußerungen Reineckes gesunken.

Druckerfreundliche VersionDruckerfreundliche Version
Als E-Mail verschickenAls E-Mail verschicken

 


weitere Artikel
Headlines from other FT Business publications
European Pensions & Investment News
• Danish fund branches further into forestry
• AP funds fail to persuade firms to become more ethical
• Full steam ahead as general fund boosts private equity
• Poland
• Russia’s consumer goods explosion
Nederlands Pensioen- & Beleggingsnieuws
• Europese pensioenwaakhond EFRP bijt door
• Econoom Kees Koedijk:“Fondsen moeten nu niet overreageren”
• SPF Beheer blijft zelf beleggingen beheren
• Eén jaar na Zembla - npn maakt de balans op
• Gepensioneerden Unilever in rechtzaak tegen pensioenfonds Progress
Nordic Region Pensions & Investments News
• Russia’s consumer explosion
• Hesitant to open Russia’s iron curtain
• Full steam ahead as general fund boosts private equity
• Shedding bonds for an energetic future
Schweizer Pensions- & Investmentnachrichten
• 85 Franken für ein Unternehmen sind nicht vielv
• „Hohe Kosten sind eine Ausrede“
• David Saaty: Core Satellite: je länger, je besser
• Daniel Pfister: Ratings im Stresstest
• Brief aus Bern
 ARCHIV

 

Kontakt
Bestellung
Privacy Policy
Terms and Conditions
Webmaster

Mailing address: Financial Times Ltd, Number One Southwark Bridge, London, SE1 9HL, United Kingdom

© The Financial Times Limited 2008