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Ring frei für die Anschlusslösung

Veröffentlicht am:  03. Mai 2007
— Prof. Börsch-Supan, Mea, Direktor

Nach wie vor beherrscht der vorgesehene Wegfall der Sozialabgabenfreiheit in der Entgeltumwandlung die Diskussionen in der bAV-Szene. Dass eine Anschlusslösung her muss, daraus macht Arbeitsminister Franz Müntefering schon seit Längerem kein Geheimnis mehr.

Schließlich führt der jetzige Fahrplan mit Vollgas in die politische Sackgasse, fällt doch der unvermeidliche Nettoabzug auf den Gehaltsabrechnungen der Wähler mit dem Beginn des Bundestagswahlkampfes 2009 zusammen. Auch dass von den im Raum stehenden circa zwei Milliarden Euro jährlicher Ausfälle in der Sozialversicherung wenig bei diesen ankommen würde, dürfte zu erstem Erkenntnisgewinn der Politik beigetragen haben.


Handfestes aus Mannheim


Das jüngste Gutachten von Axel Börsch-Supan vom Mannheimer Forschungsinstitut für Ökonomie und demografischen Wandel (Mea) ist schließlich auch im Arbeitsministerium gelesen worden. Unter dem Titel „Zur Sozialversicherungsfreiheit in der Entgeltumwandlung“ kommt der Professor zu dem Schluss, dass abgesehen von einem Rückgang des Gesamtversorgungsniveaus die Unternehmen auf die arbeitgeberfinanzierte bAV und auf Zeitwertkonten ausweichen dürften. Diese absehbaren Verhaltensweisen der Wirtschaftssubjekte zu ignorieren, bezeichnet er als Wunschdenken.

Weitere Fachleute wie Bert Rürup oder Boy-Jürgen Andresen schätzen die Lage ähnlich ein wie Börsch-Supan. Hinzu kommt, dass die Arbeitnehmer bei einer Belastung der Entgeltumwandlung mit kompletten Sozialabgaben auch zusätzliche Anwartschaften in der gesetzlichen Rente erwerben, eine verbesserte Liquidität der Rentenkasse also nur kurzfristiger Natur wäre. Von einer nachhaltigen Sanierung der gesetzlichen Sozialsysteme – auf Kosten der bAV – könnte also keine Rede sein, betont daher auch aba-Vorsitzender Andresen im Gespräch mit dpn (Seite 37): „Nachhaltig wäre allenfalls der Schaden für die bAV.“

Jetzt kommt mit einem Vorschlag Rürups vielleicht erste Bewegung in die bisher eher von Hilflosigkeit geprägte Debatte. Der Chefberater der Bundesregierung hat auf der 8. bAV-Jahrestagung des Handelsblattes am 19. März in Berlin den ersten konkreten Vorschlag gemacht, um den drohenden Zusammenbruch der Entgeltumwandlung noch abzuwenden: Als „Kompromiss“ regt er an, die Beitragsfreiheit nur in der Kranken- und Pflegeversicherung aufzuheben, in der Rentenversicherung dagegen beizubehalten. Müntefering tat den Vorschlag auf der gleichen Veranstaltung jedoch postwendend und wenig konziliant als „nicht praktikabel und zu kompliziert“ ab. Doch damit liegt der Sozialdemokrat – der bekanntlich gern seine sauerländische Volksschulbildung betont – falsch. Verglichen mit den üblichen bürokratischen Monstren, mit denen der Gesetzgeber sonst die deutsche Wirtschaft zu überziehen pflegt, dürfte eine einfache Abfuhr von Kranken- und Pflegebeiträgen auf bAV-Prämien für jeden Personaler wohltuend simple Routine sein.

Der Vorwurf Münteferings trifft also den Nagel nicht auf den Kopf, denn begraben liegt der Hund beim des Wirtschaftsweisen Vorschlag ganz woanders: Wo der Arbeitnehmer für seine zusätzlichen Beiträge eine halbwegs konkrete Gegenleistung erhielte und außerdem mangels zu versichernden Risikos in der Rentenphase gar keine Doppelverbeitragung entstünde, nämlich in Form der Anwartschaften in der gesetzlichen Rente, soll die Beitragsfreiheit bestehen bleiben. Und gerade in der Kranken- und Pflegeversicherung, wo die Beiträge nichts als eine faktische Beitragserhöhung darstellen, soll eine echte Doppelverbeitragung eingeführt werden. Trotzdem: Aus der Sicht von Wahlkämpfern entbehrt der Vorschlag Rürups nicht einem gewissen politischen Charme, wenn auch die faktische Wirkung eher Augenwischerei ist.


