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Die heiße Phase beginnt Von Nikolaus Bora


Veröffentlicht am:  03. Mai 2007
— Franz Müntefering, Bundesminister für Arbeit und Soziales

Wie pflegt man ein zartes Pflänzchen, damit es nicht verdorrt? Man muss es gießen, und zwar kräftig. Das ist bei der betrieblichen Altersversorgung in Deutschland nicht anders. Doch wenn die Entgeltumwandlung beitragspflichtig wird, fehlt die Gießkanne. Ersatz ist gefragt, und zwar schnell. Denn die Zeit drängt.

Die betriebliche Altersversorgung habe einen besonderen Stellenwert, betonen Koalitionspolitiker gern. Wie ernst sie das wirklich meinen, wird sich in den nächsten Monaten zeigen. Denn sie müssen entscheiden, ob es dabei bleibt, dass die per Gesetz bis Ende 2008 befristete Sozialabgabenfreiheit bei der Entgeltumwandlung endet,

– möglicherweise variiert – verlängert oder durch eine andere Regelung ersetzt wird. Die Betriebsrente solle attraktiv gehalten werden, sagte der Bundesminister für Arbeit und Soziales, Franz Müntefering (SPD), auf der Handelsblatt-Jahrestagung „Betriebliche Altersversorgung“ in Berlin Mitte März. „Jetzt müssen wir den geeigneten Weg finden.“


Münteferings Sorge um die Sozialkassen kann nicht wirklich überzeugen


Bei der Suche sollen Experten der betrieblichen Altersversorgung helfen und Lösungsvorschläge aufzeigen. Dazu hatte der Minister bereits auf der Jahrestagung 2006 der aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung aufgerufen. Er wiederholte aber auch erneut die Mahnung, die Sozialkassen müssten geschont werden. Ihnen entgingen durch die Beitragsbefreiung jährlich rund zwei Milliarden Euro. Dass es eher weniger ist und die Rentenversicherung auch kein Geld verliert, weil sie ja später für geringere Beiträge auch niedrigere Renten zahlt, sagte Müntefering nicht.

Ohnehin erweckt er immer den Eindruck, die rot-grüne Koalition habe mit dem 2001 verabschiedeten Altersvermögensgesetz (AVmG) die betriebliche Altersversorgung nur gefördert. In Wirklichkeit hat das Gesetz neben dem Anspruch auf Entgeltumwandlung deutliche Einschränkungen gebracht. Denn die Entgeltumwandlung gibt es nicht erst seit Anfang 2002, sondern schon seit vielen Jahrzehnten. Bei Direktzusagen und Unterstützungskassen war sie praktisch grenzenlos möglich. Durch das Altersvermögensgesetz wurde sie zwar ausgeweitet, die Basis für die betriebliche Altersversorgung also verbreitert, die Vorteile – Steuer- und Sozialabgabenfreiheit – wurden jedoch gleichzeitig eingeengt auf den Höchstsatz von vier Prozent der jeweils aktuellen Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung (BBG West).


Die Entgeltumwandlung ist jahrzehntealt – genauso wie deren Beitragsfreiheit


Auch die Befreiung von Sozialabgaben wurde nicht erst 2002 geschaffen. Parallel zum Betriebsrentengesetz von 1974 wurde in der Arbeitsentgeltverordnung (ArEV) festgelegt, dass „Beiträge und Zuwendungen nach Paragraf 40b des Einkommensteuergesetzes, die zusätzlich zu Löhnen oder Gehältern gewährt werden“, nicht dem Arbeitsentgelt zuzurechnen waren, also sozialabgabenfrei blieben. Das heißt, wer Einmalzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld umwandelte, musste dafür keine Sozialabgaben zahlen.

Diese Beitragsfreiheit war für Direktversicherungen und Pensionskassen – vor der Umstellung auf den Euro – auf Beträge bis zu 3.400 D-Mark beschränkt. In Einzelfällen konnten auch 4.200 D-Mark umgewandelt werden. In Relation zur damaligen Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung waren mithin bis zu zehn Prozent des beitragspflichtigen Entgelts sozialabgabenfrei umwandelbar. Durch die Befristung dieser Beitragsfreiheit bis Ende 2008 hat das Altersvermögensgesetz also Nachteile gebracht.

