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Ahold – das Musterbeispiel für Institutionelle

Veröffentlicht am:  08. Januar 2007

Der holländische Lebensmittelkonzern Ahold N.V. teilte am 24. Februar 2003 pflichtgemäß mit, dass die Geschäftszahlen für die Jahre 2000, 2001 sowie die Zwischenergebnisse für 2002 aufgrund von Bilanzunregelmäßigkeiten bei der US-Tochter U.S. Foodservice neu erstellt werden müssten.

Innerhalb weniger Tage nach dieser Meldung wurden in den USA zahlreiche Zivilklagen auf Schadenersatz von Aktionären eingereicht, die sämtlich den Antrag enthielten, der Klage den Status einer Sammelklage („Class Action“) zu verleihen. Zudem wurde von einer Vielzahl von institutionellen Anlegern der Antrag gestellt, als so genannter „Lead Plaintiff“ und damit als führende Klagepartei anerkannt zu werden.


Zwei institutionelle Klageführer


Am 4. November 2003 bestimmte das zuständige Bezirksgericht in Maryland zwei amerikanische institutionelle Anleger zu gemeinsamen führenden Klägern. Im weiteren Verlauf des Verfahrens wurde der zum Schadenersatz berechtigende Zeitraum („Class Period“) auf die Zeit vom 30. Juli 1999 bis 23. Februar 2003 ausgedehnt und durch das Gericht entschieden, dass auch nicht-amerikanische Anleger, die Ahold-Aktien an europäischen Börsenplätzen erworben haben, in das Verfahren einbezogen werden können. Für die anschließend noch erforderliche Anerkennung des Sammelklagestatus wurde 2005 nach einer Anhörung in New York einer der größten deutschen Investmentclubs als Repräsentant für die Interessen der europäischen Anleger bestimmt. Zwei deutsche Kapitalanlagegesellschaften (darunter Union Investment) wurden als Repräsentanten für die Zeichner von Secondary Offerings auserkoren.

Ende 2005 konnte dann mit einem Großteil der Beklagten eine Einigung dahingehend erzielt werden, dass an die Aktionäre eine Entschädigung von 1,1 Milliarden US-Dollar gezahlt wird. Aufgrund dieser Einigung konnten bis zum 18. August 2006 alle Anleger, auch die europäischen, die vom 30. Juli 1999 bis 23. Februar 2003 Ahold-Aktien erworben hatten, Schadenersatzansprüche in den USA anmelden. Nach Überprüfung aller Anträge wird die Auszahlung der jeweiligen Entschädigung voraussichtlich im Jahr 2008 erfolgen. Durch die Zinserträge wird sich die bereits zur Verfügung gestellte Entschädigungssumme bis dahin weiter erhöhen.

DPN

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