Müntefering demonstriert Praxisferne


Getrost zu den Akten legen kann man dagegen wohl die Überlegungen des Ministers selbst. Sein halbherzig ins Spiel gebrachtes „Kindergeld“ in Höhe von 300 Euro in der bAV hat nicht nur nichts mit Altersvorsorge zu tun, sondern widerspricht wegen des hohen Kapitalisierungsgrades auch eklatant dem Dogma seines Chefberaters Rürup, wonach nur lebenslange Zwangsrenten mit vollständiger Aufzehrung bis zum Tode als Altersvorsorge förderungswürdig seien. Auch die Aufforderung, die Riester-Förderung in der bAV stärker zu berücksichtigen, lässt jeden Praxisbezug vermissen. Da hatte seine unselige Balalaika-Aussage zwar weniger Stil, dafür aber mehr Realitätsgehalt.


Die Suche nach den Alternativen …


Während Politik und Wissenschaft also noch diskutieren, sucht die Branche derweil Alternativen, eben um die Prognose Börsch-Supans auch Wirklichkeit werden zu lassen. Die Umwidmung von Gehaltsbestandteilen in eine arbeitgeberfinanzierte bAV sowie der verstärkte Einsatz von Zeitwertkonten sind zwar offenkundig die heißesten Kandidaten, doch liegt der Teufel im Detail: Die Übertragung von Zeitwertkonten in eine bAV systematisch zur Einsparung von Sozialbeiträgen zu nutzen, dürfte alsbald den Gesetzgeber auf den Plan rufen. „Wenn man den Störfall zur Regel macht, dann wird die Regulierungsdichte schnell zunehmen,“ warnt Andresen in diesem Zusammenhang.

Aber auch die Umwidmung von Entgeltbestandteilen in eine arbeitgeberfinanzierte bAV ist nicht ohne Fallstricke, wie beispielsweise Uwe Langohr-Plato jüngst in der BetrAV 2/2007 dargelegt hat. Mit einer einfachen Umwidmung bereits existierender Gehaltsbestandteile dürfte es kaum getan sein. Es müsste sich also mindestens um Leistungen handeln, auf die der Arbeitnehmer noch keinen festen Anspruch hat. Dann aber stellt sich unmittelbar die Frage der Unverfallbarkeit. Einerseits sollte bei einer Umwidmung sofortige Unverfallbarkeit vertraglich festgehalten sein. Andererseits ist völlig unklar, ob nicht gerade eine solche Klausel vor Gericht in Zukunft als Indiz für einen Umgehungstatbestand angesehen werden kann. Ebenso ist ungeklärt, inwiefern umgewidmete Gehaltsbestandteile noch Bemessungsgrundlage beispielsweise für Urlaubs- und Weihnachtsgeld sein können. Entsprechende vertragliche Regelungen könnten auch hier später von den Gerichten als Indizien herangezogen werden. In jedem Fall dürften sich die Aufklärungsverpflichtungen des Arbeitgebers erneut ausweiten.


… ist nicht gerade einfach


Ganz einfach ist die Rechtslage also schon heute nicht. Aber angesichts der komplexen Haftungsproblematik in der bAV muss jeder Arbeitgeber vitales Interesse an einer wasserdichten Lösung haben. Denn wenn die Rechtsprechung nach mehreren Instanzen und noch mehr Jahren irgendwann zu der Auffassung gelangen sollte, dass bestimmte seinerzeit eingeführte Modelle der arbeitgeberfinanzierten bAV nun doch als Umgehungstatbestand, damit als Entgeltumwandlung – also als rückwirkend sozialabgabenpflichtig – zu betrachten sind, dürfte wohl klar sein, wer dann den Schwarzen Peter hat – der Arbeitnehmer jedenfalls nicht. Und dass der Gesetzgeber bei von der Rechtsprechung als Umgehungstatbestand eingestuften Modellen so prompt reagiert wie Ende 2005 nach dem Urteil des Bundessozialgerichtes zur Rentenversicherungspflicht von geschäftsführenden Gesellschaftern, ist kaum anzunehmen. Nicht zuletzt sollte sich daher auch jeder seriöse Berater gut überlegen, ob er seinen Klienten solche Modelle empfehlen kann. Schließlich sind die Vorteile, die vor allem der Arbeitgeber aus der bAV zieht, angesichts der Regulierungsdichte schon jetzt verhältnismäßig bescheiden. Eine zusätzliche Ausweitung der Haftungsproblematik, um den erklärten Willen des Gesetzgebers zu unterlaufen, kann am Ende auch auf den Berater zurückschlagen.


