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Klaus Morgenstern: Pensionsfonds: aus den Kinderschuhen

Veröffentlicht am:  04. September 2007
— Autor: Klaus Morgenstern

Manchmal braucht gut Ding wirklich Weile. Das beste Beispiel dafür lieferte der fünfte Durchführungsweg in der betrieblichen Altersversorgung (bAV). Die Pensionsfonds kamen erst aus den Kinderschuhen, nachdem der Schuster noch einmal Hand angelegt hatte.

Diese Schlussfolgerung lässt der Deutsche Pensionsfonds Survey zu, den die Unternehmensberatung Towers Perrin jüngst vorgelegt hat.

Die Pensionsfonds waren ursprünglich vom Gesetzgeber auf die Schiene gehoben worden, um vor allem für die Auslagerung von bilanzinternen Pensionsverpflichtungen ein geeignetes Instrument zur Verfügung zu stellen.

Doch diese Rechnung ging lange nicht auf. Erst nachdem mit der 7. Novelle des Versicherungsaufsichtsgesetzes ein entscheidender Geburtsfehler behoben worden war, kam dieses Geschäft ins Laufen. Inzwischen werden, so stellte Towers Perrin in ihrer Bestandsaufnahme zu den Pensionsfonds fest, nennenswerte Beträge in diesen Durchführungsweg transferiert.

Bei den durch Gruppen-Pensionsfonds angebotenen Zusagearten habe die nicht versicherungsförmige Leistungszusage, obwohl sie erst seit der VAG-Novelle möglich ist, die mit Einführung der Pensionsfonds seit 2002 verfügbare versicherungsförmige Leistungszusage nahezu überflügelt. Dieses flotte Wachstum belegt, wie wenig die versicherungsförmige Variante tatsächlich für die Auslagerung geeignet war. Das Volumen der 2006 in die Gruppen-Pensionsfonds – nur diese wurden von Towers Perrin untersucht – geleisteten Beitragszahlungen beläuft sich auf rund 725 Millionen Euro. Die Zahl der Trägerunternehmen liegt bei 5.321, die der betreuten Versorgungsberechtigten bei 81.304, wobei der Anteil der Rentner rund 15 Prozent beträgt. 16 von 21 Gruppen-Pensionsfonds stellten Towers Perrin detaillierte Zahlen für diese Untersuchung, die in dieser Art erstmals in Deutschland durchgeführt wurde, zur Verfügung.


Dynamisch aus dem Schatten


Das Schattendasein der Pensionsfonds ist also damit vorüber. Das lässt sich nicht nur an den übertragenen Volumina festmachen, sondern auch an der Zahl der Anbieter, die sich laut Towers Perrin deutlich erhöht. Seit der 7. VAG-Novelle berichten Consultants wieder von einem wachsenden Interesse an der Neugründung von Pensionsfonds.

Dank dieser Dynamik könnte der Pensionsfonds doch das Potenzial haben, mittelfristig die dominierende Direktzusage als primären Durchführungsweg abzulösen – genauso, wie es einmal angedacht war. Schließlich sollte den Unternehmen damit die Möglichkeit eingeräumt werden, Ordnung in ihrer Bilanz zu machen.

Die Ergebnisse von Towers Perrin zeigen also, wie wichtig die Nachrüstung mit einer nicht versicherungsförmigen Zusage war. So bieten zwar alle Pensionsfonds versicherungsförmige Zusagen an, aber diese finden fast ausschließlich in der Entgeltumwandlung Anwendung, und das mit mäßigem Erfolg.

Für die Auslagerung von Pensionsverpflichtungen spielt sie dagegen wegen der damit verbundenen starken Liquiditätsabflüsse kaum eine Rolle. Das höchste Beitragsvolumen eines versicherungsförmigen Pensionsplanes in der Analyse von Towers Perrin betrug zum 31. Dezember 2006 nur 19 Millionen Euro. Der Vergleichswert bei den nicht versicherungsförmigen Zusagen beträgt dagegen 518 Millionen.

Allerdings scheint sich ein Wandel zu vollziehen, zumindest gibt es dafür in der Beratungspraxis Signale. Mittelständische Unternehmen entdecken inzwischen die versicherungsförmigen Garantien für ihre bAV. Insbesondere die Versorgungsregelungen für Führungskräfte werden aufgrund der damit verbundenen vollständigen Ausfinanzierung häufiger über diesen Weg geregelt. Die Führungskräfte, die selbst häufig an der Entscheidungsfindung zur bAV beteiligt sind, möchten ihre späteren Betriebsrenten komplett ausfinanziert wissen.

Im Großen und Ganzen schätzen die meisten Unternehmen aber wohl die geringere Liquiditätsbelastung durch den nicht versicherungsförmigen Weg. Damit nähern sich die deutschen Arbeitgeber zugleich dem Umfang an, der internationaler Bilanzverpflichtung entspricht. Der Pensionsfonds-Studie zufolge liegt die Initialdotierung in einen nicht versicherungsförmigen Pensionsplan rund 30 Prozent unter dem erforderlichen Beitrag einer versicherungsförmigen Lösung. Von den untersuchten Pensionsfonds hatten immerhin zwölf einen Pensionsplan mit nicht versicherungsförmiger Leistungszusage für die Übernahme von bereits erworbenen Anwartschaften in petto. Elf Anbieter sehen auch für die noch zu erdienenden Anwartschaften, sprich für den Future Service, einen nicht versicherungsförmigen Pensionsplan vor.


An Arbeit mangelt es Pensionsfonds wahrlich nicht


Der Pensionsfonds kommt auf Touren, und das ist gut. Denn Gründe für die Auslagerung von Pensionsverpflichtungen gibt es reichlich, das hat sich seit Einführung der Pensionsfonds nicht geändert. Ganz obenan stehen die Herauslösung von Pensionsverpflichtungen und die damit angestrebte Verbesserung des Ratings und der Unternehmenskennzahlen. Weitere Motive: Ausfinanzierung und Auslagerung von Versorgungsrisiken, Delegierung der Verwaltung von Versorgungsberechtigten einschließlich der Rentner sowie Professionalisierung der Kapitalanlage. Arbeit hätten die Pensionsfonds also mehr als genug.

Klaus Morgenstern, freier Wirtschaftsjournalist.

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