Mit ihm wurde auch die Arbeitsentgeltverordnung geändert. Dort heißt es seither, ab 1. Januar 2009 gelte die Regelung: „Beiträge und Zuwendungen nach Paragraf 40b des Einkommensteuergesetzes, die zusätzlich zu Löhnen oder Gehältern gewährt werden und nicht aus einer Entgeltumwandlung stammen“, sind nicht dem Arbeitsentgelt zuzurechnen, bleiben also sozialabgabenfrei.


Der erste Streich: Die volle Beitragspflicht der Betriebsrenten


Als das Altersvermögensgesetz zum 1. Januar 2002 in Kraft trat, hatten Betriebsrentner nur den halben Beitragssatz zur Kranken- und Pflegeversicherung auf die laufenden Betriebsrenten zu zahlen. Kapitalleistungen konnten völlig beitragsfrei bezogen werden. Zwei Jahre später, zum 1. Januar 2004, wurde dieser „Geschäftsgrundlage“ durch das GKV-Modernisierungsgesetz die Basis entzogen.

Ohne die sonst üblichen Übergangsregelungen wurden Betriebsrenten voll kranken- und pflegeversicherungspflichtig, erstmals auch einmalige Kapitalleistungen. Gesetzliche Kranken- und Pflegekassen haben dadurch im vergangenen Jahr mindestens 2,5 Milliarden bis 3 Milliarden Euro mehr eingenommen. Dieser Betrag wird künftig noch deutlich ansteigen, denn die Zahl der Betriebsrentner und die Höhe der Leistungen steigen.


Der zweite Streich: Volle Beitragspflicht für umgewandeltes Entgelt


Werden, wie geplant, ab 2009 für alle Einzahlungen aus Entgeltumwandlung wieder Sozialbeiträge fällig, müssen mehrere Millionen Arbeitnehmer, die ihre betriebliche Altersversorgung aus Eigenmitteln aufbauen, grundsätzlich zweimal Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung entrichten. Im vergangenen Jahr wurden allein von der Versicherungswirtschaft 1,1 Millionen Neuverträge zur betrieblichen Altersversorgung abgeschlossen. Gegenüber dem Vorjahr ist das ein Plus von 14 Prozent. Wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) mitteilte, betrug der Anteil der betrieblichen Altersversorgung am Gesamtneugeschäft 2006 knapp 13 Prozent. Auf die Direktversicherung entfielen 453.000 Verträge, auf Pensionskassen gut 330.000, gefolgt von Rückdeckungsversicherungen mit 236.000 und Pensionsfonds mit 108.000 Verträgen. Damit stieg der Gesamtbestand der betrieblichen Altersversorgung auf 11,5 Millionen Verträge. Gegenüber dem Vorjahr ist das ein Zuwachs von fünf Prozent.


Der mächtige GDV appelliert an die Politik



„Vor dem Hintergrund der zunehmenden Nachfrage nach Produkten der betrieblichen Altersversorgung ist es unverständlich, dass der Gesetzgeber die Beitragsbefreiung bei der Entgeltumwandlung Ende 2008 streichen will und so die Versicherungskunden doppelt mit Beiträgen zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung belastet. Für Normalverdiener wird diese Form der Altersvorsorge damit zunehmend unattraktiver“,



erklärte Gabriele Hoffmann, die beim GDV für Sozialpolitik und Pensionsfonds zuständig ist, gegenüber dpn. Der Verband appelliere dringend an die Politik, die derzeitige Attraktivität der Entgeltumwandlung gerade für die Bezieher kleiner und mittlerer Einkommen auch künftig zu erhalten.


Auf der schwierigen Suche nach den richtigen Anreizen …


Der Vorsitzende des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, Bert Rürup, ist ebenfalls der Meinung, dass „das Ende der Sozialabgabenfreiheit vor allem für Geringverdiener ein falscher Anreiz“ wäre. Er ist jedoch überzeugt davon, dass es bei der im Gesetz festgelegten Frist bleibt, hält aber eine „Anschlusslösung“ für möglich.



