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Pascal Bazzazi: Entfesselt im Trippelschritt

Veröffentlicht am:  27. Dezember 2007
— Autor: Pascal Bazzazi

Der Pensionsfonds blüht im Glanze des Glücks der 9. VAG-Novelle. Entfesselt von allzu rigiden Unterdeckungsgrenzen und Nachschusspflichten, könnte er sich jetzt zu einer ernsthaften Alternative in der bAV mausern.

Mit RWE und MAN engagieren sich nun zwei weitere Dax-Konzerne in dem jüngsten aller Durchführungswege. Doch bei aller Zufriedenheit über die erreichten Fortschritte muss man fragen, warum die Politik neue und notwendige Entwicklungen gesetzlich direkt aus einem Guss zu flankieren nicht imstande zu sein scheint.

Den Pensionsfonds 2002 einzuführen, war richtig und notwendig. Und doch hat mehr als ein halbes Jahrzehnt ins Land gehen müssen, bis der Gesetzgeber seine – ohnehin zweifelhaften – Bedenken überwinden konnte und in Trippelschritten halbwegs brauchbare Rahmenbedingungen schuf. Den jetzt erreichten Zustand hätte man schließlich schon 2002 haben können, spätestens 2005 haben müssen. Mussten der Politik erst Abwanderungsszenarien vor Augen geführt werden, so wie es die LV 1871 mit ihrem im liberalen Liechtenstein aufgelegten Pensionsfonds Anfang des Jahres 2007 tat?


Es bleibt beim Stückwerk


Und gleichwohl bleibt es auch jetzt – bei der 9. VAG-Novelle – letztlich beim Stückwerk. Vor allem wurde die ärgerliche Fesselung des Pensionsfonds an U-Kasse oder CTA nicht aufgehoben, die immer dann hemmend wirkt, wenn ein Unternehmen neben seinem Past Service auch seinen Future Service aus seinen Bilanzen auslagern will. Außerdem erhielt der Pensionsfonds immer noch nicht das Recht, statt lebenslanger Renten auch Kapitalauszahlungen vorzunehmen. Das haben ihm seine Liechtensteiner Kameraden noch voraus. Damit verfügt das Fürstentum nach wie vor über einen gewissen Standortvorteil, lassen sich doch so die Versorgungszusagen bei der Auslagerung einfacher anpassen. Wie dem auch sei: Will die Politik über den Pensionsfonds den Finanzplatz Deutschland stärken, wird sie um weitere VAG-Novellen nicht herumkommen.

Die Kardinalfrage ist dabei grundsätzlicher: Wenn auch bei der Beitragsbefreiung in der Entgeltumwandlung eine wichtige Abwehrschlacht gewonnen wurde und die 9. VAG-Novelle ebenfalls in die richtige Richtung zeigt, so haben die derzeitigen Vorstöße des Gesetzgebers in der bAV doch regelmäßig eines gemein: Sie schränken die Bewegungsfreiheit der Unternehmen in der betrieblichen Vorsorge weiter ein. Die Ursache ist schnell ausgemacht. Eine Weltanschauung, die das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer als grundsätzlich asymmetrisch begreift, verkennt, dass die Komplexität der betrieblichen Vorsorge nicht zum Kerngeschäft eines Unternehmens gehört, ja im Regelfall völlig fachfremd ist. Die tragische Entwicklung des US-amerikanischen Autoherstellers General Motors – der sich in seiner Agonie vornehmlich mit der Bewältigung seiner Pensionslasten beschäftigt und Autos nur noch nebenbei produziert – sollte Deutschen und Europäern Warnung genug sein.

Ordnungspolitisch ist eine ständige Ausdehnung der Pflichten der Arbeitgeber in der betrieblichen Vorsorge nicht wünschenswert. Wenn die Rückkehr der Altersarmut in Deutschland verhindert werden soll, ist eine funktionierende betriebliche Vorsorge dafür unabdingbare Voraussetzung. Dazu müssen aber Anreize einer bAV auch für die Arbeitgeber grundsätzlich vorhanden sein. Der legislative Trend geht jedoch dahin, über Gesetze und Vorschriften aus der bAV – einst von den Unternehmen als personalpolitisches Instrument selbst entwickelt – ein durchreguliertes Pflichtprogramm zu machen. Das gilt nicht minder für die derzeit unter Regulierungsdruck stehenden Zeitwertkonten.

Aber wird jetzt alles anders? Nur Tage, nachdem der Bundestag die Fortführung der Beitragsbefreiung der Entgeltumwandlung beschlossen hat, trat Franz Müntefering vom Amt des Bundesarbeitsministers zurück. Ein wenig drängt sich schon die Frage auf, welcher Kelch da an der bAV vorbeigegangen ist.


Verläuft sich der Scholzomat auf den bAV-Baustellen?


Ob man mit Münteferings Nachfolger, der sich immerhin in seiner Partei den Spitznamen „Scholzomat“ erarbeitet hat, in dieser Frage zu der gleichen Lösung gek?ommen wäre, ist Spekulation. Doch mit einer Ungewissheit über den Scholz’schen Kurs in der bAV wird es bald vorbei sein, denn schnell wird er sich zur betrieblichen Vorsorge erklären müssen. Die Liste der Baustellen ist schließlich lang: Auf dem Programm stehen die Neuregelung des Versorgungsausgleichs, Solvency II, der Insolvenzschutz der Zeitwertkonten, die handelsrechtliche Neubewertung der Pensionsrückstellungen, eine im Sterben liegende EU-Portabilitätsrichtlinie und schließlich irgendwann auch wieder notwendige VAG-Novellen. Hinzu treten die derzeit wieder neu diskutierten Modelle der Mitarbeiterbeteiligung, die sich zu unangenehmen Prämienwettbewerbern der bAV entwickeln könnten.

Verständnisprobleme sollte der Hamburger dabei zumindest nicht haben. Anders als sein gewiefter Vorgänger, der gern seine sauerländische Volksschulbildung betonte, ist Scholz Fachanwalt für Arbeitsrecht. Doch auch für ihn gilt: Wer in der bAV die Arbeitgeber und ihre Interessen aus den Augen verliert, der wird scheitern. Insofern wäre in der bAV ein energischer Paradigmenwechsel notwendig. Ob der Scholzomat dafür der Richtige ist, wird man bald sehen.

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