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Klaus Morgenstern: Chancenlose Zahlenexperimente

Veröffentlicht am:  27. Dezember 2007
— Autor: Klaus Morgenstern

5+1 – auf diese knappe Formel lassen sich die Wünsche der deutschen Fondsbranche reduzieren, wenn ihre Planungen für die betriebliche Altersversorgung (bAV) beschrieben werden sollen.

Den fünf schon bestehenden Durchführungswegen möchte der Bundesverband Investment und Asset Management (BVI) lieber heute als morgen Investmentfonds als sechsten an die Seite stellen. Der Wunsch der Kapitalanlagegesellschaften, in der bAV eine größere Rolle zu spielen, ist keineswegs neu, wurde aber unlängst vom BVI-Präsidenten Wolfgang Mansfeld erneut aufs Schild gehoben.

Natürlich sieht er triftige Gründe, warum die Fondsanbieter in der bAV auch den direkten Pass spielen und nicht nur als Wasserträger der bestehenden Versorgungseinrichtungen im Hintergrund arbeiten sollten: In der bAV gebe es zu wenig Differenzierung, mahnt Mansfeld. Vier der fünf Durchführungswege seien versicherungsförmig. Nur die Direktzusage schert aus. Die Kehrseite solcher Verfahren aus Sicht des BVI: Durch den kollektiven Ansatz würden die Leistungen immer nivelliert.

Bei einer individuellen Fondslösung, für die Mansfeld plädiert, wäre mehr drin. So hätten also auch die Arbeitnehmer einen Vorteil, weil das Renditepotenzial höher ausfällt, und nicht nur die Fondsanbieter, die sich natürlich davon eine kräftige Umsatzausweitung versprechen. In den USA zum Beispiel kommt ein Großteil der Zuwächse im Bereich der Aktienfonds durch die staatlich geförderten 401k-Pläne zustande, die mit der vom BVI gewünschten individuellen Kontenlösung in der hiesigen bAV verglichen werden könnten.

Die Idee ist bei Weitem nicht neu. Der Verband geht schon seit Jahren mit dem Konzept eines universellen Altersvorsorgekontos hausieren. Er fand dafür bislang aber nur wenig Gegenliebe vor. Ähnlichen Projekten, wie zum Beispiel den Altersvorsorge-Sondervermögen, erging es nicht viel besser. Diese Fonds wurden als AS ausgegeben, um einige Zeit später als Lusche in den Skat gedrückt zu werden. So war es schon amüsant, von Gerüchten zu hören, vielleicht ließen sich die AS-Fonds für den Einsatz in der bAV wiederbeleben. Aber solche Theorien wischt der BVI-Präsident ganz schnell wieder beiseite. Sie würden das Unterfangen, mit Fonds in der bAV Fuß zu fassen, zusätzlich erschweren.

Es ist ohnehin schwer vorstellbar, wie individuelle Fondsanlagen in das gegenwärtige System der deutschen bAV, das zum Beispiel Kategorien wie Beitragsgarantie und Fürsorgepflicht des Arbeitgebers kennt, einzupassen wären. Wie schwer sich die Fondsgesellschaften mit Prinzipien tun, die ihrer Investment-Welt fremd sind, haben sie eindrucksvoll an der Basisrente demonstriert. Das Verbot der Vererbbarkeit und die lebenslange Leibrente, die vom Gesetzgeber für die Basisrente vorgegeben wurden, verhinderten bislang die Auflage solcher Produkte durch Fondsanbieter. Inzwischen sollen Deka und Union Investment kurz vor der Einführung stehen.

Außerdem würde die Vielfalt der Durchführungswege, die ohnehin von einigen Experten infrage gestellt wird, noch größer. Erst unlängst stellte der Wirtschaftsweise Bert Rürup das bAV-Quintett auf den Prüfstand. Statt 5+1 nach der Rechnung der Fonds-Lobby schlug Rürup sein Konzept 5–2 vor. Denn seiner Meinung nach reichen drei Durchführungswege völlig aus: eine Kombination aus Pensionskasse und Pensionsfonds, die Direktzusage und die Unterstützungskasse für Besserverdiener.

Aber solche Abrüstungsversuche besitzen derzeit wohl ebenso wenig Aussicht auf Erfolg wie die Etablierung von individuellen Fondsanlagen in der bAV. Die Abschaffung der Direktversicherung zum Beispiel würde die Assekuranz nie und nimmer zulassen. Und der Pensionsfonds beginnt sich gerade als fünfter Durchführungsweg seinen eigenständigen Platz zu erobern, so dass die Initiatoren der Pensionsfonds kaum eine Mischehe mit der Pensionskasse eingehen würden. Diese Weichen hätten vor rund fünf Jahren gestellt werden müssen, als mit der Einführung der Entgeltumwandlung und der Pensionsfonds schon einmal deutliche Umbauten am bAV-Gefüge vorgenommen worden sind.


Rürup wünscht sich freiere Anlage für Pensionskassen


So gibt es denn auch Vermutungen, dass Rürup mit seinem Vorschlag gar nicht unbedingt auf eine Reduktion der Durchführungswege aus war, sondern stattdessen eine Lockerung der Anlagerestriktionen der versicherungsförmigen Versorgungseinrichtungen ins Gespräch bringen wollte. Auf Nachfrage räumte Rürup sogar ein, dass er sich durchaus mehr Anlagefreiheit für die Pensionskassen wünschen würde. Aber solche Lockerungen, mögen sie noch so sinnvoll sein, kommen meist nur sehr langsam in Gang. So hat es selbst beim Pensionsfonds, der immerhin schon mit dem Anspruch einer flexibleren Anlagepolitik auf die Welt gebracht worden war, drei Novellen des Versicherungsaufsichtsgesetzes bedurft, damit einigermaßen Wettbewerbsfähigkeit mit den Pensionsfonds außerhalb deutscher Grenzen hergestellt werden konnte.

Den Lebensversicherern und Pensionskassen ergeht es nicht viel besser, wie der Werdegang des Entwurfs zur neuen Anlageverordnung zeigte. Die Heraufsetzung der Quote für die Hedgefonds opferten die Ministerialen in Berlin kurzerhand der aktuellen Stimmung, bei der Hedgefonds gerade nicht gut wegkommen.

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