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Brief aus Berlin Von Nikolaus Bora


Veröffentlicht am:  08. Januar 2007

Werden sie nach komplizierten und langwierigen Verhandlungen von einem kleinen Kreis führender Politiker von Union und SPD unter Beteiligung eines oder mehrerer Ressortchefs. Zuweilen sind Vertreter der Länder dabei, mal auch Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und Vizekanzler Franz Müntefering (SPD).

„Eckpunkte“ sind die Markenzeichen der großen Koalition. Festgelegt Aus den Eckpunkten werden Gesetzentwürfe, die im Bundestag und Bundesrat noch Änderungen erfahren, und dann – zuweilen jedenfalls – nicht in Kraft treten können, weil Bundespräsident Horst Köhler verfassungsrechtliche Bedenken geltend macht.

Bisher haben Bundespräsidenten achtmal ihre Unterschrift unter ein Gesetz verweigert oder eine Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht empfohlen. Köhler hat allein dreimal von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. Zu Beginn seiner Amtszeit hat er das Luftsicherheitsgesetz gestoppt, Ende Oktober das zur Flugsicherung und jetzt das Verbraucherschutzgesetz.

Einige Politiker der großen Koalition sind aber offenbar der Meinung, es Hermann Höcherl nachtun zu müssen. Dieser 1989 verstorbene CSU-Politiker hatte als Bundesinnenminister 1963 festgestellt, er könne nicht immer mit dem Grundgesetz unter dem Arm herumlaufen. Also hat eine Ministerrunde unter Kanzleramtschef Thomas de Maizière die neue Wertung „verfassungsrechtlich vertretbar“ entwickelt, um einem Veto des Bundespräsidenten gegen das Gesetz zur Kostenbeteiligung des Bundes an der Unterbringung von Hartz-IV-Empfängern zuvorzukommen. Es sieht länderbezogene unterschiedliche Beteiligungsquoten des Bundes an den Kosten der Unterkunft vor, könne als verschleierter Finanzausgleich interpretiert werden und sei darum, wie das Kanzleramt zunächst meinte, nicht mit Artikel 104a Absatz 3 des Grundgesetzes vereinbar. Vorgesehen ist nämlich, dass die Gemeinden in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz eine höhere Kostenerstattung erhalten sollen als die Kommunen der übrigen Länder. Diese Passage hatten die Länder kurz vor der Verabschiedung des Gesetzentwurfs durch den Bundestag in den Text aufnehmen lassen und signalisiert, daran festhalten zu wollen. Es muss sich zeigen, ob auch der Bundespräsident das Gesetz für „verfassungsrechtlich vertretbar“ hält.

Bei der Gesundheitsreform, die Mitte Januar 2007 vom Bundestag verabschiedet werden soll, würden die beiden Verfassungsressorts Innen- und Justizministerium streng darauf achten, dass alle Vorschriften des Grundgesetzes eingehalten werden, erklärte der stellvertretende Regierungssprecher Thomas Steg. Doch es gibt neue Probleme, die bis Anfang Dezember von den meisten Beteiligten übersehen worden und bis zur vorgesehenen Verabschiedung im Parlament kaum zu lösen sind. Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) will den Wettbewerb stärken. Darum sollen gesetzliche Krankenkassen und Kassenverbände, die nach Landesrecht nicht insolvent werden konnten, künftig insolvenzfähig werden und nach dem Handelsgesetzbuch bilanzieren.

Dieser gut gemeinte Vorschlag hat den Haken, dass in der Bilanz die Pensionsverpflichtungen ausgewiesen werden müssen. Deren genaue Höhe kennt derzeit noch niemand. Schätzungen reichen von sechs bis zehn Milliarden Euro, die die Kassen nicht haben; sie dürfen gar keine Rückstellungen bilden. An diese Vorschrift haben sie sich stets gehalten, nicht jedoch daran, dass es ihnen untersagt ist, Schulden zu machen. Angeblich stehen sie immer noch mit mehr als einer Milliarde Euro in der Kreide. „Genau wissen wir das nicht, da wird getrickst und gelogen“, sagte ein Mitarbeiter des Bundesversicherungsamtes dpn.

Besonders betroffen sind die Allgemeinen Ortskrankenkassen mit vielen Dienstordnungsangestellten. Das sind Mitarbeiter, die zwar in einem privatrechtlichen Arbeitsverhältnis stehen, für die aber beamtenrechtliche Grundsätze gelten. DO-Angestellte unterliegen nicht der allgemeinen Sozialversicherungspflicht, zahlen keine Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Sie sind beihilfeberechtigt und privat (sic!) krankenversichert.

Zwar dürfen die Krankenkassen seit 1993 keine DO-Verträge mehr abschließen, aber noch sind etwa 12.000 der insgesamt 60.000 AOK-Mitarbeiter DO-Angestellte. Außerdem werden rund 12.000 DO-Pensionäre aus laufenden Beitragseinnahmen versorgt. Übereinstimmend erklären die Kassenvorstände, selbst in der vorgesehenen Frist von zehn Jahren werde es nicht möglich sein, die erforderlichen Rückstellungen aufzubauen.

Die Länder wollen aus ihrer Haftung entlassen werden. Einige Politiker haben den Vorschlag gemacht, die gesetzlichen Krankenkassen rückwirkend in den Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) aufzunehmen und so die Risiken, die die Länder loswerden wollen, der Solidargemeinschaft der gewerblichen Wirtschaft aufzubürden. Dagegen protestieren Arbeitgeber und die Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung – aba.

Deutschland wird der von der Brüsseler Kommission vorgelegten Portabilitätsrichtlinie nicht zustimmen. In einem offiziellen Papier des Bundesarbeitsministeriums heißt es: „Fakt ist, dass die Vorschläge von EU-Kommission und EP in der bestehenden Form keinen Beitrag zur Sicherung des deutschen Betriebsrentensystems leisten, sondern aufgrund ihrer Praxisferne – auch zu den Sozialpartnern – eine Weiterentwicklung massiv gefährden. Sollte es zu einer 1:1-Umsetzung kommen, wäre ein Ausstieg vieler Arbeitgeber garantiert. Dies kann und darf nicht im Sinne einer europäischen Sozialpolitik sein.“

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