Bert Rürup, Wirtschaftsweiser

Rürup plädiert für ein Splitting-Modell (siehe dazu auch den Artikel „bAV-Berlinale: Das Ringen um die Anschlusslösung ist eröffnet”, Seite 7). Danach sollen Arbeitnehmer für den umgewandelten Lohn zwar Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlen, nicht aber zur Rentenversicherung. Die gesetzlichen Rentenkassen, so Rürup, ebenfalls auf der Handelsblatt-Jahrestagung „Betriebliche Altersversorgung“ in Berlin, könnten die geringeren Einnahmen verkraften, weil sich daraus später niedrigere Leistungsverpflichtungen ergeben.


… stolpert Rürup über Münteferings Kinder-Komponente


Bliebe es bei der vorgesehenen Regelung, erwüchsen daraus viele Probleme. Ausgerechnet die Geringverdiener, die von der steuerlichen Förderung der Betriebsrente nicht profitieren, weil sie keine Steuern zahlen, hätten am meisten darunter zu leiden. Ferner befürchtet Rürup „massive Fehlanreize“ hin zu privaten Vorsorgeprodukten, weil bei denen keine Krankenversicherungsbeiträge fällig werden, jedenfalls nicht bei den Pflichtversicherten.

Rürup hält auch andere Ausweichreaktionen für möglich. Die Tarifpartner könnten sich auf Langzeitarbeitskonten verständigen oder auf eine nur vom Arbeitgeber finanzierte Betriebsrente, die auch künftig von Sozialabgaben befreit ist. „Unter dem Strich wären am Ende die Beitragsausfälle für die Krankenkassen wohl kaum geringer als heute“, sagte der Vorsitzende der fünf Weisen gegenüber dpn. Er hält übrigens nichts von den Überlegungen Münteferings, den Wegfall der Beitragsbefreiung bei der Entgeltumwandlung wenigstens teilweise durch eine Kinder-Komponente auszugleichen. Einen derartigen Bonus bei der Betriebsrente könnten nur sozialversicherungspflichtig Beschäftigte erhalten, dem Staat müsse jedoch jedes Kind gleich viel wert sein.


Die Koalition ist nicht geschlossen – genauso wie die Gewerkschaften


Innerhalb der Politik sind die Ansichten darüber geteilt, wie künftig bei der Entgeltumwandlung verfahren werden soll. Nicht nur bei den Sozialdemokraten, auch bei der Union gibt es Anhänger der im Gesetz vorgesehenen radikalen Lösung. Sie fordern, den gesetzlichen Versicherungen möglichst hohe Beiträge zu sichern und betriebliche und private Vorsorge nicht weiter zu fördern. Mehreinnahmen bei den Rentenkassen, so ihr Argument, könnten grundsätzlich zu einer Beitragssenkung führen. Doch die erwarteten Einnahmen reichen dazu wohl kaum aus.

Andere Unions- und SPD-Abgeordnete sind dafür, die bislang geltende Regelung unbeschränkt, auf alle Fälle aber um einige Jahre, zu verlängern. Sie befürchten ein Wegbrechen der betrieblichen Altersversorgung, das möglicherweise durch einen Wechsel in die private Riester-Rente nicht voll kompensiert wird. Weitere Überlegungen gehen dahin, die Beitragsfreiheit für bestehende Verträge zu behalten, alle neuen dagegen der Beitragspflicht zu unterwerfen. Fundierte Alternativvorschläge wurden in den Fraktionen bislang nicht ausgearbeitet. Sie werden von den verschiedenen Interessengruppen an die Politiker und das Arbeitsministerium herangetragen.

Arbeitnehmer, die sich bereits für eine Entgeltumwandlung entschieden haben oder diese planen, haben ein grundsätzliches Interesse daran, die Beitragsfreiheit zu behalten. Unterstützt werden sie von den Tarifpolitikern der Gewerkschaften, die die beitragsfreie Entgeltumwandlung als attraktives qualitatives Element der Tarifpolitik bewahrt sehen möchten. Anders die Arbeitnehmer, die, aus welchen Gründen auch immer, nicht an der Entgeltumwandlung teilnehmen. Sie plädieren – wie die Sozialpolitiker der Gewerkschaften – für die Beitragspflicht. Noch ist unklar, wie sich der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) positionieren wird.


Wieviel wandert in die dritte Säule?


