Klaus Morgenstern: Puffer für den späteren Gang aufs Altenteil
Veröffentlicht am: 25. Juni 2007
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Autor: Klaus Morgenstern, freier Journalist
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Spätestens seitdem die Rente mit 67 beschlossene Sache ist, müssen sich auch die Unternehmen und ihre Partner in der betrieblichen Altersversorgung mit diesem Thema befassen, auch wenn noch ein paar Jahre bleiben, bis die ersten Jahrgänge länger ihrem Job nachgehen. Zwar steht längst der Stufenplan fest, mit dem sich der Gang aufs Altenteil für den einzelnen Arbeitnehmer verschiebt, aber es kann durchaus noch eine Reihe von Risiken und Nebenwirkungen geben. Bei der Regelungswut des Gesetzgebers lässt sich zum Beispiel nicht völlig ausschließen, dass er auch noch die Altersgrenzen für die betriebliche Altersversorgung an die neuen Spielregeln bei den gesetzlichen Renten anpasst. Das wäre ein völlig falsches Signal. Die Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung (aba) hat daher schon mal vorsorglich den Zeigefinger erhoben und den Gesetzgeber zur Besonnenheit aufgerufen.
Die Altersgrenzen in der bAV müssen bleiben, wo sie sind, sowohl im Arbeits- als auch im Steuerrecht. Denn die bAV ist auf die betrieblichen Besonderheiten zugeschnitten und somit stets Teil eines betrieblichen Gesamtpakets. Man dürfe sie daher nicht auf eine Ergänzungsfunktion zur gesetzlichen Rente reduzieren, warnte die aba unlängst auf ihrer Jahrestagung.
Mehr Gestaltungsspielraum erforderlich
Diese Worte sollte sich der Gesetzgeber ins Stammbuch schreiben. Nicht weniger, sondern mehr Spielraum ist für die betriebliche Altersversorgung erforderlich. Denn ein flexibler Zahlungsbeginn der Betriebsrente ab dem Alter 60 wirkt wie ein Puffer, wenn das Arbeitsverhältnis nicht oder nicht in vollem Umfang bis zum Einsetzen der gesetzlichen Rente fortgeführt werden kann.
Einige Politiker scheinen mittlerweile ähnlich zu denken. Denn nach der vom Arbeitsminister handstreichartig durchgesetzten Anhebung der Regelaltersgrenze grübeln inzwischen zumindest verschiedene Sozialpolitiker in den Parteien darüber, wie auch weiterhin flexible Ausstiege aus dem Erwerbsleben organisiert werden können. Damit schwimmen sie allerdings gegen den Strom, denn schließlich wurden die Anreize für eine Frühverrentung gerade erst abgeschafft.
Was machen Politiker, wenn sie vor einem schwierigen Problem stehen? Sie setzen eine Arbeitsgruppe ein. So geschehen bei der SPD. Erwogen wird nach den Worten des SPD-Sozialpolitikers Klaus Brandner eine staatliche Förderung für eine kontinuierliche Arbeitszeitabsenkung, die gemeinsam von Unternehmen und Tarifvertragsparteien organisiert werden soll. Ein gleitender Übergang in den Ruhestand müsse weiterhin vom 55. Lebensjahr an möglich sein, heißt es plötzlich wieder. Der Dachdecker aus Bielefeld wird dann zumeist als mahnendes Beispiel ins Feld geführt, der nicht bis 67 auf dem Dach stehen könne.
Eine erstaunliche Erkenntnis, nachdem gerade erst die Erhöhung des Rentenalters beschlossen worden ist. Zudem trauen die Politiker wohl auch der Entwicklung am Arbeitsmarkt nicht so recht. Wenn reihenweise die Arbeitsplätze für die Alten fehlen, läuft das höhere Renteneintrittsalter auf eine verdeckte Rentenkürzung hinaus.
Die Arbeitnehmer sollten sich aber nicht darauf verlassen, dass die Kommission wirklich Brauchbares entwickelt, das anschließend noch von einer Regierung umgesetzt wird. Gegenwärtig zeigt der Trend ohnehin erst einmal in die andere Richtung. Die gesetzliche Altersteilzeit läuft 2008 aus. Mit einer nochmaligen Verlängerung kann ebenso wenig gerechnet werden wie mit einer flächendeckenden tarifvertraglichen Anschlusslösung.
Auch Vorstöße auf anderen Gebieten brachten bislang wenig. Ein Entschließungsantrag der nordrhein-westfälischen Landesregierung, der von ihrem Arbeitsminister Karl-Josef Laumann im Bundesrat eingebracht wurde, sah gleichfalls eine weitere Flexibilisierung des Rentenzugangs schon vor dem 60. Lebensjahr vor. Vor allem Hemmnisse, die in der Praxis bei der Wahl einer Teilrente bestehen, sollten beseitigt werden. Doch der Antrag fand in der Länderkammer keine Mehrheit, obwohl er durchaus politische Freunde hat.
Lebensarbeitszeitkonten auf dem Vormarsch
Also bleibt derzeit vor allem die betriebliche Altersversorgung, die die finanzielle Überbrückung bei einem gleitenden Übergang ins Rentnerdasein absichern könnte. Eine Alternative: Lebensarbeitszeitkonten. Sie eignen sich sogar noch besser für eine individuelle Gestaltung des Zwischenstadiums bis zum Beginn der gesetzlichen Rente, weil ihre Dotierung und Auszahlung viel flexibler gehandhabt werden kann.
Einziger Nachteil: Arbeitnehmer haben keinen Rechtsanspruch auf ein Lebensarbeitszeitkonto, wie es zum Beispiel in der Entgeltumwandlung der Fall ist. Sie sind auf das Entgegenkommen des Arbeitgebers angewiesen, der erst einmal ein solches Modell in seinem Unternehmen einrichten muss.
Aber die Zeichen stehen nicht schlecht. Die Arbeitszeitkonten befinden sich auf dem Vormarsch. Manch ein Arbeitgeber sieht darin sogar ein wenig Ersatz für die auslaufende SV-Freiheit in der Entgeltumwandlung, auch wenn dies die verkehrte Begründung für die Zeitkonten ist. Solche Überlegungen inspirieren den Gesetzgeber, auch die Zeitkonten strenger zu regulieren.
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