Akzeptiert der Staat den Status quo?


All diesen Bedenken zum Trotz wird die Fantasie der deutschen Finanzdienstleister, gepaart mit der partiellen Interessenidentität der Tarifparteien, zunächst ausreichen, durch arbeitgeberfinanzierte bAV weiterhin sozialabgabenfreie Vorsorge anzubieten, wenn auch weiter verkompliziert und bürokratisiert. Wenn aber nun wie erwähnt die Belastung der Prämien in der Entgeltumwandlung mit Sozialabgaben die Einnahmeseite der Kassen gar nicht wird verbessern können und wenn diese Erkenntnis mutmaßlich auch im Arbeitsministerium angekommen ist, dann stellt sich die Sinnfrage der ganzen Maßnahme. Entweder müsste der Gesetzgeber in einem Rundumschlag systematisch die Förderung der bAV in allen Durchführungswegen kassieren, um wirklich alle Umgehungsmöglichkeiten auszuschließen. Oder er akzeptiert den Status quo und tröstet sich mit der Tatsache, dass eine betriebliche Vorsorge mit stabilen Rahmenbedingungen für alle Beteiligten – vorneweg für den Staat selbst – den effizientesten und kostengünstigsten Weg darstellt, das Versorgungsniveau der Bevölkerung der demografischen Herausforderung anzupassen. Die aba jedenfalls will sich im Frühsommer aktiv in das Gespräch mit der Politik einschalten.

Vielleicht erreicht die politische Diskussion ja dann die Phase, in der es nur noch um den gesichtswahrenden Rückzug geht. Das derzeit ordentliche Wirtschaftswachstum mit höheren Erwerbsquoten sowie anziehendem Steuer- und Beitragsaufkommen und sinkenden Sozialausgaben sollte den Großkoalitionären in Berlin die Entscheidung für das Wahljahr 2009 jedenfalls einfacher machen. Schließlich mutet man den Beschäftigten mit dem Beschluss zur Rente mit 67 ohnehin schon einiges zu. Eine weitere Verschlechterung der Rahmenbedingungen in der privaten oder der betrieblichen Vorsorge dürfte den Wählern nicht mehr ohne Weiteres zu vermitteln sein.

Nicht zuletzt würde sich die Frage, ob die Entgeltumwandlung einerseits und die Arbeitgeberfinanzierung sowie Zeitwertkonten andererseits überhaupt ungleich behandelt werden dürfen, vielleicht beizeiten dann auch verfassungsjuristisch stellen. Dann müsste – erneut – das Bundesverfassungsgericht in einer Frage der Altersvorsorge die Richtung vorgeben. Möglicherweise wird der Gesetzgeber dann schneller Gleichheit herstellen müssen, als ihm lieb ist.


EU-Richtlinie: Die Bestie wird handzahm


Wenigstens in Sachen EU-Portabilitätsrichtlinie stehen die Zeichen auf Entspannung: Frank Baumeister, zuständiger Referent im BMAS, versprach jedenfalls auf der erwähnten Handelsblatt-Tagung, dass die Richtlinie „handzahm“ werde. Der noch unter finnischer Ratspräsidentschaft erarbeitete Kompromissvorschlag hat insbesondere deutschen Bedenken Rechnung getragen und geht beispielsweise in Fragen der Portabilität an sich sowie der Unverfallbarkeit in die richtige Richtung. Wie dem auch sei, unter deutscher Ratspräsidentschaft werden „Nägel mit Köpfen gemacht“, ließ sich Baumeisters oberster Dienstherr jüngst vernehmen. Die Umsetzung in deutsches Recht ist dann noch eine ganz andere Frage. Man darf gespannt sein, ob anders als bei der Antidiskriminierungsrichtline den hehren Worten diesmal nicht schreckliche Taten folgen.

PBA

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