Die Arbeitgeber wollen die Entgeltumwandlung in der bisherigen Form und mit den derzeitigen Vergünstigungen als Gesamtvergütungselement erhalten, eben auch für Arbeitnehmer, deren Einkommen unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze liegt. Für diese zählen die ersparten Sozialabgaben, weniger die Steuervorteile.

Ersatzlösungen dürfen nach Ansicht der Arbeitgeber den Verwaltungsaufwand in den Betrieben nicht erhöhen und keinesfalls zu finanziellen Mehrbelastungen führen.

Die Versorgungswerke würden ebenfalls gern alles beim Alten belassen. Alternativmodelle müssen aus ihrer Sicht vor allem leicht administrierbar sein. Außerdem befürchten sie, dass es zu einer Abwanderung der Arbeitnehmer in die sogenannte „Dritte Säule“ kommt.


Welche Voraussetzung wird das Rennen machen – wenn überhaupt eine?


Denkbar ist, das Beibehalten der Beitragsfreiheit an weitere Voraussetzungen zu knüpfen, beispielsweise vom Verbreitungsgrad abhängig zu machen. Derartige Modelle ermöglichen es, die von der Politik unerwünschten Umverteilungseffekte durch die Entgeltumwandlung einzudämmen.

Der Gesetzgeber könnte auch festlegen, dass die Beitragsfreiheit nur dann gewährt wird, wenn der potenzielle Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung ganz oder teilweise an den Arbeitnehmer weitergegeben wird. Das würde aber die Arbeitgeber belasten, die bis jetzt die eingesparten Beiträge gar nicht den Mitarbeitern zugute kommen lassen, wie in der Metallindustrie.


Konstruktion à la Riester würde aufwändig


Möglich wäre es ebenfalls, die Konstruktion der Riester-Rente auf die Entgeltumwandlung in der Form zu übertragen, dass die Aufwendungen der Arbeitnehmer, gegebenenfalls die der Arbeitgeber, durch Zulagen ausgeglichen werden. Dieses Modell erfordert jedoch einen hohen administrativen Aufwand bei allen Beteiligten, bei den Arbeitnehmern, der Versorgungseinrichtung und dem Staat. Der könnte, ganz einfach, auch den Bundeszuschuss an die gesetzlichen Kassen erhöhen. Freilich, die Folge wären Umverteilungseffekte, da alle Steuerpflichtigen die Finanzierung tragen müssten.


Ver.dis Splitting-Modell, einseitige Beitragsfreiheit …


Ähnlich wie Rürup hat auch die Gewerkschaft ver.di ein Splitting-Modell erarbeitet, nach dem in der Ansparphase auf die umgewandelten Beiträge Abgaben zur Renten- und Arbeitslosenversicherung zu zahlen sind, im Alter Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung. Als Alternative schlägt ver.di vor, sowohl in der Umwandlungs- als auch in der Leistungsphase GKV- und Pflegebeiträge zu erheben und keine zur Rentenversicherung.

Weil es als ungerecht empfunden wird, dass Arbeitgeber an der Entgeltumwandlung verdienen, also ihren Teil der Sozialabgaben ganz oder teilweise einsparen und nicht als Zuschuss an ihre Mitarbeiter weitergeben, ist auch eine Regelung denkbar, die nur Arbeitgeberbeiträge zu den Sozialkassen vorsieht.


… oder gleich ausweichen auf die Zeitwertkonten?


Nachgedacht wird auch darüber, den beitragsfreien Vier-Prozent-Umwandlungsbetrag zu senken, zumindest der Höhe nach zu begrenzen oder der Vorstellung Rechnung zu tragen, dass alle Beiträge nur einmal fällig werden. Dann müssten die Leistungen auch rentenversicherungspflichtig werden.

Fazit: In den nächsten Wochen und Monaten werden sicher noch viele Lösungsvorschläge präsentiert. Einige Berater empfehlen, sich nicht zuviele Gedanken über Alternativmodelle zu machen, sondern gleich auf Langzeitarbeitskonten auszuweichen. Diese dürfen, unter bestimmten Voraussetzungen, steuer- und sozialabgabenfrei in betriebliche Altersversorgung umgewandelt werden. Doch es wäre den Politikern ein Leichtes, diese „Ausweichmöglichkeit“ zu verbauen.

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